Friedensbrüche der von Quitzow und ihrer Genossen als › ehrliche adlige Fehden ‹ zu rechtfertigen . Und so hat man denn auch den verwegenen Widerstand , den die Schloßbesitzer sowohl den burggräflichen wie den königlichen Befehlen entgegensetzten , für eine patriotische Tat ausgegeben , die geschehen sei , damit das Land nicht von einem neuen Pfandbesitzer ausgesogen werde . Hüten wir uns jedoch , so fährt er fort , in müßiger Vorliebe für eine gewisse Standesrichtung , mit den Erinnerungen der unheilschwersten Vergangenheit des Vaterlandes ein gefahrvolles Spiel zu treiben ! Planmäßiger Ungehorsam gegen die rechtmäßige Obrigkeit , offene Widersetzlichkeit gegen den Landesfürsten , Untreue gegen die Träger der landesherrlichen Gewalt , ein trotziger Selbständigkeitsdrang ohne Achtung vor Gesetz und Recht , ein verwegener Freiheitsmut ohne allen Sinn für das Gemeinwohl , ohne Liebe zum Vaterlande , ohne Begeisterung für große politische Ideen – das muß zu allen Zeiten und von allen Standpunkten aus als ein Verhalten erscheinen , dem jeder Adel fremd ist . Ist trotz alledem die Widersetzlichkeit der Quitzows und ihres Anhanges gelegentlich in Schutz genommen worden , so lassen sich solche Rechtfertigungsversuche nur aus dem täuschenden Schimmer von Ritterlichkeit erklären , den , bei Mangel an genauer Kenntnis , die Phantasie darüber ausgebreitet hat . Man denkt sich jene mächtigen Adelsfamilien , die , von ihren Burgen aus , mit dem Begründer einer neuen Zeitrichtung um die Herrschaft rangen , umgeben von dem ganzen romantischen Reize mittelaltrigen Rittertums , aber gerade von ritterlichem Sinn und ritterlicher Sitte sucht man in dem wirren Treiben jener Tage vergeblich eine Spur . « Und nach diesen einleitenden und das Allgemeine treffenden , ja auf das Allgemeine hin angesehen auch zutreffenden Bemerkungen , wendet sich Riedel , wie zur Bestätigung seiner Sätze , verschiedenen Einzelheiten zu . » Ritterlich ! Ja , ritterlich wäre es gewesen , der Wehrlosen zu schonen , Frauen und Jungfrauen zu beschützen und in tätiger Gottesfurcht die Kirche gegen Entweihung zu verteidigen . Aber von unseren Landesbeschädigern wurde der offene Kampf mit dem Feinde meistens vorsichtig vermieden . Mit Vorliebe machte man sich den Überfall der offenen Dörfer und den Raub der städtischen Viehherden zum Geschäft . Wollte man ein Dorf › auspochen ‹ , so mußten gewöhnlich erst einige Männer totgeschlagen oder furchterregend verwundet werden , um die Einwohnerschaft von weiterem Widerstande abzuschrecken . Dann nahm man den Dorfbewohnern was sich fortbringen ließ , vornehmlich das Vieh , aber auch Betten , Kleidungsstücke , sowie Kessel , Grapen , Äxte , und sonstige Geräte . Die Kleidungsstücke zog man in mehr als einem Falle den Frauen und Jungfrauen vom Leibe , besonders wenn sie kostbar waren . Schätzte doch die Tochter des Schulzen zu Hämerten bei Stendal , der man die Kleider nahm , nachdem man den Vater getötet und den Bruder schwer verwundet hatte , ihre Kleider auf drei Schock böhmische Groschen , eine damals beträchtliche Summe . Nicht einmal Klosterjungfrauen wurden verschont . Als dem Lüdeke von Rundstädt , der von der Burg Gardelegen ausritt , zwei Nonnen aus dem Kloster Althaldensleben zu Wagen begegneten , nahm er ihnen nicht nur die Pferde , sondern zog auch den Hofemeister , der sie fuhr , vor ihren Augen aus . Dabei schwand die fromme Scheu mehr und mehr , die man vor dem Heiligen , vor Kirchhof und Kirche gehabt hatte . Rücksichtslos griffen die Quitzowschen die Gotteshäuser an , in denen die bedrängten Dorfbewohner Schutz gesucht hatten , und nachdem die Kirchhöfe gestürmt und die Kirchtüren erbrochen waren , raubte man die Kisten und Kasten aus , die die geängstigten Dorfleute nach der früher als Asyl geltenden Kirche geschafft hatten . Unter diesen Umständen durfte niemand überrascht sein , Dietrich von Quitzow , als er dem deutschen Orden zu Hilfe ziehen wollte , seinen Entschluß wechseln und statt eines Angriffs auf die Polen , unter nichtigen Vorwänden einen Angriff auf die Berliner Viehherden machen zu sehen . Mit dem ritterlichen Zuge gegen die Feinde des Ordens aber war es vorbei . Solche › Zugriffe ‹ , › Nahmen ‹ und › Überfahrungen ‹ – Ausdrücke , die sich in den Berichten jener Zeit beständig wiederholen – waren damals an der Tagesordnung und es ist zuzugeben , daß es bei dem eigentümlichen Fehderecht jener Zeit nicht immer leicht sein mag , eine scharfe Grenze zwischen › Zugriffen ‹ und Raubtaten zu ziehen . Wenn jedoch gegen die Bezeichnung solcher › Zugriffe ‹ als Raubtaten durch hochgeschätzte Geschichtsschreiber feierlich Verwahrung eingelegt und dabei behauptet worden ist , nur aus einer der Natur der Sache ganz unangemessenen parteiischen Auffassung des gleichzeitigen Berichterstatters Wusterwitz ( wir kommen auf diesen zurück ) und urteilsunfähiger neuerer Historiker habe eine so ungeeignete Bezeichnung hervorgehen können , so nötigt uns dies , zur Ehre der Wahrheit , die Bemerkung hinzuzufügen , daß wenigstens der damalige Erzbischof von Magdeburg und der Burggraf Friedrich selbst diese Bezeichnung keineswegs für ungeeignet gehalten haben . Beide Fürsten bezeichnen in ihren amtlichen Schriftstücken die Gewalttaten der Quitzows , des Kaspar Gans und Wichard von Rochow überaus häufig als Raub , Mord und Mordbrand und deren Urheber in entsprechender Weise . Und so ist es denn nicht bloß ein vielleicht parteiischer Geschichtsschreiber jener Zeit , der von › Räubereien ‹ spricht , sondern alle gleichzeitigen Berichterstatter des In- und Auslandes stimmen mit Wusterwitz durchaus überein . « * Alle diese Bemerkungen , soweit sie polemisch sind und eine durch » Standesvorurteile bedingte Voreingenommenheit hochgeschätzter Geschichtsforscher « betonen , richten sich gegen Georg Wilhelm von Raumer – einen Vetter des sogenannten Hohenstaufen-Raumer – der , in seinem Novus codex diplomaticus brandenburgensis , den darin von ihm veröffentlichten , die Regierungszeit Kurfürst Friedrichs I. von 1412 bis 1440 betreffenden Urkunden einen Essay vorausschickt , in dem er die Quitzowzeit und vor allem auch die brandenburgisch-preußische Geschichtsschreibung , soweit sich dieselbe mit der eben genannten Epoche beschäftigt , kritisch beleuchtet . Es heißt in diesem Essay : » Wenn gleich der Raum verbietet , hier eine ausführliche Geschichte der