.« »Dös is alles so eing'richt,« sagte Weiß. »Was ist eingerichtet?« »I moan bloß, weil i an Schuller scho dös nämliche ausdeutscht hab' beim Einafahr'n.« »So? Das is ja anerkennenswert, wenn Sie Bescheid wissen, aber unterbrechen Sie mich nicht! Also die Gültigkeit hängt von der Bestätigung ab. Es ist wohl nicht notwendig, dass ich Ihnen ausführlich erkläre, warum die Staatsregierung sich dieses Recht gesetzlich vorbehalten hat?« »Mir wissen's recht guat,« sagte Weiß. »Das bezweifle ich. Übrigens habe ich es nicht mit Ihnen zu tun, sondern mit dem Vöst. Wünschen Sie eine Rechtsbelehrung? Ich verweigere sie grundsätzlich nie.« »Na, Herr Bezirksamtmann, i will ganz was anders wissen.« »Darauf kommen wir gleich. Mein Recht, einer Wahl die Bestätigung zu versagen, ist durch das Gesetz festgelegt. Und ich habe in Ihrem Falle von diesem Rechte Gebrauch gemacht.« »Warum, Herr Bezirksamtmann?« »Das ist in meinem Beschlusse ausführlich begründet. Ich will es Ihnen vorlesen, wenn Sie darauf bestehen.« »I dank' schö. Dös hat gestern scho inser Lehrer to.« »Schön. Dann kann ich mich darauf beschränken, auf diese Gründe hinzuweisen. Kurz und gut, Vöst, ich habe aus den Ihnen bekannten Tatsachen die Überzeugung gewonnen, dass Sie sich für diese Ehrenstelle nicht eignen.« »Also, dass i a Lump bin.« »Wir wollen keinen solchen Ausdruck wählen. Das führt zu nichts.« »Derf i jetzt reden?« »O ja.« »Sie hamm g'sagt, kurz und guat, Herr Bezirksamtmann. Dös is aber net guat, und dös derf net kurz sei, wenn ma'r an Menschen sei Ehr' nimmt. Sie hamm g'sagt, wegen de bekannten Tatsachen halten Sie mi net für den richtigen Mann. De Tatsachen san aber net bekannt; net amal mir. Weil's überhaupts koane Tatsachen net san, sondern auf und auf nix als wia miserable Lugen und Verleumdungen.« »Einen Augenblick, Vöst! Ich habe nichts dagegen, Sie anzuhören, aber Sie dürfen nicht in diesem Tone reden.« »Vielleicht hamm Sie schönere Wörter, als wia'r i. I bin bloß a Bauer. Aber was taten Sie dazua sag'n, wenn auf amal über Eahna was g'sagt wurd', was recht Gemein's? So was Gemein's, wo Sie glei merken, es is a so herg'richt, dass's Eahna recht schad'n soll? Und Sie wissen,