worin ich Euch in den Fällen , wo Ihr das Pulver auf die Kugel ladet , z.B. in Notariatsinstrumenten , kurz gerade für eben die Fehler , die ich sonst selber begangen , entweder um einen Abzug von der Erbschaft abstrafe , oder mit dem Aufschube ihrer Auslieferung . Seid klug , Poet , und bedenkt Euren Vater , der so manchem Edelmann im -a-n gleicht , dessen Vermögen wie das eines russischen zwar in Bauern besteht , aber doch nur in einem einzigen , welches er selber ist . Bedenkt Euren vagabunden Bruder , der vielleicht , eh ' Ihrs denkt , aus seinen Wanderjahren mit einem halben Rocke vor Eure Türe kommen und sagen kann : » Hast du nichts Altes für deinen Bruder ? Sieh diese Schuhe an ! « - Habt also Einsichten , Universalerbe ! 8te Klausel Den Hrn . Kirchenrat Glanz und alle bis zu Hrn . Buchhändler Paßvogel und Flitte ( inclusive ) mach ' ich aufmerksam darauf , wie schwer Harnisch die ganze Erbschaft erobern wird , wenn sie auch nichts erwägen als das einzige hier an den Rand genähte Blatt , worauf der Poet flüchtig einen Lieblings-Wunsch ausgemalt , nämlich den , Pfarrer in Schweden zu werden . ( Herr Bürgermeister Kuhnold fragte hier , ob ers mitlesen solle ; aber alle schnappten nach mehren Klauseln , und er fuhr fort : ) Meine t. Hrn . Anverwandten fleh ' ich daher - wofür ich freilich wenig tue , wenn ich nur zu einiger Erkenntlichkeit ihnen zu gleichen Teilen hier sowohl jährlich zehn Prozent aller Kapitalien als die Nutznießung meines Immobiliar-Vermögens , wie es auch heiße , so lange zuspreche , als besagter Harnisch noch nicht die Erbschaft nach der sechsten Klausel hat antreten können - solche fleh ' ich als ein Christ die Christen an , gleichsam als sieben Weise dem jungen möglichen Universalerben scharf aufzupassen und ihm nicht den kleinsten Fehltritt , womit er den Aufschub oder Abzug der Erbschaft verschulden mag , unbemerkt nachzusehen , sondern vielmehr jeden gerichtlich zu bescheinigen . Das kann den leichten Poeten vorwärtsbringen und ihn schleifen und abwetzen . Wenn es wahr ist , ihr sieben Verwandten , daß ihr nur meine Person geliebt , so zeigt es dadurch , daß ihr das Ebenbild derselben recht schüttelt ( den Nutzen hat das Ebenbild ) und ordentlich , obwohl christlich , chikaniert und vexiert und sein Regen- und Siebengestirn seid und seine böse Sieben . Muß er recht büßen , nämlich passen , desto ersprießlicher für ihn und für euch . 9te Klausel Ritte der Teufel meinen Universalerben so , daß er die Ehe bräche , so verlör ' er die Viertels-Erbschaft - sie fiele den sieben Anverwandten heim - ; ein Sechstel aber nur , wenn er ein Mädchen verführte . - Tagreisen und Sitzen im Kerker können nicht zur Erwerbzeit der Erbschaft geschlagen werden , wohl aber Liegen auf dem Kranken- und Totenbette . 10te Klausel Stirbt der junge Harnisch innerhalb zwanzig Jahren , so verfället die Erbschaft den hiesigen corporibus piis . Ist er als christlicher Kandidat examiniert und bestanden : so zieht er , bis man ihn voziert , zehn Prozent mit den übrigen Hrn . Erben , damit er nicht verhungere . 11te Klausel Harnisch muß an Eidesstatt geloben , nichts auf die künftige Erbschaft zu borgen . 12te Klausel Es ist nur mein letzter Wunsch , obwohl nicht eben mein Letzter Wille , daß , wie ich den van der Kabelschen Namen , er so den Richterschen bei Antritt der Erbschaft annehme und fortführe ; es kommt aber sehr auf seine Eltern an . 13te Klausel Ließe sich ein habiler , dazu gesattelter Schriftsteller von Gaben auftreiben und gewinnen , der in Bibliotheken wohl gelitten wäre : so soll man dem venerabeln Mann den Antrag tun , die Geschichte und Erwerbzeit meines möglichen Universalerben und Adoptivsohnes , so gut er kann , zu schreiben . Das wird nicht nur diesem , sondern auch dem Erblasser - weil er auf allen Blättern vorkommt - Ansehen geben . Der treffliche , mir zur Zeit noch unbekannte Historiker aber nehme von mir als schwaches Andenken für jedes Kapitel eine Nummer aus meinem Kunst- und Naturalienkabinett an . Man soll den Mann reichlich mit Notizen versorgen . 14te Klausel Schlägt aber Harnisch die ganze Erbschaft aus , so ists so viel , als hätt ' er zugleich die Ehe gebrochen und wäre Todes verfahren ; und die 9te und lote Klausel treten mit vollen Kräften ein . 15te Klausel Zu Exekutoren des Testaments ernenn ' ich dieselben hochedlen Personen , denen oblatio testamenti geschehen ; indes ist der regierende Bürgermeister , Hr . Kuhnold , der Obervollstrecker . Nur er allein eröffnet stets denjenigen unter den geheimen Artikeln des Reguliertarifs vorher , welcher für das jedesmalige gerade von Harnisch gewählte Erb-Amt überschrieben ist . - In diesem Tarif ist es auf das genaueste bestimmt , wieviel Harnischen z.B. für das Notariuswerden beizuschießen ist - denn was hat er ? und wieviel jedem Akzessit-Erben zu geben , der gerade ins Erb-Amt verwickelt ist , z.B. Herrn Paßvogel für die Buchhändler-Woche oder für siebentägigen Hauszins . Man wird allgemein zu frieden sein . 16te Klausel Folioseite 276 seiner vierten Auflage fodert Volkmannus emendatus von Erblassern die providentia oder » zeitige Fürsehung « , so daß ich also in dieser Klausel festzusetzen habe , daß jeder der sieben Akzessit-Erben oder alle , die mein Testament gerichtlich anzufechten oder zu rumpieren suchen , während des Prozesses keinen Heller Zinsen erhalten , als welche den andern oder streiten sie alle - dem Universalerben zufließen . 17te und letzte Klausel Ein jeder Wille darf toll und halb und weder gehauen noch gestochen sein , nur aber der Letzte nicht , sondern dieser muß , um sich zum zweiten- , dritten- , viertenmal zu runden , also konzentrisch , wie überall bei den Juristen , zur clausula salutaris , zur donatio mortis causa und zur reservatio ambulatoriae voluntatis greifen