. Bald
siegen die Dänen in diesem Gefecht, bald die Schleswig-Holsteiner in einem
anderen. Dann mischt sich der deutsche Bund hinein. Die Preußen »nehmen« die
Düppeler Höhen; aber das macht dem Streit kein Ende. Preußen und Dänemark
schließen Frieden; Schleswig-Holstein muss nun allein gegen die Dänen kämpfen und
wird bei Idstedt geschlagen.
Der Bund verlangt nun von den »Aufständischen«, dass sie den Krieg
einstellen. Was sie denn auch tun. Österreichische Truppen besetzen Holstein,
und die zwei Herzogtümer werden getrennt. Wo ist nun das verbriefte »ewig
zusammenbleiben« hin?
Aber noch immer ist die Angelegenheit nicht festgesetzt. Da finde ich ein
Londoner Protokoll, vom 8. Mai 1852 (gut, dass man das immer so ganz genau weiß,
unter welchem Datum die zerbrechlichen Verträge gemacht wurden), welches die
Erbfolge Schleswigs dem Prinzen Christian von Glücksburg sichert. (»Sichert« ist
gut.) Jetzt weiß ich doch auch, woher die Benennung »Protokoll-Prinz« stammt.
Im Jahre 1854, nachdem jedes Herzogtum eine eigene Verfassung erhalten,
werden sie beide »danisiert«. Aber 1858 muss die Danisierung Holsteins wieder
aufgehoben werden. Jetzt ist diese geschichtliche Darstellung der Gegenwart
schon ganz nahe gerückt, aber noch immer ist mir nicht klar, wo die zwei »Lande«
rechtmäßig hingehören, und was eigentlich den Ausbruch des gegenwärtigen Krieges
veranlasst hat.
Am 18. November 1858 wird das famose »Grundgesetz für die gemeinschaftlichen
Angelegenheiten Dänemarks und Schleswigs« vom Reichsrat genehmigt. Zwei Tage
darauf stirbt der König. Mit ihm erlischt wieder einmal eine Linie - nämlich die
Linie Holstein-Glückstadt, und als der Nachfolger des Monarchen das zwei Tage
alte Gesetz bestätigt, erscheint Friedrich von Augustenburg (diese Linie hätte
ich beinahe vergessen) auf dem Plan, erhebt seine Ansprüche und wendet sich samt
der Ritterschaft um Beistand an den deutschen Bund.
Dieser lässt sofort durch Sachsen und Hannoveraner Holstein besetzen und
proklamiert den Augustenburger zum Herzog. Warum?
Damit sind aber Preußen und Österreich nicht einverstanden. Warum? Das
verstehe ich heute noch nicht.
Es heißt, das Londoner Protokoll müsse respektiert werden. Warum? Sind denn
Protokolle über Dinge, die einem absolut nichts angehen, gar so respektabel, dass
man sie mit dem Blut der eigenen Söhne verteidigen muss? Da steckt wohl wieder
irgend eine verborgene »Staatsraison« dahinter ... Als Dogma muss man festhalten:
Was die Herren am grünen Diplomatentisch entscheiden, das ist die höchste
Weisheit und bezweckt die grösstmögliche Förderung der vaterländischen
Machtstellung. Das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 musste aufrecht erhalten,
aber das Kopenhagener Grundgesetz vom 13. Januar 1863 musste aufgehoben werden,
und zwar binnen vierundzwanzig Stunden. Daran hing Österreichs Ehre und