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sich B niemals oder wenigstens nur selten findet. Kurz, irrige Schlüsse haben eben so gut als richtige Schlüsse eine unveränderliche, entweder ausgedrückte oder stillschweigend eingeschlossene Beziehung zu einer allgemeinen Formel. Wenn wir eine Tatsache aus einer anderen Tatsache folgern, welche sie nicht wirklich beweist, so haben wir entweder ein grundloses allgemeines Urteil in Beziehung auf den Zusammenhang der beiden Phänomene zugelassen, oder wir müssen es der Konsequenz wegen zulassen. Es gibt daher für eine jede Eigenschaft in den Tatsachen oder in unserer Betrachtungsweise der Tatsachen, welche uns zu dem Glauben verleitet, dass dieselben gewöhnlich mit einander verbunden sind, wenn sie es nicht sind, und dass sie es nicht sind, wenn sie in Wirklichkeit verbunden sind, einen entsprechenden Fehlschluss, und eine Aufzählung dieser Fehlschlüsse würde in einer Spezifikation dieser Eigenschaften in den Tatsachen und jener Eigentümlichkeiten unserer Betrachtungsweise bestehen, welche diese irrige Meinung hervorbringen. . 2. Der vermeintliche Zusammenhang zwischen Tatsachen (oder deren vermeintliche Unvereinbarkeit) kann auf einen Beweis hin (d.h. aus irgend einem Urteil oder aus anderen Urteilen) geschlossen, oder ohne einen solchen Grund zugelassen werden; er kann, wie man sagt, auf seinen eigenen Beweis hin, als eine selbstverständliche oder axiomatische Wahrheit zugelassen werden. Man kann demnach unterscheiden zwischen Fehlschlüssen in der Folgerung und Fehlschlüssen der äußeren Sinne. In die letztere Abtheilung sind nicht allein alle Fälle zu bringen, in denen ein Urteil für wahr gehalten und geglaubt wird, und zwar buchstäblich ohne irgend einen äußerlichen Beweis entweder der spezifischen Erfahrung oder des allgemeinen Schließens, sondern auch die häufigeren Fälle, wo die Sinne eine Präsumtion zu Gunsten des Urteils hervorrufen, eine Präsumtion, die zwar für den Glauben nicht hinreichend ist, die aber doch hinreicht, um zu machen, dass man die strengen Prinzipien einer regelrechten Induktion umgeht, und die eine Prädisposition erzeugt, das Urteil auf einen Beweis hin zu glauben, den man für unzureichend erkennen würde, wenn eine solche Präsumtion nicht vorhanden wäre. Diese Klasse, welche Alles umfasst, was man natürliche Vorurteile nennen könnte, und welche ich ohne Unterschied Fehlschlüsse der einfachen Betrachtung (Inspektion) oder Fehlschlüsse a priori nennen werde, soll in unserer Liste obenan stehen. Die Fehler der Folgerung oder irrigen Schlüsse aus supponierten Beweisen müssen je nach der Natur des Scheinbeweises, aus dem die Schlüsse gezogen sind, oder (was dasselbe ist) nach der besonderen Art des richtigen Schlusses, den der fragliche Fehlschluss nachahmt, unterabtheilt werden. Es ist jedoch zuerst ein Unterschied zu machen, der nicht einer der Unterscheidungen zwischen den richtigen Argumenten entspricht, sondern der aus der Natur der schlechten Argumente hervorgeht. Wir können mit der Natur unseres Beweises genau bekannt sein und dennoch einen falschen Schluss daraus ziehen; wir können genau verstanden haben,