Gesandten unterhalten haben sollte . Sie wissen davon , mein teurer und hochgeehrter Herr Vater , indem ich mich entsinne , gerad ' über diesen Punkt ausführlicher an Sie geschrieben zu haben . Es war dies um die Zeit , als ich von Ostfriesland nach Rheinsberg zurückkehrte . Was ich hier am Hofe des Prinzen sah , empörte mich ; ich machte mich also zum Verteidiger der unglücklichen Frau , sprach für sie , riet ihr , und erregte dadurch jene Zorn- und Wutausbrüche , die , wie Sie sich gütigst erinnern wollen , erst zur gewaltsamen Wegnahme der Papiere , dann aber zu dem Fürstenberger Überfall und dem Baruther Renkontre führten . Ein Gutes nur begleitete diese Vorgänge : die Scheidung wurde eingeleitet . Und hier , mein teurer hochgeehrter Herr Vater , bitte ich nunmehr etwas ausführlicher werden zu dürfen , weil ich in allem Folgenden nicht mehr bloß zu rekapitulieren , sondern auch Neues zu sagen haben werde . Der erste Schritt war , daß man die junge Frau dem Gedanken einer Scheidung zugänglich zu machen suchte . Dies hielt bei den Gefühlen , die sie hegte , nicht schwer , und alles , was sie forderte , lief darauf hinaus , daß nicht eine Schuld ihrerseits , sondern einfach eine gegenseitige unüberwindliche Abneigung als Grund der Trennung angegeben werden möge , was ihr denn auch bewilligt wurde . Bald danach aber erschrak sie heftig , als sie den beigebrachten Motiven entnehmen mußte , daß nicht » unüberwindliche Abneigung « , sondern ein unerlaubter Briefwechsel die Scheidungsklage veranlaßt habe . Die junge Frau , wie sich denken läßt , wollte gegen diese Perfidie protestieren , indessen ihr nebenher auch noch im Solde der Gegenpartei stehender Anwalt gab ihr zu verstehen , daß es mit der » unüberwindlichen Abneigung « immer ein mißliches Ding sei , jedenfalls aber zeitraubend , und daß es kein besseres Mittel für sie gäbe , die Scheidung rasch durchzusetzen , als das Zugeständnis , einen solchen unerlaubten Briefwechsel geführt zu haben . Übrigens würde ihr aus diesem Zugeständnis kein weiterer Schaden erwachsen ; es handle sich einfach um Anerkennung der Tatsache . So , halb beschwatzt und halb in die Enge getrieben , gab die geängstigte , freilich zugleich auch von einem äußersten Verlangen nach Scheidung erfüllte Frau nach , nachdem man ihr noch die Zusatzworte zugestanden hatte , daß sie sich , infolge von Eifersüchteleien ihres Gatten und eines jeden anderen Verkehrs beraubt , in gewissem Sinne gezwungen gesehen habe , mit befreundeten Personen wenigstens eine Korrespondenz zu führen . Ob dieser ihr zugebilligte Satz in der Folge wirklich aufgenommen worden ist , habe ich nicht in Erfahrung bringen können , und nur Eines , mein teurer und hochgeehrter Herr Vater , möge hier noch stehen , um Ihnen die schändliche List zu zeigen , mit der von seiten Elliots und seiner schwiegermütterlichen Komplicin in dieser Angelegenheit verfahren wurde . Das einzige Schuldobjekt , wenn denn schon von einem solchen die Rede sein soll , war die Korrespondenz . Aber wie stand es mit dieser ? Es waren einfache Briefe , wie sie zwischen Freunden und Bekannten gewechselt zu werden pflegen , und die wenigen , aus denen vielleicht etwas in gesetzlichem Sinne Straffälliges hergeleitet werden konnte , waren ununterzeichnet . In der Tat , niemand mehr als Elliot selbst , war von der au fond absoluten Bedeutungslosigkeit dieses angeblichen Schuldmaterials überzeugt . Aber was demselben an wirklicher Schuld fehlte , damit mußt ' es künstlich ausgestattet werden , und so trug denn Elliot eine beständige Sorge , daß die sogenannte » Schuldkorrespondenz « immer nur als ein mit vielen Gerichtssiegeln ausgestattetes Riesenkonvolut erschien , auf dessen Öffnung und Befragung er » aus Anstandsgefühl und zarter Rücksicht gegen seine Frau « zu verzichten vorgab . In Wahrheit aber lag es so , daß das geöffnete Konvolut gar nichts bewiesen haben würde , während es mit seinen sieben Siegeln ein großes Geheimnis darstellte , das zu lüften und zur Kenntnis von aller Welt zu bringen , im Interesse der Gesellschaft und der Sittlichkeit am besten unterbliebe . Sie haben hierin ein Musterbeispiel , wie verschlagen man verfuhr . Und das alles um nichts weiter , als um ein paar Dutzend Briefe willen , in denen ich eine gequälte Frau gewarnt und ihr zur Bekämpfung ihrer Gegner ein paar Ratschläge gegeben hatte . Ja , das war alles . Und doch muß ich in diesem Augenblicke selber ausrufen : oh , diese leidige Korrespondenz ! Denn so wenig sie nach der Seite wirklicher Schuld hin bedeutet , so viel bedeutet sie gesetzlich und leider auch praktisch . Ausschließlich auf diese zugestandene Korrespondenz hin , heißt es jetzt in dem Scheidungsurteil : » daß sich die gesetzlich Geschiedene ohne vorgängigen Dispens nicht wieder verheiraten dürfe « , eine Klausel , die hundert Ungelegenheiten im Gefolge hat . Allerlei Schritte sind freilich schon geschehen und geschehen noch , um diese Klausel aus dem Urteile herauszuschaffen , aber vergeblich , vergeblich wenigstens bis zu diesem Zeitpunkte , wobei gesagt werden muß , daß diese Schritte sehr wahrscheinlich einem geringeren Widerstande begegnet sein würden , wenn sich die durch Madame de Verelst inszenierte Familienkabale nicht bis in die Gerichtshöfe hinein fortsetzte . Was zur Partei dieser Dame gehört , hat ein für allemal einen Trumpf darauf gesetzt , mich wenigstens in meinen Plänen und Wünschen scheitern zu sehen , in Plänen und Wünschen , die man darauf zurückführt ( ich darf sagen törichterweise ) , daß mir mehr an dem Besitz einer großen Erbschaft , als an dem Besitz einer schönen und liebenswürdigen Frau gelegen sei . Jeder beurteilt eben andere nach sich selbst und sucht hinter der Tür , hinter der er selber gestanden . Erbschaft ! Ich weiß nicht , ob ich Ihnen früher schon über diesen Erbschaftspunkt geschrieben habe , fast bezweifl ' ich es . So gestatten Sie mir denn einige kurze Notizen , die vielleicht ein Interesse für Sie haben werden . Das