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allgemeinen Substanz nähme und dass der Rest ihr individuell angehöre; den ersteren nannten sie sein Wesen (Essenz), letzteren sein Accidens. Die scholastische Lehre von den Essenzen überlebte die Theorie, auf welcher sie ruhte, die der Existenz realer, den Gemeinnamen entsprechender Entitäten auf lange hinaus, und es war gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts Locke vorbehalten, die Philosophen zu überzeugen, dass die angenommenen Essenzen der Classen bloß in der Bedeutung ihrer Namen besteht. Unter den hohen Diensten, welche seine Schriften der Philosophie leisteten, war keiner nötiger und keiner schätzenswerther.28 Da nun der familiärste der Eigennamen, durch den ein Gegenstand bezeichnet wird, nicht bloß eines, sondern mehrere Attribute des Gegenstandes mitbezeichnet, wovon ein jedes, das Band der Vereinigung irgend einer Klasse und die Bedeutung irgend eines Gemeinnamens bildet: so können wir von einem Namen, welcher eine Menge von Attributen mitbezeichnet, einen andern Namen aussagen, der nur eines von diesen Attributen oder eine geringere Anzahl derselben mitbezeichnet. In solchen Fällen wird das allgemeine bejahende Urteil wahr sein; denn was das Ganze einer Reihe von Attributen besitzt, muss auch einen Teil dieser Reihe besitzen. Ein derartiges Urteil gibt aber dem, der die ganze Bedeutung der Wörter vorher verstanden hat, keine weitere Auskunft. Die Urteile: Jeder Mensch ist ein körperliches Wesen, Jeder Mensch ist ein lebendiges Geschöpf, Jeder Mensch ist vernünftig, erweitert nicht das Wissen desjenigen, der die ganze Bedeutung des Wortes Mensch kannte, denn die Bedeutung des Wortes schließt alles dieses ein; und dass jeder Mensch die durch alle diese Prädikate mitbezeichneten Attribute besitzt, wird schon behauptet, wenn er Mensch genannt wird. Es ist wahr, von einem Urteil, das irgend ein Attribut, sei es auch ein in dem Namen eingeschlossenes, prädiziert, wird in den meisten Fällen angenommen, es schlösse die stillschweigende Behauptung ein, dass ein dem Namen entsprechendes Ding, das die durch denselben mitbezeichneten Attribute besitzt, existiert, und diese eingeschlossene Bedeutung könne sogar denjenigen, welche die ganze Bedeutung des Namens kannten, Auskunft (Wissen) mittheilen. Aber alle durch die wesentlichen Urteile, deren Subjekt der Mensch ist, mitgeteilte derartige Auskunft liegt in der Behauptung eingeschlossen, der Mensch existiert. Jene Annahme einer realen Existenz ist am Ende doch nur das Resultat einer Unvollkommenheit der Sprache. Es entspringt aus der Zweideutigkeit der Copula, welche außer ihrer eigenen Funktion, - ein Merkmal zu sein, welches zeigt, dass eine Behauptung gemacht worden ist -, wie früher bemerkt, auch ein konkretes Wort ist, das Existenz mitbezeichnet. Die wirkliche Existenz des Subjekts vom Urteil ist daher nur scheinbar und nicht in Wirklichkeit in der Prädikation, wenn sie eine essentielle ist, eingeschlossen; wir können sagen, »ein Gespenst ist ein