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, das wahre Glück zu suchen, ist die Grundlage der Freiheit.) Wenn sonach die höchste Vollkommenheit einer geistigen Natur in einer sorgsamen und steten Aufsuchung des wahren und sichern Glückes besteht, so bildet die Fürsorge, dass man nicht ein eingebildetes Glück für ein wirkliches nehme, die wahre Grundlage der Freiheit. Je fester die Bande sind die uns an die unveränderliche Aufsuchung des Glückes überhaupt fesseln, welches das größte Gut ist, auf welches als solchem das Begehren immer gerichtet ist, desto freier ist man davon, dass der Wille zu einer einzelnen Handlung notwendig bestimmt werde und dass man einem besonderen Begehren nachzugeben gezwungen ist, was auf ein zu wählendes Gut sich richtet, ehe man noch gehörig geprüft hat, ob es zum wahren Glücke hin-oder davon abführt. Ehe man deshalb dies nicht der Wichtigkeit des Gegenstandes und der Natur des Falles entsprechend untersucht hat, ist man durch den Zwang, das wahre Glück als unser größtes Gut zu erstreben, genötigt, die Befriedigung der Begehren in einzelnen Fällen zu hemmen. 52. (Der Grund dafür.) Dies ist die Angel, um welche die Freiheit vernünftiger Wesen sich dreht; sie besteht darin, dass man in seinem steten Streben und beharrlichen Aufsuchen des wahren Glückes, dieses Streben in einzelnen Fällen so lange hemmen kann, bis man sich vorgesehen und unterrichtet hat, ob das besondere hier aufgefasste und begehrte Ding auf dem Wege zu dem Hauptziele liege und einen wirklichen Teil des höchsten Gutes bilde; denn das natürliche Streben und Begehren nach Glück gilt als eine Pflicht und als Beweggrund, sich gegen Miss- und Fehlgriffe vorzusehen; es nötigt zur Vorsicht, Überlegung und Aufmerksamkeit bei Leitung des einzelnen Handelns, wodurch jenes Glück erreicht werden soll. Dieselbe Notwendigkeit, welche zur Verfolgung der wahren Seligkeit nötigt, führt auch mit derselben Gewalt zur Hemmung, Betrachtung und Untersuchung der einzelnen Begehren, damit ihre Befriedigung nicht der wahren Glückseligkeit entgegentrete und davon ableite. Dies dürfte das größte Vorrecht endlicher vernünftiger Wesen sein. Ich bitte streng zu prüfen, ob der volle Eintritt und die Übung aller Freiheit, deren der Mensch fähig ist oder die ihm nützen kann und das, wonach sein Handeln sich bestimmt, nicht darin liegt, dass er sein Begehren aufhalten und an der Bestimmung seines Willens so lange hindern kann, bis er gehörig und gründlich dessen Gutes und Übles, so weit als es die Wichtigkeit des Falles erfordert, geprüft hat. Dazu ist der Mensch fähig, und hat er es getan, so hat er seine Pflicht erfüllt und Alles, was in seiner Macht steht, und in Wahrheit alles Nötige getan. Der Wille erfordert das Wissen zur Leitung seiner bei der Wahl, und Alles, was der Mensch tun kann, besteht darin, seinen Willen