. Bald siegen die Dänen in diesem Gefecht, bald die Schleswig-Holsteiner in einem anderen. Dann mischt sich der deutsche Bund hinein. Die Preußen »nehmen« die Düppeler Höhen; aber das macht dem Streit kein Ende. Preußen und Dänemark schließen Frieden; Schleswig-Holstein muss nun allein gegen die Dänen kämpfen und wird bei Idstedt geschlagen. Der Bund verlangt nun von den »Aufständischen«, dass sie den Krieg einstellen. Was sie denn auch tun. Österreichische Truppen besetzen Holstein, und die zwei Herzogtümer werden getrennt. Wo ist nun das verbriefte »ewig zusammenbleiben« hin? Aber noch immer ist die Angelegenheit nicht festgesetzt. Da finde ich ein Londoner Protokoll, vom 8. Mai 1852 (gut, dass man das immer so ganz genau weiß, unter welchem Datum die zerbrechlichen Verträge gemacht wurden), welches die Erbfolge Schleswigs dem Prinzen Christian von Glücksburg sichert. (»Sichert« ist gut.) Jetzt weiß ich doch auch, woher die Benennung »Protokoll-Prinz« stammt. Im Jahre 1854, nachdem jedes Herzogtum eine eigene Verfassung erhalten, werden sie beide »danisiert«. Aber 1858 muss die Danisierung Holsteins wieder aufgehoben werden. Jetzt ist diese geschichtliche Darstellung der Gegenwart schon ganz nahe gerückt, aber noch immer ist mir nicht klar, wo die zwei »Lande« rechtmäßig hingehören, und was eigentlich den Ausbruch des gegenwärtigen Krieges veranlasst hat. Am 18. November 1858 wird das famose »Grundgesetz für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten Dänemarks und Schleswigs« vom Reichsrat genehmigt. Zwei Tage darauf stirbt der König. Mit ihm erlischt wieder einmal eine Linie - nämlich die Linie Holstein-Glückstadt, und als der Nachfolger des Monarchen das zwei Tage alte Gesetz bestätigt, erscheint Friedrich von Augustenburg (diese Linie hätte ich beinahe vergessen) auf dem Plan, erhebt seine Ansprüche und wendet sich samt der Ritterschaft um Beistand an den deutschen Bund. Dieser lässt sofort durch Sachsen und Hannoveraner Holstein besetzen und proklamiert den Augustenburger zum Herzog. Warum? Damit sind aber Preußen und Österreich nicht einverstanden. Warum? Das verstehe ich heute noch nicht. Es heißt, das Londoner Protokoll müsse respektiert werden. Warum? Sind denn Protokolle über Dinge, die einem absolut nichts angehen, gar so respektabel, dass man sie mit dem Blut der eigenen Söhne verteidigen muss? Da steckt wohl wieder irgend eine verborgene »Staatsraison« dahinter ... Als Dogma muss man festhalten: Was die Herren am grünen Diplomatentisch entscheiden, das ist die höchste Weisheit und bezweckt die grösstmögliche Förderung der vaterländischen Machtstellung. Das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 musste aufrecht erhalten, aber das Kopenhagener Grundgesetz vom 13. Januar 1863 musste aufgehoben werden, und zwar binnen vierundzwanzig Stunden. Daran hing Österreichs Ehre und