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überall im Großen und Ganzen mit der unveränderlichen Regel des Rechten und Unrechten, die Gottes Gesetz gegeben, übereinstimmen; denn nichts in der Welt sichert und befördert so geradezu und sichtlich das allgemeine Wohl der Menschen, als der Gehorsam gegen das von Gott gegebene Gesetz, wie umgekehrt nichts solches Elend und Unglück bereitet, als dessen Vernachlässigung, und deshalb konnten die Menschen, wenn sie nicht auf alle Vernunft und ihren eigenen Vorteil, den sie so beharrlich verfolgen, verzichten wollten, ihr Lob und ihren Tadel nicht einer Richtung zuwenden, die ihn nicht wahrhaft verdiente. Selbst Die, welche nicht danach handelten, gaben doch dem Rechten ihre Billigung; denn nur Wenige sind so verdorben, dass sie nicht wenigstens bei Andere die Fehler verdammen, die sie selbst begehen; selbst bei einer vorhandenen Sittenverderbnis werden die wahren Grenzen des Naturgesetzes, welches die Regel für die Tugend und das Laster abgeben sollte, für die bessern erklärt. Selbst begeisterte Lehrer haben in ihren Ermahnungen auf die öffentliche Meinung sich gestützt, und es heißt in dem Briefe an die Philipper, Kap. 4, Vers 8: »Was lieblich ist, was wohl lautet, ist etwa eine Tugend, ist etwa ein Lob, dem denket nach.« 12. (Achtung und Missachtung sind die Einschärfungsmittel.) Wenn ich das Gesetz, nach dem die Menschen über Tugend und Laster entscheiden, nur für die Übereinstimmung der Privatpersonen erkläre, denen das genügende Ansehen des Gesetzgebers und insbesondere die dem Gesetz so unentbehrliche und wesentliche Kraft, es zu verstärken, abgeht, so könnte man glauben, ich hätte meine eigenen Begriffe vom Gesetz vergessen; allein wer Lob und Tadel nicht für so starke Beweggründe hält, dass man sich der Meinung und den Regeln seiner Mitmenschen fügt, dürfte wenig mit der menschlichen Natur und Geschichte bekannt sein. Die meisten Menschen lassen sich hauptsächlich, wo nicht ausschließlich durch das Gesetz der Mode bestimmen, und man tut das, was die Achtung der Gesellschaft erwirbt, ohne die Gesetze Gottes und der Obrigkeit viel zu beachten. Die Strafen, welche der Übertretung des göttlichen Gesetzes nachfolgen, werden von Vielen, ja von den Meisten nur selten ernstlich bedacht, und selbst von den Übrigen hoffen Viele, während sie das Gesetz übertreten, auf die kommende Versöhnung und machen ihren Frieden für solchen Bruch. Ebenso hofft man den von den Staatsgesetzen angedrohten Strafen zu entgehen. Dagegen entgeht Niemand dem Übel des Tadels und der Missbilligung, wenn er die Sitten und die Ansichten der Gemeinschaft verletzt, in welcher er lebt und der er sich empfehlen will; unter Zehntausend ist kaum Einer stark und unempfindlich genug, um die stete Missbilligung und Verurteilung seiner eigenen Genossenschaft zu ertragen; denn es gehört ein seltener und ungewöhnlicher Charakter dazu, um in