die nachtheiligsten Folgen angewendet werden . Der Irrthum liegt darin , daß er die Bürger als organische Theile eines politischen Ganzen , d.i. als eben so viele Gliedmaßen Eines Leibes betrachtet , welche nur durch ihre Einfügung in denselben leben und bestehen , keinen Zweck für sich selbst haben , sondern bloß zu einem gewissen besondern Dienst , den sie dem Ganzen leisten , da sind . Da dieß bei den Gliedmaßen eines jeden organischen Körpers wirklich der Fall ist , so kann man freilich mit Grund behaupten : daß die Glieder um des Leibes willen da sind , nicht der Leib um der Glieder willen . Allein mit einer bürgerlichen Gesellschaft , die aus lauter für sich bestehenden Gliedern zusammengesetzt ist , hat es eben deßwegen eine ganz andere Bewandtniß . Die Menschen , woraus sie besteht , haben sich ( wie Plato selbst anfangs voraussetzt ) , bloß in der Absicht vereinigt , ihre natürlichen , d.i. ihre weltbürgerlichen Rechte , in die möglichste Sicherheit zu bringen , und sich durch diesen Verein desto besser zu befinden . Hier ist es also gerade umgekehrt : der Staat ist um des Bürgers willen da , nicht der Bürger um des Staats willen . Die Erhaltung des Staats ist nur insofern das höchste Gesetz , als sie eine nothwendige Bedingung der Erhaltung und der Wohlfahrt seiner sämmtlichen Glieder ist ; nur , wenn es allen Bürgern , insofern jeder nach Verhältniß und Vermögen zum allgemeinen Wohlstand mitwirkt , verhältnißmäßig auch wohl ergeht , kann man sagen , daß der Staat sich wohl befinde ; und damit dieß möglich werde , darf der Einzelne in freier Anwendung und Ausbildung seiner Anlagen und Kräfte nur so wenig als möglich , d.i. nicht mehr eingeschränkt werden , als es der letzte Zweck des Staats , mit Rücksicht auf die äußern von unsrer Willkür unabhängigen Umstände , unumgänglich nöthig macht . Daher ist denn auch das zweite Grundgesetz der Platonischen Republik so vielen genauern Bestimmungen , Einschränkungen und Ausnahmen unterworfen , daß , wofern es so scharf und streng , wie Plato will , in Ausübung gebracht würde , eben dadurch , daß es den einzelnen Bürgern ungebührliche und unnöthige Gewalt anthut , dem Ganzen selbst weit mehr Schaden als Vortheil daraus erwachsen müßte . Doch dieß nur im Vorbeigehen ; denn es gehörig auszuführen und anschaulich zu machen , würde ein größeres Buch erfordert , als ich , so lange noch etwas Besseres zu thun ist , zu schreiben gesonnen bin . Sobald man unserm Philosophen seine beiden Grundgesetze zugegeben hat , so ist alles Uebrige in seiner Gesetzgebung so folgerichtig und zweckmäßig als man nur verlangen kann . Vor allen Dingen ist nicht außer Acht zu lassen , daß die gänzliche Ausschließung von allem Eigenthum , die Gemeinschaft der Weiber und Kinder , und die männliche Erziehung , Lebensweise und Bestimmung der erstern , nur in der mittelsten der drei Bürgerclassen , in welche seine Republik zerfällt , nämlich nur unter den bewaffneten Beschützern oder , wie man sie auch mit gutem Fug nennen könnte , den menschlichen Jagd- und Hofhunden seines Staats , Platz findet . Denn die Archonten und Räthe , welche die erste Classe ausmachen , sind zu alt und zu sehr im Anschauen der Ideen der Dinge und der Uridee der Ideen vertieft , um der Weiber noch zu bedürfen ; und wiewohl Plato über das häusliche und eheliche Leben der dritten Classe ( die er überhaupt sehr kurz und mit einer ziemlich sichtbaren Geringschätzung abfertigt ) sich nicht besonders erklärt , so läßt sich doch aus verschiedenen Aeußerungen nichts anders vermuthen , als daß er die Gemeinschaft der Weiber für ein viel zu erhabenes und heiliges Institut ansieht , als daß der Pöbel der Handwerker , Künstler , Krämer , Kaufleute und aller andern die sich mit Erwerb beschäftigen oder um Lohn arbeiten , daran Theil haben dürfte . In der That bringt dieß auch die Natur der Sache mit sich ; denn die Weiber und Töchter dieser Leute haben nöthigere Dinge zu thun , als den Wissenschaften und Musenkünsten obzuliegen , sich in den Palästren nackend mit den Jünglingen herumzubalgen , mit ihnen auf die Wache und in den Krieg zu ziehen u.s.f. Sie sind natürlicher Weise mit Haushaltungsgeschäften , mit Spinnen , Wirken , Kleidermachen , Kochen , Brodbacken und tausend andern Arbeiten dieser Art beladen ; müssen auch - außer der Wartung und Pflege ihrer eigenen Kinder - bei den Kindern der zweiten Classe ( wie sich aus verschiedenen Umständen schließen läßt ) gelegenheitlich Ammendienste thun , und was dergleichen mehr ist ; kurz sie stehen in den Augen unsers Philosophen zu tief unter den edeln Heroinen , die er zu Müttern seiner Staatsbeschützer bestimmt , als daß man glauben könnte , er wolle das hohe Vorrecht der Vielmännerei bis auf sie ausgedehnt wissen ; zumal da bei der dritten Classe die Beweggründe gänzlich wegfallen , aus welchen er die Gemeinschaft der Weiber und Kinder in der zweiten für nothwendig hält . Bei dieser also allein findet in Platons Republik diese aller Welt so anstößige Einrichtung statt : und dazu hat er theils physische theils sittliche Bewegursachen von so großem Gewicht , daß alle entgegen stehenden in keine Betrachtung bei ihm kommen können . Seine Republik soll weder zu groß noch zu klein , sondern gerade so seyn , daß sie weder Verderbniß von innen , noch Anfechtung von mißgünstigen und streitsüchtigen Nachbarn zu befürchten habe . Die Anzahl der Bürger darf also nicht viel über eine bestimmte Zahl zunehmen ; aber desto mehr ist daran gelegen , daß sie muth- und kraftvolle , von der edelsten Ruhmbegierde und reinsten Vaterlandsliebe glühende , und mit allen zu ihrer Bestimmung erforderlichen Tugenden in vollestem Maße begabte Jünglinge und Männer zu Beschützern habe . Der Stifter der Republik hat also diese Classe , auf welcher die Erhaltung derselben in jeder Rücksicht beruht , mit ganz besonderer Sorgfalt ausgewählt , und zu ihrer erhabenen Bestimmung erzogen und