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Bedürfnisse, kurz, des ganzen physischen und sittlichen Zustandes desselben verbunden, so wird es ihm nicht zu schwer sein, auch die Anstalten ausfündig zu machen, wodurch jene große Absicht - in welcher das Glück des einzelnen Menschen, das Wohl jeder Nation, das Beste der menschlichen Gattung, und das allgemeine Beste des Ganzen wie in Einem Punkte zusammen fließen, - auf die möglichste Weise befördert werden könne. Die Geschicklichkeit, alles dieses zu bewerkstelligen, ist leichter bei einem Einzigen, als bei einem ganzen Volk oder bei einem zahlreichen Ausschusse desselben, zu finden; und auch aus diesem Grund ist es der Sache gemässer, die gesetzgebende Macht dem Fürsten allein zu überlassen.« »Aber, wie wenn unter Tifans Nachfolgern ein neuer Azor oder Isfandiar aufstände?« sagte Schach-Gebal. »Unstreitig«, erwiderte Danischmend, »ist die gesetzgebende Macht in den Händen eines Kindes oder eines Unsinnigen ein fürchterliches Übel. Aber diesem Unheil (glaubte Dschengis) könne durch ein gedoppeltes Mittel hinlänglich vorgebogen werden; nämlich, durch die Unverbrüchlichkeit der einmal von allen angenommenen Gesetzgebung, und durch eine gewisse Anordnung über die Erziehung der Prinzen des königlichen Hauses, welche ein Hauptstück im Gesetzbuche Tifans ausmachen sollte. Diesen Grundsätzen zu Folge wurde bald nachdem Tifan die Regierung angetreten hatte, eine königliche Erklärung dieses Inhalts kund gemacht: 1. Da eine mit den unveränderlichen und wohltätigen Absichten des Urhebers der Natur übereinstimmende Gesetzgebung sowohl dem Fürsten als seinen Untergebenen zur unverbrüchlichen Richtschnur dienen muss: So wird der König vor allen Dingen sein Hauptgeschäft sein lassen, mit Beihilfe derjenigen, welche die Nation selbst für ihre weisesten und besten Männer erkennt, ein Gesetzbuch zu verfassen, in welchem die Pflichten und Rechte des Königs, der Nation, und jedes besonderen Standes, aufs genaueste bestimmt, und alle die Anordnungen, welche, nach der gegenwärtigen Beschaffenheit des Reichs, zu dessen Widerherstellung und Wohlstand am zuträglichsten erachtet werden, zu jedermanns Wissenschaft gebracht werden sollen. 2. Dieses allgemeine Gesetzbuch soll in der scheschianischen Sprache mit einer solchen Deutlichkeit abgefasst werden, dass der gewöhnlichste Grad des Menschenverstandes und der Erfahrenheit zureichend sein möge, es zu verstehen. Nichts desto weniger soll veranstaltet werden, dass dieses Gesetzbuch hinfür nicht nur einen Hauptgegenstand der öffentlichen Erziehung ausmache, sondern auch von den Priestern jedes Ortes, an gewissen dazu bestimmten Tagen, dem Volke öffentlich erklärt und eingeschärfet werde. 3. Nicht nur alle Edle, Priester und übrige Einwohner von Scheschian, sondern auch der König und seine Nachfolger, sollen schwören, dass sie dieses Gesetzbuch nach allen seinen Artikeln unverletzlich in Ausübung bringen, und weder selbst demselben entgegen handeln, noch, so viel an ihnen ist, zugeben wollen, dass von jemand dagegen gehandelt werde. Diese Unveränderlichkeit soll ein allgemeiner und