oft eine seiner Sclavinnen seinem Sohne , doch darf sie in einem solchen Fall nicht des Vaters Concubine gewesen sein und wird durch die Heirath frei . Die durch den Umgang mit den Sclavinnen erzeugten Kinder werden als legitim betrachtet . Die Scheidung von einer Frau ist sehr leicht , obschon selten . Wir haben bereits erwähnt , daß die Herrschaft der rechtmäßigen Frau im Innern des Hauses eine eben so große ist , wie im kultivirten Europa , und sie duldet eben so wenig eine Nebenbuhlerin in ihrer Nähe . Daher ist denn auch das Recht zur Heirath von vier Frauen im Allgemeinen ein sehr problematisches und wird nur von Denen ausgeübt , die reich genug sind , ein großes Harem oder jeder der Frauen eine besondere Wohnung zu halten . Der Neid und die Eifersucht in den Harems ist überaus heftig und artet häufig in Tätlichkeiten , ja in geheime und offene Verbrechen aus . Die Abgeschiedenheit der Frauen außer dem Hause ist noch immer sehr groß . Während im Haremlik4 ihr Anzug und ihre Sitte eine übertrieben freie ist , obschon sie auch da nur vor dem Mann , den Kindern , den Eunuchen und Frauenbesuchen unverschleiert erscheinen , ist jeder Verkehr mit anderen Männern auf das Strengste verpönt . Seit der Regierung des vorigen Sultans haben sie zwar größtentheils die Freiheit des Ausgehens und Ausfahrens , und man sieht , wie erwähnt , in den Straßen und Läden Constantinopels Frauen in Menge , doch immer streng verhüllt und verschleiert , und kein Muselmann übertritt die Sitte und schaut ihnen , wie es bei uns geschieht , in das Gesicht . Selbst der Mann würde es für unschicklich halten , wenn er seiner Frau , die ihm begegnet , durch ein Zeichen merken ließe , daß er sie erkannt . Daß bei der Langeweile des Harems und des orientalischen Lebens im weiblichen Geschlecht sich auch alle Schwächen ihrer freien situirten Schwestern oft in erhöhtem Grade geltend machen , und Eitelkeit und Sinnlichkeit sie sehr häufig zum Kokettiren mit fremden Männern und zum gefährlichen Eingehen von Liebeshändeln führen , ist natürlich . Dergleichen Verständnisse sind in Constantinopel gar nichts Seltenes , sowohl mit jungen türkischen Effendi ' s , als mit Franken . Die Eitelkeit der Frauen hat übrigens den garstigen Yaschmak , der früher nur die Augen frei ließ , bereits bis zur Nasenspitze herabgerückt , und wo sich die Gelegenheit findet , fällt derselbe bei den Jungen und Schönen oft noch tiefer . Die französischen Hilfstruppen haben in dieser Beziehung Wunder gethan . Die Verhältnisse im Harem des Großherrn sind natürlich in vielen Beziehungen verschieden . Der Harem des gegenwärtigen Sultans bestand im Sommer 1853 aus etwa 700 Odalisken , den schönsten Sclavinnen aus verschiedenen Ländern , welche die im Frühjahr desselben Jahres verstorbene Sultana Valide zum großen Theil selbst gewählt . Alles , was an Schönheit und Reiz der weiblichen Formen , auf die der Asiate so viel giebt , sich in den verschiedenen Abstufungen der Farben findet , ist hier versammelt : die prächtige Büste der üppigen Georgierin mit den großen mandelförmigen Augen und den feingeschnittenen Brauen , die schlanke , ebenmäßige Figur der circassischen Schönheit , wie der volle Wuchs und der feine , zarte Teint der Frauen von den griechischen Inseln , bis zur Ebenholzfarbe und der großen apollinischen Gestalt der schwarzen Sclavin aus jenen Stämmen des Sennar und Darfur , die sich durch ihren ebenmäßigen Körperbau auszeichnen ; die feine zierliche Gestalt der ächten Araberin mit ihrer blaßbraunen durchsichtigen Haut und den Rehaugen , und selbst die Europäerin , namentlich aus den südlichen Staaten , Italien , Spanien , Sicilien etc. ; denn obschon die Geheimnisse des Harems ziemlich unzugänglich sind , verlautet doch gar Vieles daraus und es ist bekannt , daß der Harem des vorigen und des gegenwärtigen Sultans viele Europäerinnen enthalten . Die Frauen , die der Sultan aus der Zahl der Odalisken zur Theilung seines Lagers wählt , heißen Kadinen , und die erste derselben , die dem Padischah einen männlichen Erben schenkt , gilt als die Favorit-Sultana und ihr Einfluß ist sehr bedeutend . Sobald ihr Sohn zur Regierung kommt , führt sie den Titel Sultanin Valide . - Der Sultan entläßt und wechselt übrigens , mit Ausnahme der Mütter seiner Kinder , seine Kadinen nach Belieben und häufig werden sie und die Odalisken mit Würdenträgern des Reichs vermählt , oder ihnen geschenkt . Das Salische Gesetz hat in der Türkei volle Geltung , denn die Thronfolge erbt nie auf die Töchter fort und nur in der männlichen Linie weiter . Ein furchtbarer Gebrauch in der regierenden Familie vom Stamme Osmans und ein Regierungsprincip ist es , daß weder die Brüder noch die Söhne des Sultans überhaupt Nachkommenschaft , ihre Schwestern aber mir weibliche haben dürfen . Die Söhne derselben werden sofort nach der Geburt erdrosselt . Das ist auch eines der dunklen Geheimnisse der Harems ! Die Kadinen eines verstorbenen Sultans dürfen nicht wieder heirathen und werden nach dem Eski-Serai - dem alten Serail , in der Mitte von Stambul belegen , - gebracht ; der Harem des regierenden Sultans bewohnt gegenwärtig den nördlichen Flügel des Palastes von Tschiragan und folgt seinem Herrn ganz oder zum Theil nach den verschiedenen Schlössern ; in welchen er seinen Aufenthalt nimmt . Derselbe wird bei Weitem strenger überwacht , als der Harem eines Privatmannes . Die große Zahl von jugendlich kräftigen Frauen bleibt fortwährend in den Gemächern eingeschlossen und ihre einzige Erholung in frischer Luft ist , wenn - was höchstens drei bis vier Mal im Jahre geschieht - der Sultan die Erlaubniß giebt , daß sie die kaiserlichen Gärten von Dolmabagdsche betreten dürfen . Diese - von hohen Mauern umgeben und jedem Auge , als dem der Eunuchen versperrt - sind dann der Schauplatz einer solchen Ausgelassenheit und eines so unbeschränkten tobenden Genusses der kurzen Freiheit , daß die europäischen Gärtner des Großherrn , wenn ihnen ein solcher Besuch angekündigt wird , sorgfältig alle Früchte und Blumen