- lauter grobe Missethaten , die man keinem andern als nur Ihnen hingehen läßt . Ja auch in kleineren Vergehungen , und namentlich in dem Falle , worin ich mich jezt als Inquisit hier befinde , sprechen Sie die Gesetze frei , so erlaubt Ihnen die lex 13. § 1. und 2. de iniuriis geradezu diejenigen zu injuriiren , die Sie selbst wegen Injurien in Ihrem Gerichtsgarn gefangen halten . Es ist unglaublich welche Vortheile aus dieser Einrichtung für den Staat fließen könnten ; würden nicht z.B. eine Menge Verbrechen mehr zu Tage gefördert werden können , wenn respektive Gerichtsherren in eigner Person die Lusthäuser besuchten , und die Lust vollzögen , um die Inkulpirten sogleich ohne weiteres zu überführen ; wenn sie ebenfalls als Diebe sich unter die Diebe mischten , blos um ihre Kameraden hängen zu lassen ; oder wenn sie selbst den Ehebruch vollzögen , um die etwanigen Ehebrecherinnen und solche die Lust und Liebe zu diesem Verbrechen haben und als schädliche Mitglieder des Staates zu betrachten sind , kennen zu lernen . Guter Himmel , das Wohltätige einer solchen Einrichtung ist so klar , daß ich gar nichts weiter hinzufügen mag , und bloß dieses unmaßgeblichen Vorschlags halber meine Lossprechung verdient hätte . Ich gehe indeß zu meiner Vertheidigung selbst über , Wohlweise ! Mir ist hier eine iniuria oralis und zwar nach der Unterabtheilung b eine gesungene Injurie zur Last gelegt . Ich dürfte schon hier einen Grund der Nullität der Anklage finden , indem Sänger offenbar sich zu der Kaste der Dichter zählen , und es diesen leztern , eben weil sie nach der neuern Schule keine Tendenz bezwecken , erlaubt sein müsse in ihrer Begeisterung zu injuriiren und blasphemiren so viel sie nur wollten . Ja es dürfte einem Dichter und Sänger schon deshalb dies Verbrechen nicht zugerechnet werden , weil die Begeisterung der Trunkenheit gleichzusezen ist , die ohne weiteres , wenn der Trunkene sich nicht culpose in diesen Zustand versezt hat , welches offenbar bei einem Begeisterten nicht anzunehmen ist , indem die Begeisterung eine Gabe der Götter , von der Strafe befreit . - Indeß will ich meine Vertheidigung noch bündiger formiren , und verweise sie deshalb auf die Schriften unserer vorzüglichsten neuern Rechtslehrer , in denen es bündig dargethan ist , daß die Gerechtigkeit schlechterdings nichts mit der Moralität zu schaffen habe , und daß nur eine die äußern Rechte verlezende Handlung als ein Verbrechen V.R.W. imputirt werden könne . Nun aber habe ich nur moralisch injuriirt und verwundet , und weise deshalb die Klage vor diesem Gerichtshofe als unzulänglich ab , indem ich als moralische Person unter dem foro privilegiato einer anderen Welt stehe . Ja , da nach Weber über Injurien im ersten Abschnitte pag . 29 an denjenigen Personen die auf das Recht auf Ehre Verzicht gethan haben , keine Injurie begangen werden kann , so darf ich auch der Analogie gemäß folgern daß ich Sie da Sie als Icti und Gerichtspersonen schlechthin von der Moralität sich losgesagt haben , hier an offener Gerichtsstätte mit allen möglichen moralischen Injurien überhäufen darf ; ja , wenn ich Sie kalte gefühllose unmoralische , obgleich wohlweise und gerechte Herren zu nennen wage , so ist das vielmehr als eine Apologie als Injurie zu halten , und ich weise schlechthin jede von hier ausgehende gerichtliche Ansprüche als unzulänglich ab . « - Hier hielt ich inne und alle sechs sahen sich eine Weile an ohne zu dezidiren ; ich wartete ruhig . Hätten sie mir als Strafe das Wippen , das Trillhaus , den spanischen Mantel , Schmäuchen , Riemschneiden oder gar das Aufreißen des Leibes , welches in Japan für sehr ehrenvoll gehalten wird , zuerkannt , mich würde es gefreuet haben , gegen die Bosheit die der erste Rechtsfreund und Vorsizer verübte , als er den Ausspruch that , daß mir schlechterdings das Verbrechen nicht zugerechnet werden könnte , indem ich zu den mente captis zu zählen sei und mein Vergehen als die Folge eines partiellen Wahnsinns betrachtet werden müsse , weshalb man mich ohne weiteres an das Tollhaus abzuliefern habe . Es ist zu arg , ich mag heute nicht weiter rekapituliren , und will mich schlafen legen . Achte Nachtwache Die Dichter sind ein unschädliches Völkchen , mit ihren Träumen und Entzückungen und dem Himmel voll griechischer Götter , den sie in ihrer Phantasie mit sich umhertragen . Bösartig aber werden sie sobald sie sich erdreisten ihr Ideal an die Wirklichkeit zu halten , und nun in diese , mit der sie gar nichts zu schaffen haben sollten , zornig hineinschlagen . Sie würden indeß unschädlich bleiben , wenn man ihnen nur in der Wirklichkeit ihres freien Pläzchen ungestört einräumen und sie nicht durch das Drängen und Treiben in derselben eben zum Rückblik in sie zwingen wollte . Für den Maasstab ihres Ideals muß alles zu klein ausfallen , denn dieser reicht über die Wolken hinaus und sie selbst können sein Ende nicht absehen , und müssen sich nur an die Sterne als provisorische Grenzpunkte halten , von denen indeß wer weiß wie viele bis heute unsichtbar sind und ihr Licht sich noch auf der Reise zu uns herab befindet . Der Stadtpoet auf seinem Dachkämmerchen gehörte auch zu den Idealisten , die man mit Gewalt durch Hunger , Gläubiger , Gerichtsfrohne u.s.w. zu Realisten bekehrt hatte , wie Karl der Große die Heiden mit dem Schwerdte in den Fluß trieb , damit sie dort zu Christen getauft würden . Ich hatte mit dem Nachtraben Bekanntschaft gemacht und lief wenn ich meine Karte als einen Zeitschein in die Nachtuhr geschoben hatte , oft zu ihm hinauf , um seinem Gähren und Brausen zuzuschauen , wenn er dort oben als begeisterter Apostel mit der Flamme auf dem Haupte gegen die Menschen zürnte . Sein ganzes Genie konzentrirte sich auf die Vollendung einer Tragödie , worin die großen Geister der Menschheit deren Körper und bloße äußere Hülle sie gleichsam nur erscheint , die Liebe , der Haß ,