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die sinnliche Gewissheit unmittelbar in das Ansich des Geistes aufgenommen oder vielmehr umgekehrt ist, so ist auch diese Umkehrung einfach und unvermittelt, ein Übergang durch den reinen Begriff ohne Änderung des Inhalts, der durch das Interesse des von ihm wissenden Bewusstseins bestimmt ist. - Das gewissen sondert ferner die Umstände des Falles nicht in verschiedene Pflichten ab. Es verhält sich nicht als positives allgemeines Medium, worin die vielen Pflichten, jede für sich, unverrückte Substantialität erhielten, so dass entweder gar nicht gehandelt werden könnte, weil jeder konkrete Fall die Entgegensetzung überhaupt und als moralischer Fall die Entgegensetzung der Pflichten enthält, in der Bestimmung des Handelns also eine Seite, eine Pflicht immer verletzt würde, - oder dass, wenn gehandelt wird, die Verletzung einer der entgegengesetzten Pflichten wirklich einträte. Das gewissen ist vielmehr das negative Eins oder absolute Selbst, welches diese verschiedenen moralischen Substanzen vertilgt; es ist einfaches pflichtmäßiges Handeln, das nicht diese oder jene Pflicht erfüllt, sondern das konkrete Rechte weiß und tut. Es ist daher überhaupt erst das moralische Handeln als Handeln, worein das vorhergehende tatlose Bewusstsein der Moralität übergegangen ist. - Die konkrete Gestalt der Tat mag vom unterscheidenden Bewusstsein in verschiedene Eigenschaften, d.h. hier in verschiedene moralische Beziehungen analysiert und diese entweder jede, wie es sein muss, wenn sie Pflicht sein soll, für absolut geltend ausgesagt oder auch verglichen und geprüft werden. In der einfachen moralischen Handlung des Gewissens sind die Pflichten so verschüttet, dass allen diesen einzelnen Wesen unmittelbar Abbruch getan wird und das prüfende Rütteln an der Pflicht in der unwankenden Gewissheit des Gewissens gar nicht stattfindet. Ebensowenig ist im gewissen jene hin- und hergehende Ungewissheit des Bewusstseins vorhanden, welches bald die sogenannte reine Moralität außer sich in ein anderes heiliges Wesen setzt und sich selbst als das unheilige gilt, bald aber auch wieder die moralische Reinheit in sich und die Verknüpfung des Sinnlichen mit dem Moralischen in das andere Wesen setzt. Es entsagt allen diesen Stellungen und Verstellungen der moralischen Weltanschauung, indem es dem Bewusstsein entsagt, das die Pflicht und die Wirklichkeit als widersprechend fasst. Nach diesem letzteren handle ich moralisch, indem ich mir bewusst bin, nur die reine Pflicht zu vollbringen, nicht Irgend etwas anderes, dies heißt in der Tat, indem ich nicht handle. Indem ich aber wirklich handle, bin ich mir eines Anderen, einer Wirklichkeit, die vorhanden ist, und einer, die ich hervorbringen will, bewusst, habe einen bestimmten Zweck und erfülle eine bestimmte Pflicht; es ist was anderes darin als die reine Pflicht, die allein beabsichtigt werden sollte. - Das gewissen ist dagegen das Bewusstsein darüber, dass, wenn das moralische Bewusstsein die reine Pflicht als das Wesen seines Handelns aussagt, dieser reine Zweck eine Verstellung