Grundfarbe aller Geschichte ist . Über den Ausgang des Abtes Hermann erfahren wir nichts ; sehr wahrscheinlich , daß er noch eine Reihe von Jahren dem Kloster vorstand . Erst 1352 finden wir den Namen eines Nachfolgers verzeichnet . Abt Heinrich Stich ( etwa von 1399 bis 1432 ) Heinrich Stich , vor seiner Abtwahl Kellermeister ( cellerarius ) des Klosters , wurde sehr wahrscheinlich im Jahre 1399 zum Abt gewählt . Seine Regierung fällt in die sogenannte » Quitzowzeit « , und wir werden in nachstehendem zu berichten haben , wie vielfach gefährdet Kloster Lehnin damals war und wie glücklich es , großenteils durch die umsichtige Leitung seines Abtes , aus allen diesen Gefahren hervorging . Die Geschichte jener Epoche , soweit sie das Kloster berührt , entnehmen wir den Aufzeichnungen Heinrich Stichs selber , der im Jahre 1419 ein Gedenkbuch anzulegen begann , in welchem er , zurückgehend bis auf das Jahr 1401 , über die Streitigkeiten des Klosters mit seinen Nachbarn berichtet . Einiges ergänzen wir aus einer andern , ziemlich gleichzeitigen Chronik . Das Kloster hielt es all die Zeit über , seinen Traditionen getreu , mit der Landesobrigkeit , d.h. also , Abt und Mönche waren im allgemeinen gegen die Quitzows . Da indessen die Landesobrigkeit damals sehr schwankend und eine Zeitlang , halb angemaßt , halb zugestanden , bei den Quitzows selber war , so entstanden daraus sehr verwickelte , zum Teil widerspruchsvolle Verhältnisse , deren Gefahren und Schwierigkeiten nur durch große Klugheit zu überwinden waren . Die schwankenden Verhältnisse nötigten auch zu einer schwankenden Politik . Die Grundstimmung des Klosters blieb gegen die Quitzows gerichtet , wiewohl wir einer , indes jedenfalls nur kurzen Epoche zu erwähnen haben werden , wo das Kloster mit den Quitzows ging . Zwischen 1401 und 1403 , so scheint es , sammelten die Quitzows Material gegen das Kloster . Inwieweit sie dabei bona fide handelten , ist schwer zu sagen ; doch macht ihr Vorgehen allerdings den Eindruck , als hätten sie , voll übermütigen Machtbewußtseins , die Dinge einfach daraufhin angesehen , wie sie ihnen paßten , unbekümmert um den Wortlaut entgegenstehender Urkunden und Verträge . Sie stellten sich zunächst , als machten sie einen Unterschied zwischen dem Abt des Klosters und dem Kloster selbst , und sich das Ansehen gebend , als sei die Persönlichkeit oder der Eigensinn des Abtes an allem schuld , verklagten sie ihn beim Konvent seines eigenen Klosters . Als diese Klage , wie sich denken läßt , ohne Einfluß blieb , schritten sie zu einer förmlichen Anklageschrift , in der sie dem Kloster all seine vorgeblichen Vergehen und Eingriffe entgegenhielten . Diese Anklageschrift enthielt , unter vielen anderen Paragraphen , drei Hauptpunkte : 1. Das Kloster habe ihnen , den Quitzows , zweimal den Landschoß verweigert , wiewohl sie doch die » Statthalter in Mark Brandenburg « wären . 2. Das Kloster habe den Quitzowschen Knechten auf seinen , des Klosters , Gütern jedes Einlager verweigert und die Zuwiderhandelnden mit Mord bedroht . 3. Endlich , das Kloster habe dabei beharrt , die Havel bei Schloß Plaue als sein Eigentum anzusehen , während sie doch ihnen , den Quitzows , als den zeitigen Besitzern von Schloß Plaue gehöre , denn weil das Wasser bei dem Schlosse sei , so müßte es auch zu dem Schlosse gehören , und führe das Schloß nicht umsonst den Namen » Schloß Plaue an der Havel « . Abt Heinrich erwiderte auf alle Anklagepunkte in würdiger Weise , alle seine Aussagen urkundlich belegend . Er wies aus den Schenkungsurkunden und verbrieften Gerechtsamen des Klosters nach , daß sie , Abt und Mönche , erstens ihre Güter » in aller Freiheit « besäßen und niemals Landschoß zu zahlen gehabt hätten , daß es zweitens zu ihren vielfach verbrieften Gerechtsamen gehöre , keine Herren , keine Lehnsträger , Ritter oder Knechte wider Willen aufnehmen zu müssen , und daß sie drittens die Havel bei Plaue seit so langer Zeit als Eigentum besäßen , » daß niemand dessen anders gedenken möge « . Dieser dritte Punkt , weil es sich dabei um eine Eigentumsfrage handelt , die den praktischen Leuten des Mittelalters immer die Hauptsache war , bekümmerte den Abt nun ganz besonders . Da man sich nicht einigen konnte , wurden Schiedsrichter vorgeschlagen , wobei Hennig von Stechow und Hennig von Gröben als Abgesandte oder Mandatare der Quitzows auftraten . Das Recht des Klosters indessen war zu klar , als daß die eigenen Vertrauensmänner ( Stechow und Gröben ) der Gegenpartei es hätten übersehen oder umdeuten können , und so beschworen sie den Hans von Quitzow , » daß er um Gottes und seiner eigenen Seligkeit willen mit dem Abte nicht hadern und das Kloster samt seinen Gütern und Besitzungen nicht anfechten möge « . Aber die Quitzows – die vielleicht aus politisch-strategischen Gründen in dieser Frage besonders hartnäckig waren – beharrten auf ihrer Forderung und das Kloster mußte schließlich nicht nur auf sein Flußrecht Verzicht leisten , sondern auch noch weitere hundert Mark Silber zahlen , um sich guter Nachbarschaft und der Wohlgewogenheit der mächtigen Familie zu versichern . Diese Nachgiebigkeit und die damit verknüpften Schädigungen mögen dem Kloster schwer genug angekommen sein ; nachdem die Opfer aber einmal gebracht und mittelst derselben die Freundschaft und die guten Dienste der alles vermögenden Quitzowsippe gewonnen waren , lag es nun auch in der Politik des Klosters , diese Freundschaft zu pflegen und dadurch den eignen Vorteil nach Möglichkeit zu fördern . Die Niederlage blieb unvergessen , aber solange kein Stärkerer da war , um diese Niederlage zu rächen , wurde das Joch in Klugheit und Ergebenheit getragen . Aber dieser Stärkere kam endlich , und ob es nun wieder nur die alte Klosterklugheit war , die in dem Nürnberger Burggrafen sofort den Stärkeren erkannte , oder ob in diesem Falle der heimliche Groll mitwirkte , der all die Jahre über , unter der Maske guter Freundschaft , gegen die Quitzows unterhalten worden war – gleichviel , kaum