: » O weh , o weh , mein liebes Kind , Daß ich hier steh – die Letzte . « Wenige Tage nach dem Tode Graf Wichmanns erschien Kurprinz Joachim ( der spätere Joachim II. ) , um dem Leichenbegängnis beizuwohnen und die Untertanen in Eid und Pflicht zu nehmen . Das Lehn war erledigt und die Herrschaft Ruppin ward als Kreis in die Kur- und Mittelmark eingereiht . Die Hohenzollern aber gesellten von jenem Tage an zu der stattlichen Reihe ihrer anderen Namen und Titel auch noch den eines » Grafen von Ruppin « . 3. Die Zeit unter den Grafen 3. Die Zeit unter den Grafen . Bis zum Dreißigjährigen Krieg Nun fahre wohl , Landfriede ! nun , Lehndienst gute Nacht ! Es herrscht der freie Ritter , der alle Welt verlacht . All die Zeit über , namentlich während des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts , hatte Ruppin , wie die Mehrzahl der märkischen Städte , seine Fehden mit dem umwohnenden Adel , Fehden , zu denen sich von Zeit zu Zeit auch innere städtische Streitigkeiten und sogar Volksausbrüche gegen das Gebahren der niederen Geistlichkeit gesellten . In den Kämpfen zwischen der Stadt und dem Landadel spielte die sogenannte » Kuhburg « 9 eine Rolle . Sie stand auf den Kahlenbergen , eine Meile nördlich von der Stadt , auf dem Wege nach Rheinsberg , und diente zunächst als » Lug ins Land « . Rückten die Feinde an , so gab der Wächter sein Zeichen und die Bürger , die gemeinhin als Besatzung in diesem Turme lagen , brachen nun mit ihren Knechten und Reisigen hervor , teils um das Vieh zu retten , teils um dem Angriff zu begegnen . Zu nachhaltigen Unternehmungen kam es selten , besonders nachdem beide Parteien die Nutzlosigkeit einer ernsteren Kriegführung erprobt hatten . Die Adligen , nach vielfach gescheiterten Versuchen , waren ebenso abgeneigt , die wohlverwahrte Stadt « 10 anzugreifen , als die Bürger eine Scheu hatten , sich an der Einnahme unzugänglicher » Sumpfburgen « zu versuchen . Die immer bedrohte Sicherheit hatte auf beiden Seiten zu einem ausgebildeten Defensivsystem geführt , und während jetzt der Grundsatz gilt : » daß der Angriff stärker sei als die Verteidigung « , galt damals das Umgekehrte . So begnügte man sich mit Überfällen , bei denen die Bürger insoweit den kürzeren zogen , als ihr Handel und Wandel ein größeres und bequemeres Angriffsobjekt bot . 1365 und 1386 werden in einem Ruppiner Schloßregister die gefürchtetsten Feinde aus der Umgegend genannt . Es sind : Tacke de Wontz , Reinecke von Gartz , Wedego von Walsleben , Lüdecke von Winterfeld , Claus von Winterfeld und Hans von Lüderitz . Die drei erstgenannten Familien sind ausgestorben . Es kamen selbstverständlich auch » stillere Zeiten « . Aber wenn in diesen die Fehde ruhte , so ruhte doch selten der Groll im Herzen , und aller Orten , wo Adel und Bürger bei Wein und Bier , bei Spiel und Festlichkeit zusammen kamen , war immer Gefahr vorhanden , die alte Fehde neu ausbrechen zu sehen . Die bitterste der Art , die lange nachwirkte , fiel in die zweite Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts . Es verhielt sich damit wie folgt . In einem Wirtshause Ruppins saßen Adlige und Bürger beieinander ; man trank , man schwatzte , aus dem Schwatzen wurde Streit , ein Adliger zog seine Waffe und stach einen der Bürger nieder . Die Tat wurde ruchbar auf der Stelle , und die Stadt , die damals noch ihre eigene Gerichtsbarkeit hatte , ließ den Übeltäter greifen , gefangen setzen und verurteilte ihn zum Tode durch das Schwert . Als das Urteil und die zur Vollziehung festgesetzte Zeit unter dem Adel der Umgegend bekannt wurde , versammelten sich die Edelleute dicht vor dem Tore in der Nähe der Richtstätte , um ihren Standesgenossen zu befreien . Der Rat jedoch , der davon Kunde erhielt , traf seine Maßregeln . Er hielt das Außentor verschlossen und ließ dem Verurteilten zwischen dem Außen- und Innentor ( » nahe bei dem ersteren , damit die Ritter es hören könnten « ) den Kopf abschlagen . Dann wurde das Außentor geöffnet und die Edelleute durften den Leichnam ihres gerichteten Standesgenossen zur Bestattung mit sich nehmen . Der Adel klagte bei dem Markgrafen , wahrscheinlich bei Albrecht Achill , und der Stadt , der in diesem Falle trotz ihrer eigenen Gerichtsbarkeit die Pflicht obgelegen hätte , eine höhere Instanz anzurufen – wurde als Strafe auferlegt : hinfort keinen freien Adler mehr im Wappen zu führen , sondern einen verkappten . Noch bis zu Anfang des vorigen ( 18. ) Jahrhunderts deutete ein eisernes Kreuz zwischen Außen- und Innentor die Stelle an , wo die Stadt , über ihr Recht hinaus , einen ihrem Gericht nicht unterstellten Adligen vom Leben zum Tode gebracht hatte . Ob der » verkappte Adler « den Ruppinern ein besonderes Herzeleid angetan , stehe dahin , jedenfalls aber sahen sie sich von härteren und fühlbareren Folgen betroffen , als sie , bei anderer Gelegenheit , ebenfalls ihren Rechtseifer nicht gezügelt und an einem Geistlichen , an dem Diakonus Jakob Schildicke , eine » rasche Justiz « geübt hatten . Die Sache war die : In der Stadt Ruppin , wie in der Umgegend , waren seit einiger Zeit Diebstähle aller Art verübt worden ; Geld , Tuch , goldene und silberne Geräte wurden sowohl aus Privathäusern wie aus Kirchen entwendet . Verdacht entstand gegen diesen und jenen , verschiedene wurden eingezogen ; alle jedoch mußten wieder entlassen werden , weil die Untersuchung nichts gegen sie ergab . Endlich setzte der Magistrat eine Haussuchung fest , von der auch die Geistlichen , deren Ruppin damals gegen fünfzig zählte , nicht ausgeschlossen blieben . Und wirklich , in der Wohnung des Jakob Schildicke fand man das gestohlene Gut . In seinem geistlichen Ornate ward er ins Gefängnis geführt und sein eigenes Geständnis , das am andern Tage erfolgte , überzeugte die