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unserer Natur, dass man nach dem letzten Ausfall einer ehrlichen Untersuchung begehrt, will und handelt. 48. (Dass das eigene Urteil uns bestimmt, ist keine Beschränkung der Freiheit.) Darin liegt so wenig eine Beschränkung oder Verminderung der Freiheit, dass es vielmehr ihre wahre Verbesserung und eine Wohltat für sie ist; es ist keine Verkürzung, sondern das Ziel und der Nutzen der Freiheit, und je weiter man von einer solchen Bestimmung des Willens entfernt, desto näher steht man dem Elend und der Knechtschaft. Eine völlige Gleichgültigkeit der Seele, die durch das letzte Urteil über das ihre Wahl begleitende Gute oder Üble nicht beseitigt würde, wäre kein Vorzug und keine Auszeichnung eines verständigen Wesens, sondern eine ebenso große Unvollkommenheit, als das Fehlen dieser Unbestimmtheit zu handeln, bevor der Wille sich entschieden hat, auf der andern Seite eine Unvollkommenheit sein würde. Der Mensch hat die Freiheit, seine Hand zu erheben oder sie in Ruhe zu lassen; Beides gilt ihm vollkommen gleich, und es wäre eine Unvollkommenheit, wenn ihm diese Kraft fehlte und er diese Gleichgültigkeit nicht hätte. Allein es wäre eine gleiche Unvollkommenheit, wenn er dieselbe Gleichgültigkeit da behielte, wo er durch Aufheben der Hand seinen Kopf oder sein Auge vor einem drohenden Schlage schützen kann; es ist ein Vorzug, dass das Begehren oder das Vermögen, vorzuziehen, durch ein Gut bestimmt wird, und ebenso ist es ein Vorzug, dass das Vermögen, zu handeln, von dem Willen bestimmt wird; je sicherer diese Bestimmung erfolgt, desto grösser ist der Vorzug; ja wenn etwas Anderes, als das letzte Ergebnis der Seele bei ihrem Urteil über das Gute oder Schlimme einer Handlung bestimmend wirkte, so wäre man nicht frei, da das wahre Ziel der Freiheit darin liegt, dass man das erwählte Gut erlange. Deshalb befindet sich der Mensch nach seiner Natur als verständiges Wesen in der Notwendigkeit, dass er bei seinem Wollen durch sein Denken und sein Urteil über das Beste bestimmt werde; sonst bestimmte ihn ein Anderes, als er selbst, was ein Mangel der Freiheit wäre. Wenn man leugnet, dass der Mensch bei jedem seiner Entschlüsse seinem eigenen Urteile folge, so hieße dies, der Mensch wolle und verfolge ein Ziel, was er, während er danach verlangt und dafür tätig ist, nicht haben mag. Denn wenn er es in seinen Gedanken jedem anderen vorzieht, so hält er es für das bessere und will es lieber als jedes andere; man müsste dann das Ziel zugleich haben und nicht haben, wollen und nicht wollen können, was als offenbarer Widerspruch nicht möglich ist. 49. (Die freisten Wesen werden in dieser Weise bestimmt.) Blickt man nach jenen höheren Wesen über uns, welche eine vollkommene Glückseligkeit gemessen