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letzten Gleichförmigkeit sein, und wenn sie es sind, so können sie, soviel wir wissen, außerhalb der Grenzen der wirklichen Beobachtung falsch sein. Dies muss aber offenbar um so viel mehr der Fall mit Urteilen sein, welche nur in der bloßen Mehrheit der beobachteten Fälle wahr sind. Es besteht indessen, je nachdem die annähernde Generalisation das Ganze unserer Kenntnis des Gegenstandes ausmacht oder nicht, ein Unterschied in dem Grade der Gewissheit des Urteils: die meisten A sind B. Nehmen wir an, das erstere sei der Fall. Wir wissen nur, die meisten A sind B, wir wissen aber nicht, warum sie es sind, noch in welcher Beziehung die, welche es sind, sich von denjenigen, die es nicht sind, unterscheiden. Wie erfuhren wir nun aber, dass die meisten A, B sind? Genau in derselben Weise, wie wir erfahren hätten, dass alle A, B sind, wenn letzteres der Fall gewesen wäre. Wir gammelten eine hinreichende Anzahl von Fällen, um den Zufall zu eliminieren, und verglichen sodann die Anzahl der bejahenden Fälle mit der Anzahl der negativen. Wie es bei anderen abgeleiteten Gesetzen der Fall ist, so kann man sich auch hier nur innerhalb der Grenzen nicht allein von Zeit und Ort, sondern auch von Umständen, unter denen seine Wahrheit wirklich beobachtet wurde, auf das Resultat verlassen; denn da wir der Voraussetzung nach nicht wissen, welches die Ursachen sind, die das Urteil wahr machen, so können wir nicht sagen, in welcher Weise ein neuer Umstand es vielleicht affizieren wird. Das Urteil, »die meisten Richter sind der Bestechung unzugänglich«, würde von den Engländern, Deutschen, Franzosen, Nordamerikanern wahr sein; wenn dies aber der einzige Grund wäre, es auch auf die Orientalen auszudehnen, so würden wir die Grenzen nicht allein der Zeit und des Ortes, sondern auch des Umstandes, worin die Tatsache beobachtet wurde, überschreiten und den Möglichkeiten der Abwesenheit der entscheidenden Ursachen, oder der Gegenwart entgegenwirkender Ursachen den Zutritt gestatten, was der annähernden Generalisation verderblich sein könnte. In dem Falle, wo das annähernde Urteil nicht das Ultimatum unserer wissenschaftlichen Kenntnis, sondern nur die dienlichste Form ist, nach der wir uns in der Praxis richten können; wo wir nicht allein wissen, dass die meisten A das Attribut B haben, sondern wo wir auch die Ursachen von B oder einige Eigenschaften kennen, wodurch sich der Teil von A, welcher dieses Attribut besitzt, von dem Teil, der es nicht besitzt, unterscheidet, sind wir viel günstiger gestellt, als in dem vorhergehenden Fall. Wir können nämlich in einem solchen Falle auf doppelte Weise ermitteln, ob es wahr ist, dass die meisten A, B sind; in