1807_Hegel_Phaenomenologie_324.topic_9.txt

selbst; diese einfache Selbstheit aber ist das Ansich; denn das Ansich ist die reine Sichselbstgleichheit, und diese ist in diesem Bewusstsein. Dies reine Wissen ist unmittelbar Sein für Anderes, denn als die reine Sichselbstgleichheit ist es die Unmittelbarkeit oder das Sein. Dies Sein ist aber zugleich das reine Allgemeine, die Selbstheit Aller; oder das Handeln ist anerkannt und daher wirklich. Dies Sein ist das Element, wodurch das gewissen unmittelbar mit allen Selbstbewusstsein[en] in der Beziehung der Gleichheit steht; und die Bedeutung dieser Beziehung ist nicht das selbstlose Gesetz, sondern das Selbst des Gewissens. Darin aber, dass dies Rechte, was das gewissen tut, zugleich Sein für Anderes ist, scheint eine Ungleichheit an es zu kommen. Die Pflicht, die es vollbringt, ist ein bestimmter Inhalt; er ist zwar das Selbst des Bewusstseins und darin sein Wissen von sich, seine Gleichheit mit sich selbst. Aber vollbracht, in das allgemeine Medium des Seins gestellt, ist diese Gleichheit nicht mehr Wissen, nicht mehr dieses Unterscheiden, welches seine Unterschiede ebenso unmittelbar aufhebt; sondern im Sein ist der Unterschied bestehend gesetzt und die Handlung eine bestimmte, ungleich mit dem Elemente des Selbstbewusstseins Aller, also nicht notwendig anerkannt. Beide Seiten, das handelnde gewissen und das allgemeine, diese Handlung als Pflicht anerkennende Bewusstsein, sind gleich frei von der Bestimmtheit dieses Tuns. Um dieser Freiheit willen ist die Beziehung in dem gemeinschaftlichen Medium des Zusammenhangs vielmehr ein Verhältnis der vollkommenen Ungleichheit; wodurch das Bewusstsein, für welches die Handlung ist, sich in vollkommener Ungewissheit über den handelnden, seiner selbst gewissen Geist befindet. Er handelt, er setzt eine Bestimmtheit als seiend; an dies Sein als an seine Wahrheit halten sich die anderen und sind darin seiner gewiss; er hat darin ausgesprochen, was ihm als Pflicht gilt. Allein er ist frei von irgendeiner bestimmten Pflicht; er ist da heraus, wo sie meinen, dass er wirklich sei; und dies Medium des Seins selbst und die Pflicht als an sich seiend gilt ihm nur als Moment. Was er ihnen also hinstellt, verstellt er auch wieder oder vielmehr hat es unmittelbar verstellt. Denn seine Wirklichkeit ist ihm nicht diese hinausgestellte Pflicht und Bestimmung, sondern diejenige, - welche er in der absoluten Gewissheit seiner selbst hat. Sie wissen also nicht, ob dies gewissen moralisch gut oder ob es böse ist, oder vielmehr sie können es nicht nur nicht wissen, sondern müssen es auch für böse nehmen. Denn wie es frei von der Bestimmtheit der Pflicht und von der Pflicht als an sich seiender ist, sind sie es gleichfalls. Was es ihnen hinstellt, wissen sie selbst zu verstellen; es ist ein solches, wodurch nur das Selbst eines anderen ausgedrückt ist, nicht ihr eigenes