nichts Anderes! Dass er dann nie ihre Bedeutung erkennen möge! Ich verlöre den zweiten Arm, der mir arbeiten hilft, nachdem ich den ersten gelähmt schon an diesen Ackermann hingeben musste! Im bittersten Unmut wühlte Schlurck unter den Papieren und zerrte fast an den Siegeln. Er überlegte, ob es besser wäre, dem Besitzer, dessen Anmeldung er jede Sekunde erwartete, einfach zu gestehen, er hätte, um den Eigentümer zu entdecken, die Kiste öffnen lassen, oder ob er sie - das Schloss war durch ihn verdorben - mit einem neuen versehen sollte. Das Letztere war verdächtiger, als für ihn, einen Notar, einen Mann der öffentlichen Treue, das erste. Auch auf den Gedanken verfiel er: Wie? Wenn der Eigentümer durch dich erst belehrt würde, welchen Gebrauch man von diesen Papieren machen könnte? Wenn du dich anheischig machtest, ihm zu einem großen Reichtum zu verhelfen und er den Gewinn mit dir teilte? Indessen erschrak Schlurck vor dem gefährlichen Scheitern eines solchen Planes und vor der Notwendigkeit, sich dadurch für immer das Patronat der Stadt zu verscherzen, für deren Interessen er nicht nur die alten Häuser und Grundstücke verwaltete, sondern auch in vielerlei anderer Hinsicht fruchtbringend beschäftigt war. In diese quälenden Betrachtungen vertieft, zog er diejenigen Urkunden hervor, welche unstreitig die wichtigsten der ganzen Sammlung waren. Es war zuerst diejenige, in welcher der päpstliche Stuhl den Ritter Hugo von Wildungen von seinem Ordensgelübde, kein Eigentum zu haben, freispricht und ihm gestattet, wie es darin hieß: quasi ex pallio sancto ab haereticis et latronibus dilacerato lumbum suum szippliciter adimere et togae suae equestri juxta crucem immaculatam bona fide affigere, d.h. von dem durch Ketzer-und Räuberhand gleichsam zerrissenen heiligen Mantel auch seinen Fetzen demutsvoll anzunehmen und auf dem Ritterkleide neben dem unbefleckten Kreuze in gutem Glauben zu befestigen. Diese Urkunde war nötig um zu beweisen, dass Hugo von Wildungen das ihm zuerkannte Teil der großen Verlassenschaft des Ordens wirklich antreten durfte und sein früherer Protest auf dieselben Gründe, die er für ihn angeführt hatte, auch aufgehoben werden konnte. Seine Bereitwilligkeit, die ihm zuerkannten Häuser und Güter von den protestantisch gewordenen und sich auflösenden Brüdern anzunehmen, lag hier in dem Fascikel, das auf jene päpstliche Urkunde folgte. Früher kannte man nur seinen Protest. Er war im Ratsarchive der Stadt niedergelegt und war die Hauptkraft des Beweises, dass der nächste Herr an diesen streitigen Gütern die alte Kommune war; hier in dem Schrein lag nun des Ritters Zurücknahme jenes Protestes, unstreitig mit dem päpstlichen Dispens das wichtigste Document! Beide alte Blätter hatte der Justizrat in der Hand, als es klopfte. Rasch stieß er den Deckel des Schreins und diesen selbst zurück und warf die Urkunden in ein Fach seines Schreibtisches