der Sache ist; denn die Sache selbst ist, dass die reine Pflicht in der leeren Abstraktion des reinen Denkens besteht und ihre Realität und Inhalt nur an einer bestimmten Wirklichkeit hat, einer Wirklichkeit, welche Wirklichkeit des Bewusstseins selbst und desselben nicht als eines Gedankendings, sondern als eines Einzelnen ist. Das gewissen hat für sich selbst seine Wahrheit an der unmittelbaren Gewissheit seiner selbst. Diese unmittelbare konkrete Gewissheit seiner selbst ist das Wesen; sie nach dem Gegensatze des Bewusstseins betrachtet, so ist die eigene unmittelbare Einzelheit der Inhalt des moralischen Tuns; und die Form desselben ist eben dieses Selbst als reine Bewegung, nämlich als das Wissen oder die eigene Überzeugung. Dies in seiner Einheit und in der Bedeutung der Momente näher betrachtet, so erfasste das moralische Bewusstsein sich nur als das Ansich oder Wesen, als gewissen aber erfasst es sein Fürsichsein oder sein Selbst. - Der Widerspruch der moralischen Weltanschauung löst sich auf, d.h. der Unterschied, der ihm zugrunde liegt, zeigt sich, kein Unterschied zu sein, und er läuft in die reine Negativität zusammen; diese aber ist eben das Selbst; ein einfaches Selbst, welches ebensowohl reines Wissen als Wissen seiner als dieses einzelnen Bewusstseins ist. Dies Selbst macht daher den Inhalt des vorher leeren Wesens aus, denn es ist das wirkliche, welches nicht mehr die Bedeutung hat, eine dem Wesen fremde und in eigenen Gesetzen selbständige Natur zu sein. Es ist als das Negative der Unterschied des reinen Wesens, ein Inhalt, und zwar ein solcher, welcher an und für sich gilt. Ferner ist dies Selbst als reines sich selbst gleiches Wissen das schlechthin Allgemeine, so dass eben dies Wissen als sein eigenes Wissen, als Überzeugung die Pflicht ist. Die Pflicht ist nicht mehr das dem Selbst gegenübertretende Allgemeine, sondern ist gewusst, in dieser Getrenntheit kein Gelten zu haben; es ist jetzt das Gesetz, das um des Selbsts willen, nicht um dessen willen das Selbst ist. Das Gesetz und die Pflicht hat aber darum nicht allein die Bedeutung des Fürsichseins, sondern auch des Ansichseins, denn dies Wissen ist um seiner Sichselbstgleichheit willen eben das Ansich. Dies Ansich trennt sich auch im Bewusstsein von jener unmittelbaren Einheit mit dem Fürsichsein; so gegenübertretend ist es Sein, Sein für Anderes. - Die Pflicht eben wird jetzt als Pflicht, die vom Selbst verlassen ist, gewusst, nur Moment zu sein; sie ist von ihrer Bedeutung, absolutes Wesen zu sein, zum Sein, das nicht Selbst, nicht für sich ist, herabgesunken und also Sein für Anderes. Aber dies Sein für Anderes bleibt eben darum wesentliches Moment, weil das Selbst als Bewusstsein den Gegensatz des Fürsichseins und des Seins für Anderes ausmacht und jetzt die Pflicht an ihr unmittelbar