Klosters sei , wobei die herrschende Mönchspartei von dem vorgeschriebenen Wahlmodus abermals Umgang genommen und die gesetzlich geregelte Einführung unterlassen habe . Abt Hermann , dessen Wahl jeder Gesetzlichkeit und Gültigkeit entbehre , habe , wie sein Vorgänger , das Vermögen des Klosters verschleudert , die Ordensregeln mißachtet und ein dissolutes Leben geführt , und als besagter Abt endlich willens gewesen sei , ihn , den » Dietrich von Ruppin « , wegen Dispenses und wegen Absolution für die oben geschilderten Verbrechen an die päpstliche Kurie abzusenden , habe er ihn – lediglich weil er zuvor Rücksprache mit dem Abte eines anderen vorgesetzten Klosters genommen habe – durch einige Mönche und Konversen gefangennehmen , in Eisen legen und neun Monate lang in den Kerker werfen lassen , alles mit der ausgesprochenen Absicht , ihn durch schwere Peinigungen vom Leben zum Tode bringen . Einen anderen Konversen des Klosters aber , mit Namen Geraldus , habe Abt Hermann wirklich töten lassen . Die Urkunde schließt dann mit einer Aufforderung an die obengenannten Äbte von Kolbatz , Stolp und Neukampen , den Fall zu untersuchen und darüber zu befinden , damit die Angeklagten , wenn ihre Schuld sich herausstellen sollte , vor dem päpstlichen Stuhle erscheinen und daselbst ihren Urteilsspruch gewärtigen mögen . So weit der Inhalt der Urkunde von 1336 . Ob die Äbte sich des mißlichen Auftrags entledigt und , wenn so geschehen , welche Entscheidung sie getroffen oder welchen Bericht sie an Papst Benedikt gerichtet haben , darüber erfahren wir nichts . Übrigens dürfen wir vermuten , daß , gleichviel , ob die Untersuchung stattfand oder nicht , die Dinge unverändert ihren Fortgang genommen haben werden . Und wahrscheinlich mit Recht . Wir setzen nämlich in die Mitteilungen des Mönches Dietrich von Ruppin keineswegs ein unbedingtes Vertrauen und vermuten darin vielmehr eine jener halbwahren Darstellungen , die meist da Platz greifen , wo die Dinge von einem gewissen Parteistandpunkt aus angesehen , oder wie hier , Anklagen in zum Teil eigner Angelegenheit erhoben werden . Abt Hermann scheint uns weit mehr ein leidenschaftlicher Parteimann als ein Verbrecher gewesen zu sein . Stellen wir alle Punkte von Belang zusammen , die sich aus den Aussagen Dietrichs von Ruppin ergeben , so finden wir : 1. daß im Kloster zwei Parteien waren , von denen die stärkere die schwächere terrorisierte und die Äbte aus ihrer , der Majorität , Mitte wählte ; 2. daß Ritter Falko von der stärkeren oder Loburgschen Partei ermordet wurde ; 3. daß das Kloster nach Dispens und Absolution von seiten des Papstes verlangte , und 4. daß Dietrich von Ruppin abgeordnet wurde , um die Absolution einzuholen , wegen vorgängiger Plauderei aber ins Gefängnis geworfen wurde . Unter diesen vier Punkten involviert der zweite , die Ermordung Falkos , ein schweres und unbestreitbares Verbrechen . Der Umstand indessen , daß Abt Hermann für sich und sein Kloster nach der Absolution des Papstes verlangte , deutet darauf hin , daß das Geschehene mehr den Charakter einer sühnefähigen Schuld , als den einer schamlosen Missetat hatte . Denn sollte die Gnade des Papstes angerufen werden , so mußten notwendig Umstände vorauf- oder nebenhergegangen sein , die imstande waren , eine Brücke zu bauen und für die Schuld bei der Gnade zu plädieren . Solche entschuldigenden Umstände waren denn wohl auch wirklich da und lagen , wie wir mehr oder weniger aus der Anklage selbst entnehmen können , in dem Parteihaß , der eben damals die ganze Mark in zwei Lager teilte . Es war die bayrische Zeit . Dies sagt alles . Es waren die Tage , wo die Berliner den Propst von Bernau erschlugen und die Frankfurter den Bischof von Lebus verjagten ; es waren die Tage des Bannes und des Interdikts , Tage , die dreißig Jahre währten , und in denen sich das Volk der Kirche so entfremdete , daß es verwundert aufhorchte , als zum ersten Male wieder die Glocken durchs Land klangen . Der alte Kampfesruf » hie Welf , hie Waibling ! « schallte wieder allerorten und » bayrisch oder päpstlich « klang es vor allem auch in der Mark Brandenburg . Lehnin , gehegt und gepflegt vom Kaiser und seiner Partei , war bayrisch , der märkische Adel , vielfach zurückgesetzt , war antibayrisch . Aus diesem Zustande ergaben sich Konflikte zwischen dem Kloster und dem benachbarten Adel fast wie von selbst , und die Ermordung Falkos , die nach den Aussagen Dietrichs von Ruppin einfach als ein brutaler Bruch der Gastfreundschaft erscheint , war möglicherweise nur blutige Abwehr , nur ein Rachenehmen an einem Eindringling , der sich stark genug geglaubt hatte , den Klosterfrieden brechen zu dürfen . Ritter Falko und die Seinen , wenn sie wirklich Gäste des Klosters waren , waren vielleicht sehr ungebetene Gäste , Gäste , die sich nach eigenem Dafürhalten im Kloster einquartiert hatten , vielleicht im Komplott mit der Minorität , die höchstwahrscheinlich zum Papste hielt . 6 Dies alles sind freilich nur Hypothesen . Aber wenn sie auch nicht absolut das Richtige treffen , so lehnen sie sich doch an Richtiges an und schweifen wohl nicht völlig in die Irre . Was immer indes das Motiv dieses Mordes gewesen sein möge , entschuldbarer Parteihaß oder niedrigste Ruchlosigkeit , so viel erhellt aus dieser Überlieferung , daß die Kloster Lehninschen Tage nicht immer interesselos verliefen , und daß wenn wir dennoch im großen und ganzen einer gewissen Farblosigkeit begegnen , der Grund dafür nicht darin zu suchen ist , daß überhaupt nichts geschah , sondern lediglich darin , daß das Geschehene nicht aufgezeichnet , nicht überliefert wurde . Mönch Hermann , der mit seinem Anhang an die Stätte des Mordes vordringt , die Verwundeten in ihren Strohverstecken tötet oder töten läßt , dann selber , während zehnjähriger Fehde , in Schlafsaal und Refektorium die Waffenrüstung Falkos trägt , – das gibt schon Einzelbilder , denen es keineswegs an Farbe fehlt , auch nicht an jenem Rot , das nun mal die Haupt- und