ich auch nicht nachgeschlagen . Die prästierende Abgabe wurde dem Hans Jerg Müller schon vor geraumer Zeit ob summam paupertatem , wie er ja auch schon von der Gemeinde ex pio corpore Unterstützung genossen hat , auf sein untertänigstes Ansuchen nachgesehen , daher es leicht möglich , daß er sich der Verhältnisse selbst nicht klar erinnert . Das einfältige Volk weiß ja niemals , wie es dran ist , noch auf welchen Füßen es steht : die Beamten müssen es ihm sagen , was es zu leisten schuldig ist , und müssen ihm zur Not noch Bittschriften machen , wenn es einige Linderung seiner Lage erzielen möchte . So habe ich auch diesem die betreffende Supplik aufgesetzt , um ihm das Geld zu ersparen , das er einem Advokaten für die Schrift hätte geben müssen , und ihn vor den Entenmaiern zu bewahren , den Winkeladvokaten , die der Leute Verderben sind . Es ist recht undankbar von dem alten Habenichts , daß er , indirekt wenigstens , Ihren Stiefsohn in dessen Unfug und übler Aufführung steift ; aber auf Dank darf man ja bei diesem Volke nicht rechnen . Ich selbst muß freilich von mir auch gestehen , daß ich die Sache bei mir mit den Jahren habe in Vergessenheit kommen lassen ; derlei verwickelte Materien tauchen einem allemal erst wieder auf , wenn man die Akten nachschlägt . Summa Summarum ist jedoch soviel gewiß : der sogenannte Hirschbauer ist nebst seinen Deszendenten leibeigen , und zwar haftet die Leibeigenschaft auf dem Haus . Ob nun , wie es bei diesem Volke nicht ungewöhnlich , die Vererbung des Besitzes samt der darauf haftenden Last seit Generationen direkt vom Vater auf den Sohn stattgefunden hat , ob dabei Töchter hinausgegeben worden sind und ob selbige durch die bloße Emanzipation vom väterlichen Herde infolge des eingegangenen matrimonii - wobei sie ja bloß den Herren wechseln , wie der Frau Sonnenwirtin selbst wissend sein wird , ha , ha ! - ob sie schon hiedurch auch von der Leibeigenschaft emanzipieret sind oder ob sie erst noch specialiter mit Gelde abgelöset werden müssen , ja , darüber könnte man einen langen Prozeß führen , und wehe dem , der die Kosten davon zu bezahlen hätte . Für mich ist jedenfalls so viel klar , daß , wenn auch die fürstliche Regierung diesem jungen Menschen die Majorennität und die Heiratserlaubnis gnädigst bewilligt hat , ich , im fürstlichen Interesse selbst , vorderhand auf der baren Leibeigenschaftsablösung seiner , wenn auch proklamierten , doch immer nur erst prätendierten sponsa bestehen muß , muß demnach namens gnädigster Herrschaft sowohl , als auch seitens dieser Kommune , deren Gericht und Rat ich mit tunlichster Beförderung des näheren instruieren werde , beharren , daß ein gültiger Ehevollzug des Johann Friedrich Schwanen mit der Christina Müllerin nicht eher ins Werk gerichtet werden kann , als bis und bevor gedachter Ablösungsschilling entweder in barem erlegt oder eine durchaus satisfazierende Kaution dafür geleistet ist ; wobei , bewegender Gründe halber , überhaupt zu erfordern sein dürfte , daß sotane Kaution sich auf den gesamten Nahrungsstand des Nupturienten zu erstrecken habe , denn wenn auch , aus Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse und die bei Gericht und Amt notorische Vermöglichkeit des Sonnenwirts , hievon Umgang genommen werden könnte , falls er seinem Sohne zur Seite zu stehen gesonnen ist , so muß doch im vorhandenen Zweifelsfall für den Nupturienten , unerachtet er ein hiesiger Bürgerssohn , genügende Sicherheit verlangt werden , daß er erstlich seine ihm von gnädigster Herrschaft auferlegende praestationes richtig zu erfüllen imstande sei , und zweitens , daß er , wo ihn sein Vater eventualiter außer Brot setzen sollte , gemeinem Flecken nicht mit einem penuriösen und armutseligen Hausstande , mit Ansprüchen an das pium corpus und endlich gar mit einem Heere von mangelhaften Kindern , die um Brot und Kleidung schreien und deren wir hier schon genug und übergenug haben , nicht wissend , wo sie unterzubringen , beschwerlich fallen werde . « Der Amtmann wischte sich den Schweiß von der Stirne ; seine Auseinandersetzung schien ihn etwas angegriffen zu haben . Doch lächelte er zufrieden , denn der Vortrag war nunmehr hinlänglich zu Faden geschlagen , um mit der nötigen Geläufigkeit vor dem Magistrat gehalten werden zu können . Die Sonnenwirtin hatte zwar , trotz der Andacht , mit der sie der Rede zugehört , schon der eingestreuten lateinischen Brocken wegen , sehr viel davon nicht verstanden ; doch begriff sie vollkommen , daß der Heirat ihres Stiefsohnes noch ein Riegel vorgeschoben werden könne . Sie ließ sich über die beiden Hauptpunkte , auf die es ankam , noch einmal belehren und verließ das Amthaus in vollem Triumphe , nachdem sie es übernommen hatte , ihrem Manne und ihrem Sohne die amtliche Eröffnung , welche der erstere sich zu holen aufgefordert wurde , im voraus mitzuteilen . » Ihren Stiefsohn « , rief ihr der Amtmann nach , » lasse Sie mir nur aus dem Haus , mein alter Anwalt sagt immer von ihm , und mit Recht , er führe eben ein ödes Geschwätz , das gar keine Heimat habe . « Aus dem Munde der Stiefmutter erfuhr denn Friedrich , welches neue Gewitter gegen ihn heraufbeschworen worden war . Zuerst nahm er die Nachricht , daß Christine leibeigen sei , mit Gleichmut auf und erklärte , dies ändere nichts in seinen Gesinnungen ; als er vollends hörte , daß diese Abhängigkeit mit Geld gelöst werden könne , machte er sich gar keine Sorge mehr ; aber er war wie aus den Wolken gefallen , als er sehen mußte , wie sein Vater die Sache nahm . » Was ! « rief der Sonnenwirt , » ich soll Bürgschaft stellen für die Bezahlung einer Abgab , die mich mit Haut und Haar nichts angeht ? Ich bin froh , wenn ich meine eigene Schuldigkeit abgetragen hab , bin hoch genug besteuert , kann mich nicht auch noch um anderer Leut ihre Abgaben annehmen . « »