beliebt und ein » guter Kamerad « . Er überschätzte sein Vermögen sehr , weil er den Wert von Hoppenrade-Löwenberg , als deren eigentlichen Erben er sich trotz der Existenz seiner drei Schwestern betrachtete , viel zu hoch anschlug , und erschrak erst , als in der Mitte der dreißiger Jahre die Pachtsummen ausblieben und die helle Not vor der Tür stand . In persönliche Schulden verstrickt , nahm er als Major den Abschied und lebte zurückgezogen in Oranienburg oder in der Nähe desselben . Anfang der vierziger Jahre befiel ihn eine Krankheit und er starb unter traurigen Verhältnissen in der Charité . Die letzten dreißiger Jahre waren überhaupt Unglücksjahre für das Haus Arnstedt , und wohin man um die genannte Zeit in Mark Brandenburg auch blicken mochte , mit vielleicht alleiniger Ausnahme des von Arnstedt auf Groß-Kreuz , überall sah man die Familie von Leid und schweren Schicksalsschlägen getroffen . Ob verschuldet oder nicht , änderte wenig . In Hakenberg , wie schon erwähnt , pflegte man einen alten von Arnstedt zu Tode , während in Oranienburg ein jüngerer ( der Sohn jenes Alten ) in Bitterkeit auf ein verfehltes Leben zurückblickte . Trauriger aber als alles war die Geschichte vom Fähnrich von Arnstedt , die sich um eben diese Zeit , Winter 1836 auf 1837 , in Frankfurt a. O. abspielte . Wir kommen am Schluß dieses Abschnittes ausführlicher darauf zurück , während es zunächst , in unsrem 14. Kapitel , uns obliegen wird , die Geschichte des Krautenerbes zum Abschluß zu bringen . 14. Kapitel 14. Kapitel Hoppenrade von 1819 bis jetzt . Hoppenrade kommt unter ein Kuratorium ( von Rabe ) und wird an den Amtmann Haupt verpachtet 1819 – 1836 Nach dem Ableben der Frau von Arnstedt ( 1819 ) hätte der einzige Sohn derselben , der vorerwähnte damals in Düben stehende Husarenleutnant von Arnstedt , die Güter übernehmen und jeder seiner drei Schwestern ihren Anteil auszahlen oder verzinsen müssen . Er empfand indes , daß er weder der wirtschaftlichen noch der geschäftlichen , am allerwenigsten aber einer sich vielleicht erhebenden finanziellen Schwierigkeit auch nur annähernd gewachsen sei , weshalb er sich mit seinen Schwestern dahin einigte , daß man dem Landrate Grafen von Wartensleben und neben diesem dem Kammerdirektor von Rabe eine Generalvollmacht über Hoppenrade-Löwenberg erteilen und ihr und der Güter Schicksal in die Hände dieser beiden Kuratoren niederlegen wolle . Graf Wartensleben war nur ein Name , der Kammerdirektor von Rabe jedoch , der von jetzt ab in seiner Kuratoreneigenschaft auf fast vierzig Jahre hin erst in den Vordergrund und später wenigstens in die Mitte der Szene tritt , unterzog sich seiner Aufgabe mit Ernst und Eifer , wenn auch zeitweise nicht mit ausreichendem Erfolg , und schritt sofort zur Verpachtung der großen Güterkomplexe . Hoppenrade , das uns hier ausschließlich interessiert , kam bei dieser Gelegenheit an den Amtmann Haupt in Pacht , einen renommierten Landwirt , und nach dem Tode desselben an den jüngeren Haupt . Aber weder der eine noch der andere , von Förderung der Kulturen gar nicht zu sprechen , zeigte sich auch nur imstande , den Betrieb au niveau zu halten . Unter dem älteren Haupt waren wenigstens die Pachtzahlungen immer noch prompt geleistet worden , unter dem jüngeren nahm auch das ein Ende . Ja , der eintretende Verfall war ein so vollkommener , daß nicht einmal mehr die Steuern und Abgaben bezahlt werden konnten . So kam es denn , daß sich 1836 der Pächter , der jüngere Haupt , für insolvent erklärte . Hoppenrade bleibt unter dem Kuratorium von Rabe , wird aber , statt an die Familie Haupt , an den Kammergerichtsrat von Wülknitz verpachtet 1836 – 1856 Die Folge dieser Insolvenz würde notwendig die Sequestration der Güter gewesen sein , wenn nicht , in so bedrängter Lage , der Kammergerichtsrat Otto von Wülknitz , einer der Schwiegersöhne der Frau von Arnstedt , ein kühnes und kluges Spiel gespielt und dadurch sein und seiner Anverwandten Vermögen gerettet hätte . 1836 trat er , ohne sich durch die Hauptsche Bankrotterklärung abschrecken zu lassen , in die Pacht ein und schritt ungesäumt zur Wiederherstellung einer auf jedem Gebiete devastierten Wirtschaft . Er würde dies , bei den bedeutenden Mitteln , die dazu nötig waren , einfach nicht gekonnt haben , wenn ihm nicht kürz vorher ein kleines , aber ziemlich wertvolles Gut , das Gut Hohenturm bei Halle , durch Erbschaft zugefallen wäre . Er verkaufte Hohenturm für 80000 Taler , teilte diese Summe mit seiner miterbenden Schwester , einer Frau von L ' Estocq , und warf nun den ganzen , ihm verbleibenden Rest von 40000 Talern in Hoppenrade hinein . Alles gewann dadurch rasch ein anderes Ansehen , und schon Anfang der vierziger Jahre ließ sich an einem zufriedenstellenden Resultate nicht mehr zweifeln , immer vorausgesetzt , daß der Ausgang des 1809 erst vorläufig abgeschlossenen und seitdem von seiten der Familie von Bredow wieder aufgenommenen Erbschaftsprozesses nicht alles wieder in Frage stellte . Wülknitz indessen , ein eminent kluger Mann und speziell durch seine juristische Kenntnis unterstützt , erwies sich auch auf diesem Gebiet als glücklich und überlegen , und hatte den Triumph , eine hüben und drüben mit Aufwand aller Kraft geführte Streitsache zum zweiten Male zu seinen und seiner Anverwandten Gunsten entschieden zu sehen . 32 Das war im Sommer 1848 . Von diesem siegreichen Prozeßschluß an , der endlich einen , bis dahin nie dagewesenen Sicherheitszustand geschaffen hatte , durchdrang ihn nur noch der eine Wunsch , das bis dahin lediglich in Pacht gehabte Hoppenrade zu seinem freien Eigentum zu machen . Dazu waren , voraufgehend , drei Dinge nötig , erstens : Zustimmung der Familie behufs Aufhebung der Fideikommißeigenschaft von Hoppenrade , zweitens : entsprechender Antrag und Durchsetzung dieses Antrages bei den Gerichten , und drittens : Abfindung aller Gläubiger aus den alten von Arnstedtschen Zeiten her , will sagen Abfindung aller der Geldleute , die bis dahin an das Fideikommiß-Hoppenrade mit ihren endlosen Geldansprüchen nicht herangekonnt hatten ,