» bösen Auge « der Hexen wurden viel üble Wirkungen zugetraut ; es kann Säuglinge schwindsüchtig machen , Kleider in Stücke reißen , Schlangen töten , Wölfe schrecken , Straußeneier ausbrüten , Aussatz erwecken etc. Als Schutz gegen solche » faszinierende « Blicke pflegte man auch die Pfote des blinden Maulwurfs zu tragen . S. Grimm , Deutsche Mythologie , p. 1053 . 129 ... si quis mulierem » stria « clamaverit et non potuerit adprobare usw. lex Salic , c. 64. 130 » Dîn got , der ist ein junger tôr , ich will glouben an den alten . « St. Oswald . 131 Folchardi codex aureus ( Handschrift der sanktgallischen Bibliothek , p. 75 ) . 132 » Eine Geschichte der deutschen Kuchen und Semmeln ließe sich nicht ohne unerwartete Aufschlüsse zusammenstellen . « Grimm , Deutsche Mythologie , 3. Ausg . , p. 56. 133 Bist du nicht auch schon , verehrte Leserin , in stiller Einsamkeit der Nacht kartenschlagend oder bleigießend oder loswerfend damit beschäftigt gewesen , den künftigen Freier zu ergründen ? All diese Mittel zur Erratung kommender Dinge sind Reste grauen Heidentums . - Auch des Kämmerer Spazzo Turmgang scheint Ähnliches bezweckt zu haben . Es war nicht ungewöhnlich , daß man sich in der Neujahrsnacht auf das Hausdach setzte , schwertumgürtet , um die Zukunft zu erforschen . S. Grimm , Mythol . , p. 1070 . 134 ... Sacratos noctis venerabilis hymnos . 135 Über die in jenem Zeitalter hervorragenden alemannischen Grafen und Herrengeschlechter s. Stälin , Geschichte von Wirtemberg I , 544 u. ff. 136 Nova stella apparuit insolitae magnitudinis , aspectu fulgurans et oculos verberans non sine terrore . Annales S. Gellenses majores bei Pertz , Mon . I , 8. 137 S. Berthold , Der Heerwurm , gebildet aus Larven der Thomas-Trauermücke , Göttingen 1854 . 138 Der fromme Wahnglaube vom Hereinbrechen des Jüngsten Tages und vom bevorstehenden Ende der Welt war in karolingischer und späterer Zeit ein sehr häufiger . Viele Vornehme und Geringere sahen sich dadurch behufs der Sicherung ihres Seelenheils zu Schenkungen an die Kirche veranlaßt . Mundi terminum appropinquantem ruinis crebrescentibus jam certa signa manifestant beginnt z.B. ein in Mones Anzeiger 1838 , p. 433 mitgeteilter Schenkungsbrief . 139 Seit Ausgang des neunten Jahrhunderts bis in die zweite Hälfte des zehnten gehörten die Einfälle der Ungarn in den deutschen Gauen zu den gewöhnlichen Landplagen ; Nord und Süd wurden von ihnen heimgesucht . Die gleichzeitigen Geschichtschreiber nennen sie bald Avaren oder Agarener , bald Ungarn ( wobei der Name in abenteuerlicher Etymologie vom Hunger abgeleitet wird , der sie aus den Steppen Pannoniens vorwärts trieb ... innunmerabilis eorum crevit exercitus et a fame , quam patiebantur , Hungri vocati sunt . Epistola Remigii , bei Màrtene , collect . I. 234 ) , noch öfter aber Hunnen , wiewohl die Abstammung derselben von dem Hunnenkönig Attila keineswegs zu den erwiesenen Tatsachen gehört . Letztere altertümliche Bezeichnung ist in unserer Erzählung beibehalten . Umständlichere Schilderung dieses fremden Reitervolkes gibt schon Regino in seinem Chronicon . ad . ann . 889 ( Pertz , Mon . I , 600 ) . Das Bild , das er von den grausamen , alles zerstörenden , nie aus dem Sattel kommenden , von erschlagener Feinde Herzen sich nährenden Scheusalen entwirft , macht einen schauerlichen Eindruck und würde noch mehr zum Mitleid mit den von ihnen Heimgesuchten stimmen , wenn es nicht meist aus der Historie des Justinus lib . 41. c. 2 u. 3 wörtlich abgeschrieben wäre , der die Skythen in dieser Weise charakterisiert . Die mehrfachen Verheerungen der alemannischen Lande sind erwähnt in den alaman . Annalen bei Pertz , Mon . I , 54 , der einst von den Kammerboten und dem Argengaugraf Ulrich wider sie erfochtene Sieg am Inn in den Annales S. Gallenses major . bei Pertz , Mon . I , 77. 140 S.G. Schwab , Der Bodensee nebst dem Rheintale . Teil II , p. 119 . 141 Diese Worte Ekkehards enthalten einen Anklang an das den Sanktgaller Mönchen wohlbekannte alemannische Landrecht , scheinen jedoch auf einer gewissen Verwechslung zu beruhen . In tit . 99 no 22 ( ed . Lindenbrog ) findet sich nämlich folgende Bestimmung : » Wenn ein fremder Hund einen Mann getötet hat , soll dessen Eigentümer den Hinterbliebenen das halbe Wehrgeld auszahlen . Verlangt die Familie des Getöteten das ganze Wehrgeld , so muß ihr dies zwar gewährt werden , aber nur unter der Bedingung , daß alle Zugänge des Hauses bis auf einen abgeschlossen werden , daß sie allezeit durch dies eine Tor ein- und ausgehen , und daß über dieser Schwelle der fremde Hund in einer Höhe von neun Fuß aufgehängt werde und aufgehängt bleibe , bis daß er ganz verfault und seine Knochen stückweis herabfallen . Würden die Bewohner des Hauses den toten Hund wegzuschaffen oder durch eine andere Türe einzugehen versuchen , so sollen sie auch des bereits empfangenen halben Wehrgelds verlustig gehen und jeden weiteren Anspruch verlieren . « Dieser aus hohem Altertum stammenden Verfügung liegt das Motiv zugrund , den Verwandten , die den vom Eigentümer des Tieres nicht verschuldeten Todesfall allzu geldgierig auszubeuten suchen , eine gewisse Schmach anzuhängen und sie dadurch abzuhalten , die äußerste , nach dem damaligen Strafgesetz allerdings formell zustehende Entschädigung zu beanspruchen . Ähnliches kennt das altnordische Recht . S. Grimm , Rechtsaltertümer , p. 665 . 142 Die Heilkunde unserer Tage wendet diese und ähnliche Mittel nicht mehr an . Sie beruhten zum Teil auf der Ansicht , daß die Krankheiten dem Einfluß der Dämonen zuzuschreiben . Vieles übrigens , was in jener Zeit offiziell verordnet wurde , findet sich im Kreis der s.g. sympathetischen Mittel noch vor , die in ununterbrochener Überlieferung von den Bauersmännern , Schäfern und Schmieden , die heutzutag noch trotzig daran glauben , bis in fernes Heidentum hinauf reichen . Daß eine ähnliche Kur , wie die zuletzt erwähnte , von gutem Erfolg begleitet war , meldet der fränkische