schirmen und aufrecht zu erhalten , ist Pflicht des Staates , denn mit Aufhebung unserer jetzt bestehenden Ehesitten zerfällt die bürgerliche Gesellschaft in ein wüstes Chaos . Die Trennung dieser Ehe gehört entschieden vor sein Gericht , insofern das Eigenthum und die Rechte des Bürgers dabei gefährdet werden . Die geistige Ehe , die Ehe , welche der Priester segnet , ist Sache des Einzelnen und nur das Gewissen der Gatten hat darüber zu entscheiden . Glaubt der Staat sich ermächtigt , über diese geistige Vereinigung der Gatten zu urtheilen , denkt er daran , Vergehen gegen die ehelichen Pflichten zu bestrafen , welche der gekränkte Theil schweigend ertragen will , so verkennt er seinen Beruf und begeht ein Unrecht . Er drängt sich unbefugt in die Geheimnisse des Einzelnen und beschränkt seinen freien Willen . Dies zu thun ist aber ein Verbrechen , denn die Freiheit eines Menschen darf der Staat nicht antasten , so lange sich Niemand beschwert , daß er sie zum Nachtheil eines Andern misbrauche . Das ganze Gesetz hat darum etwas so Gehässiges , sagte Theophil , weil es nicht wie ein Schutz- sondern wie ein Strafgesetz aussieht . Es betrachtet die Personen , die auf Scheidung klagen , wie Uebelthäter , die man zu ihrer Pflicht zwingen , wie Verbrecher , die man bestrafen müsse , während in den meisten Fällen mindestens der eine Theil so unglücklich ist , daß man ihn so schnell als möglich erlösen sollte . Die Zahl der Eheleute , die sich aus Leichtsinn trennen , wie es in den Gesetzentwürfen heißt , möchte sehr gering sein ; größer ist schon die Zahl der Ehen , die ohne Ueberlegung geschlossen werden . Dies zu verhindern aber vermag der Staat nicht und er kann es nicht einmal wollen . Was Sie über Ehescheidungen aus Leichtsinn sagen , ist ganz richtig , bemerkte der Präsident . Die Ehe gibt den Gatten eine solche Menge gemeinsamer Pflichten und Lasten , die Interessen derselben sind so fest ineinander verschlungen , veranlassen bei einer Trennung eine solche Menge von Uebelständen für beide Theile , daß wohl der Leichtsinnigste ernst und aufmerksam wird und davor zurückschreckt , wenn eben nur Leichtsinn ihn zu der Scheidung veranlaßte . In den niedern Ständen sind es gewöhnlich sittliche Verwahrlosung oder Noth und Armuth , die unglückliche Ehen zuwege bringen . Diese Noth mildern , das sittliche Bewußtsein , das in unserm Volke vorhanden ist , durch moralische , nicht durch pietistische Erziehung stärken , das ist es allein , was der Staat zur Beförderung glücklicher Ehen thun kann . Glückliche Ehen möglich zu machen , muß sein Ziel sein , nicht unglückliche Ehen zusammenzuhalten . Im Gegentheil ließe sich eher behaupten , daß , da es vernünftiger Grundsatz des Staates ist , den Uebelthäter , gegen den die große Staatsfamilie sich beschwert , von der Gesammtheit auszuscheiden , weil er ihre Rechte kränkt und sie durch sein Beispiel entsittlicht , so müsse der Staat auch , auf Verlangen einer Familie , diese von einer Person befreien , die ihr Wohlergehen verhindert . Die Andern stimmten dem Präsidenten bei und er fuhr fort : Frau von Barnfeld bemerkte vorhin und Theophil wiederholte es , daß der Staat keine Aufsicht über die Beweggründe führen könne , aus denen sich Ehegatten verbinden . Da er nun die Eingehung einer Ehe dem freien Willen und dem Ermessen der Betheiligten anheimstellen muß , so muß ihnen auch die volle Freiheit bleiben , ein Bündniß , das sie eingingen , um glücklich zu werden , aufzulösen , wenn es diesem Zwecke nicht mehr entspricht , ihm entgegen ist . Mir scheint , der Code Napoleon habe diese Verhältnisse am vollständigsten erfaßt und jeder Richtung ihre gebührende Anerkennung gesichert . Ich finde es angemessen , daß nach dem Code jede Ehe ohne Weiteres getrennt wird , wenn nach zweijähriger Dauer derselben beide Gatten darein willigen und die Eltern oder ein Familienrath die Ordnung der Vermögensverhältnisse und die Zukunft der Kinder für gesichert erklären . Dadurch schützt sich der Staat davor , daß ihm die Ernährung der Familie zur Last falle , und läßt doch dem Menschen das Recht , frei über seine heiligsten Interessen zu entscheiden . - Er hielt inne und sagte dann nach einer Pause : Allerdings kommen auch Fälle vor , in denen eine solche friedliche Lösung unmöglich ist ; da muß natürlich der Staat vermittelnd dazwischentreten und das Gesetz die streitenden Parteien zufrieden zu stellen suchen . Solche lange Auseinandersetzungen lagen nicht in der Art des Präsidenten , heute aber mochte ihn das Interesse dazu bewogen haben , welches die Andern für den Gegenstand zeigten . Auch Alfred hatte bis dahin schweigend zugehört , jetzt richtete er sich empor und sagte : Inwiefern der Staat sich zu berücksichtigen hat , mag ich augenblicklich nicht erörtern . Mir fällt aber , so oft das Thema berührt wird , ein Ausspruch Rahel ' s ein , den man als Motto über alle Schriften setzen sollte , welche sich gegen das neue Ehegesetz erklären . Sie sagt : » Die höchste Schmach einer Frau , die tiefste Erniedrigung ist es , daß sie Mutter von Kindern werden kann , deren Vater sie haßt und verachtet . « Mit den wenigen Worten drückt die feinfühlende , scharfsichtige Frau Alles aus , was sich gegen die Unsittlichkeit einer Ehe sagen läßt , an der das Gefühl keinen Theil mehr hat , die man gegen den Wunsch der Gatten zusammenhalten will . Und wenn der Staat die wichtigsten Zwecke durch Aufrechthaltung einer solchen Ehe zu erreichen glaubte , sie würden zu schwer erkauft durch das Elend , das sie über den Einzelnen verhängen , durch die Knechtschaft , zu der sie ihn zwingen wollen . Ein Gesetz , das ein großes , sittliches und verständiges Volk , wie das unsere , verwirft , kann kein gutes Recht sein . Gesetze geben ist so schwer ! Jeder Mensch trägt sein besonderes Recht nach seiner Individualität in sich . Jedes