Advokatenzimmer liegt auf dem zweiten Dachboden; sinkt also einer ein, so hängt
das Bein in den ersten Dachboden hinunter, und zwar gerade in den Gang, wo die
Parteien warten. Es ist nicht zuviel gesagt, wenn man in Advokatenkreisen solche
Verhältnisse schändlich nennt. Beschwerden an die Verwaltung haben nicht den
geringsten Erfolg, wohl aber ist es den Advokaten auf das strengste verboten,
irgend etwas in dem Zimmer auf eigene Kosten ändern zu lassen. Aber auch diese
Behandlung der Advokaten hat ihre Begründung. Man will die Verteidigung
möglichst ausschalten, alles soll auf den Angeklagten selbst gestellt sein. Kein
schlechter Standpunkt im Grunde, nichts wäre aber verfehlter, als daraus zu
folgern, dass bei diesem Gericht die Advokaten für den Angeklagten unnötig sind.
Im Gegenteil, bei keinem anderen Gericht sind sie so notwendig wie bei diesem.
Das Verfahren ist nämlich im allgemeinen nicht nur vor der Öffentlichkeit
geheim, sondern auch vor dem Angeklagten. Natürlich nur soweit dies möglich ist,
es ist aber in sehr weitem Ausmass möglich. Auch der Angeklagte hat nämlich
keinen Einblick in die Gerichtsschriften, und aus den Verhören auf die ihnen
zugrunde liegenden Schriften zu schließen, ist sehr schwierig, insbesondere aber
für den Angeklagten, der doch befangen ist und alle möglichen Sorgen hat, die
ihn zerstreuen. Hier greift nun die Verteidigung ein. Bei den Verhören dürfen im
allgemeinen Verteidiger nicht anwesend sein, sie müssen daher nach den Verhören,
und zwar möglichst noch an der Tür des Untersuchungszimmers, den Angeklagten
über das Verhör ausforschen und diesen oft schon sehr verwischten Berichten das
für die Verteidigung Taugliche entnehmen. Aber das Wichtigste ist dies nicht,
denn viel kann man auf diese Weise nicht erfahren, wenn natürlich auch hier wie
überall ein tüchtiger Mann mehr erfährt als andere. Das Wichtigste bleiben
trotzdem die persönlichen Beziehungen des Advokaten, in ihnen liegt der
Hauptwert der Verteidigung. Nun habe ja wohl K. schon seinen eigenen Erlebnissen
entnommen, dass die allerunterste Organisation des Gerichtes nicht ganz
vollkommen ist, pflichtvergessene und bestechliche Angestellte aufweist, wodurch
gewissermaßen die strenge Abschliessung des Gerichtes Lücken bekommt. Hier nun
drängt sich die Mehrzahl der Advokaten ein, hier wird bestochen und ausgehorcht,
ja es kamen, wenigstens in früherer Zeit, sogar Fälle von Aktendiebstählen vor.
Es ist nicht zu leugnen, dass auf diese Weise für den Augenblick einige sogar
überraschend günstige Resultate für den Angeklagten sich erzielen lassen, damit
stolzieren auch diese kleinen Advokaten herum und locken neue Kundschaft an,
aber für den weiteren Fortgang des Prozesses bedeutet es entweder nichts oder
nichts Gutes. Wirklichen Wert aber haben nur ehrliche persönliche Beziehungen,
und zwar mit höheren Beamten, womit natürlich nur höhere Beamten der unteren
Grade gemeint sind. Nur dadurch kann der Fortgang des Prozesses, wenn auch
zunächst nur unmerklich