das jemand halten darf, verfasst wird, so trägt der Reichere oder der, welcher größeren Aufwand macht, als nötig wäre, verhältnismäßig mehr als der Ärmere, und niemand wird Ursache zu klagen haben. Außer diesen Auflagen ist nur noch eine Zollabgabe bestimmt, nämlich der zehnte Teil des Werts von allen ausländischen Waren ohne Unterschied, die in das Reich eingeführt werden; von den ausgehenden Waren wird nichts entrichtet. Die Posten sollen dem Staate keine Einkünfte tragen, sondern nur eine wohltätige Anstalt zur Gemächlichkeit des Publikums sein; jedem aber steht frei, sich ihrer auch nicht zu bedienen. Große Straßen, Dämme und dergleichen öffentliche Werke anzulegen, dazu werden die Soldaten in Friedenszeiten genützt und bekommen dafür eine gewisse Vergütung. Da nun jeder Mitbürger eine Zeitlang in der Armee dienen muss, so ist auch keiner von dieser Arbeit befreit. - Handarbeit schändet niemand und stärkt den Körper. Von den Waisenhäusern ist schon vorhin geredet worden; die Kinder werden darin mit der größten Sorgsamkeit, die bei öffentlichen Anstalten irgend möglich ist, erzogen, in allerlei Art Arbeit unterrichtet; sie besuchen die allgemeinen Schulen, und wenn sie das funfzehnte Jahr erreicht haben, wird für sie wie für alle andre Mitbürger gesorgt. Die übrigen Arbeitshäuser sind von dreierlei Art: In einigen finden einzelne bejahrte Personen beiderlei Geschlechts und Witwen einen Zufluchtsort und Gelegenheit, ein ihren Kräften und Kenntnissen angemessenes Geschäft oder Handwerk zu treiben. Wer Vermögen hat, kauft sich ein und kann sich zugleich mehr Gemächlichkeit ausbedingen; wer kein Vermögen hat, wird auf den gewöhnlichen, anständigen, reinlichen, aber freilich einfachen, nicht prächtigen Fuß behandelt und muss sich gefallen lassen, bestimmte Stunden des Tags für die Manufakturen, oder was ihm sonst, seinen Talenten gemäß, aufgetragen wird, zu arbeiten. In die zweite Art von Arbeitshäuser werden Menschen aufgenommen, die durch schlechte Wirtschaft zurückgekommen sind. Sie genießen hier, wie billig, nicht soviel Gemächlichkeit und Freiheit als in den vorhin beschriebnen Werkhäusern, müssen gröbere Arbeit verrichten, werden genauer beobachtet, aber doch keineswegs strenger behandelt. Die Arbeitshäuser der dritten Gattung sind für Verbrecher bestimmt. Sie sind die eigentlichen Gefängnisse. Die Art der diesen Leuten obliegenden leichten oder schweren Arbeit richtet sich nach dem Grade ihrer Vergehungen. Viele unter ihnen werden, gefesselt und bewacht, auch außer den Gebäuden bei beschwerlichen und unangenehmen Arbeiten angestellt, wozu freie, gebildete Menschen sich ungern brauchen lassen; doch wird auf alle Weise auch für ihre Gesundheit gesorgt. Alle diese öffentlichen Anstalten sind von der Art, dass der Staat, durch die darin verfertigten Arbeiten, mehr oder wenigstens ebensoviel Vorteil zieht, als die Unterhaltung derselben kostet; Hospitäler und Tollhäuser hingegen erfordern mehr Aufwand; doch muss für diejenigen, welche Vermögen haben und darin aufgenommen werden