Hände des Bürgerlichen über , das Geld hatte gesiegt . Nach einigen Jahren des Verdrusses , welchen der Graf statt der erwarteten Lebensfreude gefunden , war er gestorben , und an diesen Todesfall knüpften sich die wichtigsten Folgen . Die herzogliche Linie , in der jedoch diese höhere Würde ein neues Datum hatte , war im Besitze der Haupt- und Stammgüter , deren Komplex vor kurzem zur Standesherrschaft erhoben worden war . Aber nie hatte sie unangefochten besessen . Der Ahnherr des Hauses sollte sich nämlich mit einer Person unadlichen Standes verbunden haben ; man sprach sogar von der Tochter eines Leibeignen . War dies der Fall , so hatte die Deszendenz natürlich nie ein Erbfolgerecht gehabt , und ihr Besitz war eine Usurpation gewesen . Darauf stützten sich die Nachkommen des zweiten , in die gesamte Hand aufgenommnen Bruders , die Glieder der jungern Linie . Sie behaupteten , und hatten immer behauptet , die rechten Erben der Herrschaft zu sein . Die jüngre Linie erlosch , wie gesagt , mit dem Grafen Julius . Als dem Herzoge diese Nachricht wurde , empfand er eine sehr verzeihliche Freude . Nun waren alle Zweifel , die ihn bisweilen noch in seinem Wirken beunruhigt hatten , getilgt ; der letzte war mit dem letzten Prätendenten in die Gruft gegangen . Heiter hatte er an jenem Abende die Anekdote des Arztes angehört . Man blieb bis spät in die Nacht beisammen , lachte und scherzte über die Torheiten der Menschen , und teilte einander in mannigfachen Wendungen die aus den Memoiristen geschöpfte Überzeugung mit , daß die geringfügigsten Dinge , ein Wort , ja ein Buchstabe die Ereignisse so oder so gestalten . Der Arzt hatte die lustigsten Einfälle über die Ahnfrau , deren reines Geblüt noch eine Untersuchung habe bestehen sollen , nachdem die Möglichkeit einer chemischen Analyse längst verschwunden gewesen sei . Zuletzt brachte er einen Toast auf die Ruhe ihrer Seele aus , in welchen der Herzog munter , die Herzogin gefällig , und Wilhelmi widerstrebend einstimmte . Dieser hatte seine ernste Stimmung nicht verloren , und sagte , als die Gläser klangen : » Mit den Geistern ist nicht gut scherzen . « Am andern Morgen zeigte es sich , daß die Sache nicht zu Ende sei . Der Rechtsgelehrte , welcher abends zuvor seine Müdigkeit vorgeschützt hatte , um auf dem Zimmer bleiben zu dürfen , überreichte eine Zession , welche der Graf bereits vor einigen Jahren ausgestellt hatte . In derselben trat er alle seine Rechte auf die Herrschaft an Hermanns Oheim ab . Man musterte voll Erstaunen diese Urkunde , man wußte von Mißverständnissen , selbst von Streitigkeiten zwischen beiden Teilen , man konnte sich den Beweggrund zu einem so auffallenden Schritte nicht erklären . Aber alles Erstaunen und Verwundern führte zu nichts . Die Urkunde lag vor ; jede Form war beobachtet worden , man sah sich genötigt , auf den Inhalt einzugehn , womöglich dessen Gültigkeit zu widerlegen . Letztres versuchte Wilhelmi . » Die Güter , welche jetzt die Standesherrschaft bilden , waren unter der deutschen Reichsverfassung Lehen « , sagte er . » Darauf folgte die Fremdherrschaft mit ihren Umwälzungen , dann der Befreiungskrieg . Der Vater meines Gebieters starb nach dem Frieden . Entweder hat nun der Herzog die Standesherrschaft als freies Eigentum überkommen , oder als Lehen . Im ersten Falle waren alle aus den Rechtsantiquitäten hergenommnen Ansprüche der jüngern Linie erloschen , keine Mißheirat eines Vorfahren kann meinem Herrn noch gegenwärtig schaden . Im letzten Falle hatte nur der Graf , nur er für seine Person ein Familienrecht , welches er einem Dritten , Fremden , Ihrem Machtgeber nicht übertragen durfte . « Darauf erwiderte der Rechtsgelehrte : » Der erste Fall ist nicht eingetreten . Man hat es für gut gefunden , nach der Katastrophe , welche Europa den alten Dynastien zurückgab , die schon halbeingeschlafnen agnatischen Rechte der Familien wiederzuerwecken . Seine Durchlaucht besitzen Ihre Schlösser nicht , wie der Bauer sein Gütchen , der Bürger sein Haus besitzt . Alle Fehler , alle Mängel aus der ältesten Vorzeit her , haften auf dem jüngsten Erwerber . « » Welche also nur der Agnat , nur der ebenbürtige Anwärter rügen dürfte ! « warf Wilhelmi ein . » Keinesweges « , versetzte der Rechtsgelehrte . » Indem man jene abgekommnen Ansprüche herstellte , ging man , wenigstens hiesigen Landes nicht so weit , auch die Verbindung zwischen Lehnsherrn und Vasallen aufs neue erstehen zu lassen . Nur die persönlichen Rechte der Gevettern sind restauriert , sie haben aber eben wegen der nur teilweise geschehenen Operation eine Umwandlung erlitten , sie stehen nun mit allen übrigen gewöhnlichen Befugnissen in Reihe und Glied . Ich frage : warum hätte Graf Julius über die seinigen zu verfügen nicht die Macht gehabt ? « Die Deduktion konnte nicht bestritten werden . Wilhelmi äußerte sich sehr leidenschaftlich über das kindische Halbwesen der Zeit , über das ungeschickte Vermischen von Alt und Neu , über die grellen Widersprüche , die aus dem jetzt so häufig ersichtlichen Mangel an allem Gefühl für die Ergründung der eigentlichen Verhältnisse entsprängen . Der Herzog unterbrach ihn und sagte ruhig : » Der Monarch hat mich durch seine Gnade aus der Reihe der übrigen Untertanen emporgehoben . Wir waren Fürsten des Reichs , das sind wir , ich weiß es , nicht mehr , es kam eine Zeit , in der wir nur gewöhnliche Edelleute gewesen sind . Aber die Zeit ist vorüber . Ich stehe wieder bevorrechtet zwischen Thron und Volk , eigentümlich , nur mir selbst und meinen Pairs gleich da . Ich gehöre der Herrschaft und die Herrschaft gehört mir . Wie kann der Bürger , der Fabrikant diesen Zusammenhang zerreißen ? « » Der Regent wird den Fabrikanten nicht zum Standesherrn machen « , antwortete der Rechtsgelehrte . » Aber der Bürger kann Rittergüter erwerben und benützen . Keine Verfügung des Monarchen schadet wohlerworbnen Rechten dritter Personen . Graf Julius hatte seine Anrechte