ich Armer ? Es ging wie ich vorausgesehen hatte . Ich verlor meine Sache gegen den Teufel . Strafe , Schadenersatz , aller mögliche Unsinn wurde auf mich gewälzt , ich wunderte mich , daß man mich nicht einige Wochen ins Gefängnis sperrte oder gar hängte . Man hatte hauptsächlich folgendes gegen mich in Anwendung gebracht : » Entscheidungs-Gründe zu dem vor dem Kriminalgericht Klein-Justheim unter dem 4. Dezbr . 1825 , gefällten Erkenntnis in der Untersuchungssache gegen den Dr .... f wegen Betrugs . 1. Es ist durch das Zugeständnis des Angeklagten erhoben , daß er keine Beweise beizubringen weiß , daß die von ihm herausgegebenen Memoiren des Satan wirklich von dem bekannten , echten Teufel , so gegenwärtig als Geheimer Hofrat in persischen Diensten lebt , herrühren . Ferner hat der Angeschuldigte .... f zugegeben , daß die in den öffentlichen Blättern darüber enthaltene Ankündigung mit seinem Wissen gegeben sei . 2. Die letztgedachte Ankündigung ist also abgefaßt , daß hieraus die Absicht des Verfassers , die Lesewelt glauben zu machen , daß Die Memoiren des Satan von dem wahren , im Alten und Neuen Testament bekannten und neuerdings als Schriftsteller beliebten Teufel geschrieben sei , nur allzu deutlich hervorleuchten tut . 3. Durch diese Verfahrungsart hat sich der Angeklagte .... f eines Betruges , alldieweilen solcher im allgemeinen in jedweder auf inpermissen Commodum für sich oder Schaden anderer gerichteten unrechtlichen Täuschung anderer , entweder indem man falsche Tatsachen mitteilt oder wahre dito nicht angibt - besteht ; oder um uns näher auszudrücken , da hier die Sprache von einer Ware und gedrucktem Buch ist - einer Fälschung schuldig gemacht : Denn , durch den Titel Memoiren des Satan und die Anpreisung des Buches wurde der Lesewelt fälschlich vorgespiegelt , daß das Buch ausdrücklich von dem unter dem Namen Satan bekannten , k. persischen Geheimen Hofrat Teufel verfaßt sei , was beim Verkauf des Werkes verursachte , daß es schneller und in größerer Quantität abging , als wenn das Büchlein unter dem Namen des Herrn .... f , so dem Publico noch gar nicht bekannt ist , erschienen wäre , und wodurch die , so es kauften , in ihrer schönen Erwartung , ein echtes Werk des Teufels in Händen zu haben , schnöde betrogen wurden . 4. Wenn der Herr Dr .... f , um sich zu entschuldigen , dagegen einwendet , daß der Name Satan in Deutschland nur ein angenommener sei , worauf der Teufel , wie man ihn gewöhnlich nennt , keinen Anspruch zu machen habe , so bemerken wir Kriminalleute von Klein-Justheim sehr richtig , daß sich .... f auf den Gebrauch jenes angenommenen , übrigens bekanntermaßen den Teufel sehr wohl bezeichnenden Namen nicht beschränkt , sondern in dem Werke selbst überall durchblicken läßt , namentlich in der Einleitung , daß der Verfasser derjenige Teufel oder Satan sei , welcher dem Publico , besonders dem Frauenzimmer , wie auch denen Gelehrten durch frühere Opera , z.B. die Elixiere des Teufels et cetera rühmlichst bekannt ist , wodurch wohl ebenfalls niemand anders gemeint ist , als der Geheime Hofrat Teufel . 5. Man muß lachen über die Behauptung des Inkulpaten , daß das in Frage stehende Opusculum , wie auch nicht destoweniger seine Anzeige , eigentlich eine Satire auf den Teufel und jegliche Teufelei jetziger Zeit sei ! Denn diese Entschuldigung wird durch den Inhalt der Schrift selbst widerlegt ; ja , jeder Leser von Vernunft muß das auch wohl eher für eine etwas geringe Nachäffung der Teufeleien , als für - eine Satire auf dieselben erkennen . Wäre aber auch , was wir Juristen nicht einzusehen vermögen , das Werk dennoch eine Satire , so ist durchaus kein günstiger Umstand für .... f zu ziehen , weil derjenige Käufer , der etwas Echtes , vom Teufel Verfaßtes kaufen wollte , erst nach dem Kauf entdecken konnte , daß er betrogen sei . 6. Außer der völlig rechtswidrigen Täuschung der Lesewelt , Leihbibliotheken et cetera , ist in der vorliegenden Defraudation auch ein Verbrechen gegen den begangen , dessen Name oder Firma mißbraucht worden ; nämlich , und specialiter gegen den Geheimen Hofrat Teufel , welcher sowohl als Gelehrter und Schriftsteller , als von wegen des Honorars seiner übrigen Schriften , sehr dabei interessiert ist , daß nicht das Geschreibsel anderer als von ihm niedergeschrieben , wie auch erdacht , angezeigt und verkauft werde . 7. Wenn endlich der Angeklagte behauptet , daß er das Buch arglos herausgegeben , ohne das Klein-Justheimer Recht hierüber zu kennen , daß ihn auch bei der Fälschung durchaus keine gewinnsüchtigen Absichten geleitet hätten , so ist uns dies gleichgültig , und haben nicht darauf Rücksicht zu nehmen , denn Fälschung ist Fälschung , sei es , ob man englische Teppiche nachahmt und als echt verkauft , oder Bücher schreibt unter falschem Namen ; ist alles nur verkäufliche Ware und kann den Begriff des Vergehens nicht ändern , weil immer noch die Täuschung und Anschmierung der Käufer restiert und zwar ebenfalls nichts destominder auch alsdann , wenn die Memoiren des Satan gleichen Wert mit den übrigen Büchern des Teufels hätten ( was wir Klein-Justheimer übrigens bezweifeln , da jener Geheimer Hofrat ist ) , weil dem Ebengedachten schon durch das Unterschieben eines fremden Machwerkes unter seinem Namen ein Schaden in juridischem Sinne sein tut . Es ist daher , wie man getan hat , erkannt worden usw. usw. Gez . Präsident und Räte des Kriminalgerichtes zu Klein-Justheim . « Hast du , geneigter Leser , nie die berühmten Nürnberger Gliedermänner gesehen , so , kunstreich aus Holz geschnitzelt , ihre Gliedlein nach jedem Druck bewegen ? Hast du wohl selbst in deiner Jugend mit solchen Männern gespielt und allerlei Kurzweil mit ihnen getrieben , und probiert , ob es nicht schöner wäre , wenn er z.B. das Gesicht im Nacken trüge und den Rücken hinunterschaue , oder ob es nicht vernünftiger wäre , wenn ihm die Beine ein wenig umgedreht würden , daß er vor- und rückwärts spaziere , wie