-Talern, leichten und schwerern Gulden, Kreuzern, Stübern, guten Groschen,
Mariengroschen, Albus, Dreiern, Batzen, Pfennigen, Hellern, lübisschen,
dänischen, flämischen Schillingen und Groten, Petermännchen und, Gott weiß! mit
welchem Zeuge zu vergleichen, seine Agio-Rechnung und seinen Abschluss zu machen.
Postanstalten, Meilenberechnung, Wege, Zölle, alles ist unendlich verschieden.
Man verliert Geduld, Zeit und Geld dabei.«
Was die Post betrifft, so hatten wir damit einen sonderbaren Vorfall. Einer
unsrer Bedienten hatte, ich weiß nicht mehr, wo, der öffentlichen fahrenden Post
einen Koffer, worin seine sämtliche Wäsche war, weil kein Raum mehr dafür auf
unserm Bagagewagen gewesen, anvertraut. Der Adresse nach sollten wir ihn in
Frankfurt finden; allein es kam die Nachricht, der Koffer sei vom Wagen
gestohlen worden und man könne ihm nichts dafür vergüten, weil in dem Lande, wo
er ihn auf die Post gegeben, eine Verordnung stattabe, nach welcher man nur
dann den Wert der von dem Postwagen gestohlnen Sachen ersetzte, wenn dieser Wert
von dem Eigentümer vorher wäre angegeben worden. Wir stellten dagegen vor, es
sei albern, von einem Fremden zu verlangen, dass er jede Verordnung eines Landes
kennen sollte, besonders solche Verordnungen, die gegen alle Begriffe von
Billigkeit und Recht stritten. Ein Landesherr sollte überhaupt, soviel er kann,
für die Sicherheit der Heerstrassen einstehen und selbst dann, wenn die Post mit
Gewalt angefallen und bestohlen würde, den Schaden ersetzen, weil die Post ihm
eine Revenue gewährte, weil man teures Porto bezahlen müsste, weil es einem
Reisenden in diesem Lande nicht einmal freigestellt sei, ob er mit der Post oder
mit anderm Fuhrwerke reisen wollte; allein diesmal sei gar nicht der Fall einer
gewaltsamen Beraubung gewesen, sondern man hätte denen Leuten den Koffer unter
den Händen weggestohlen, welchen er an vertrauet gewesen. Die Postdirektion sei
doch also wenigstens gewiss als ein negotiorum gestor anzusehen und müsse für
dasjenige haften, was durch Vernachlässigung ihrer Leute verlorenginge. Die
Verordnung, dass der Wert der Sachen vorher angegeben werden müsste, sei dem
Fremden, bei Ablieferung des Koffers, nicht bekanntgemacht worden; woher sollte
er sie also wissen? Man könne sich leicht einbilden, dass, wenn er sie gewusst
hätte, er, da es nicht wohl möglich sei, seine Wäsche u. dgl. genau zu taxieren,
den Wert zehnmal höher würde angegeben haben, da dies doch nichts mehr kostete;
und wäre das geschehen, so müsste sie nun mehr bezahlen, als gerecht wäre. Diese
ebenso unbillige als zwecklose Verordnung könne also nur dazu dienen, die
Postknechte zu verleiten, dass sie unerfahrne Reisende bestöhlen, und Fremde zu
bestimmen, ein Land zu fliehen,