1843_Mill_Logik_160.topic_22.txt

dieses die Tatsachen selbst beschriebe, sondern es zeigt nur, wie man diejenigen Fälle unterscheiden kann, in deren Beziehung die Tatsachen, als sie bekannt wurden, als die Gewähr einer richtigen Folgerung betrachtet wurden. Nach den Angaben dieses Registers machen wir unsern Schluss, der in jeder Hinsicht ein Schluss aus vergessenen Tatsachen ist. Es ist daher wesentlich, dass wir das Register richtig lesen, und die Regeln des Syllogismus sind eine Reihe von Vorsichtsmaßregeln, damit wir dies sicherer einhalten. Diese Ansicht von den Funktionen des Syllogismus wird durch die Betrachtung gerade derjenigen Fälle bestätigt, von denen man am wenigsten erwarten sollte, dass sie ihr günstig seien; es sind dies diejenigen Fälle, wo der Schluss von einer jeden vorausgehenden Induktion unabhängig ist. Wir haben schon bemerkt, dass in dem gewöhnlichen Gange unsers Schließens der Syllogismus nur die letztere Hälfte des Weges von den Prämissen zum Schluss ist. Es gibt indessen einige besondere Fälle, wo er das Ganze ausmacht. Das Besondere allein kann der Beobachtung unterworfen werden, und alle Erkenntnis, welche aus der Erfahrung abgeleitet wird, beginnt daher notwendig bei dem Besondern; aber in Fällen von einer gewissen Art kann man sich vorstellen, es stamme unsere Erkenntnis aus einer andern Quelle und nicht aus der Beobachtung. Unsere Erkenntnis kann sich darstellen, als stamme sie aus einem Zeugnis, das für die Gelegenheit und den vorliegenden Zweck als den Charakter der Autorität besitzend angenommen wird; und man kann sich das so mitgeteilte Wissen vorstellen, als umfasse es nicht bloß besondere Tatsachen, sondern auch allgemeine Urteile, wie wenn eine wissenschaftliche Lehre auf die Autorität des Schriftstellers hin ohne Prüfung angenommen wird. Oder die Generalisation kann nicht eine Behauptung im gewöhnlichen Sinne, sondern ein Befehl sein, ein Gesetz, nicht im philosophischen, sondern im moralischen und poetischen Sinne des Wortes, ein Ausdruck des Verlangens eines Vorgesetzten, dass wir oder eine Anzahl von anderen Personen unsere Handlungsweise nach gewissen allgemeinen Vorschriften richten sollen. Soweit hierdurch eine Tatsache behauptet wird, nämlich der Willensakt eines Gesetzgebers, ist diese Tatsache eine einzelne Tatsache, und das Urteil daher kein allgemeines Urteil. Aber die darin enthaltene Beschreibung der zu befolgenden Handlungsweise ist allgemein. Das Urteil behauptet, nicht dass alle die Menschen etwas sind, sondern dass sie alle etwas tun sollen. In diesen beiden Fällen bildet das Allgemeine die ursprünglichen Data, und das Besondere wird durch ein Verfahren daraus hergeleitet, das sich in eine Reihe von Syllogismen auflöst. Die wahre Natur des supponierten deduktiven Verfahrens ist indessen ziemlich einleuchtend. Der einzige zu bestimmende Punkt ist, ob die Autorität, welche das allgemeine Urteil verkündigte, die Absicht hatte, diesen Fall in dasselbe einzuschließen, und ob der Gesetzgeber beabsichtigte, seinen Befehl auf diesen Fall unter anderen Fällen anzuwenden oder nicht.