gegebenen Niederschlag gaben, und haben gefunden, dass sie die durch das Wort Arsenik mitbezeichneten Eigenschaf- ten besassen; sie waren metallisch, fl�chtig, ihre D�mpfe rochen nach Knoblauch u.s.w. Danach haben wir oder andere verschiedene Probest�cke untersucht, welche diesen metallischen und fl�chtigen Charakter besassen, deren D�mpfe nach Knoblauch rochen etc., und unab�nderlich gefunden, dass sie giftig waren. Die erste Beobachtung glauben wir auf alle Substan- zen ausdehnen zu k�nnen, welche den Niederschlag geben; die zweite auf alle metallischen und fl�chtigen Substanzen, welche der untersuchten gleichen; und folglich nicht bloss auf diejenigen, von denen man sieht, dass sie so sind, sondern auch auf diejenigen, von denen man auf eine fr�here Induction hin schliesst, |dass sie so sind. Von der Substanz vor uns sieht man, dass sie nur unter die eine dieser Inductio- nen f�llt, aber mit H�lfe der einen wird sie unter die andere gebracht. Wir schliessen immer wie vorher vom Besondern auf Besonderes, aber wir schliessen nun vom beobachteten Besondern auf ein nichtbeob- achtetes Besondere, wovon man nicht sieht, dass es ihnen in den Hauptpunkten gleicht, sondern wovon man folgert, dass es dies thut, weil es ihnen in etwas anderm gleicht, das wir durch eine ganz verschiedene Reihe von F�llen veranlasst wurden, als ein Merkmal der ersteren Aehnlichkeit zu betrachten. Dieses erste Beispiel eines Kettenschlusses ist noch sehr einfach, indem die Kette nur aus zwei Syllogis- men besteht. Das Folgende ist etwas verwickelter: � Keine Regierung, welche das Wohl ihrer Unterthanen ernstlich sucht, wird leicht umgest�rzt werden; irgend eine besondere Regierung sucht ernstlich das Wohl ihrer Unterthanen, daher wird sie wahrscheinlich nicht umgest�rzt werden. Wir wollen annehmen, die obere Pr�misse dieses Arguments sei nicht von Betrachtun- gen a priori abgeleitet, sondern eine Generalisation aus der Geschichte, die, richtig oder irrig, auf Be- trachtungen von Regierungen gegr�ndet sein muss, �ber deren Streben nach dem Wohl ihrer Unterthanen kein Zweifel bestand. Man fand oder glaubte zu fin- den, dass dieselben nicht leicht umgest�rzt werden, und man hielt daf�r, dass diese F�lle eine Ausdeh- nung desselben Pr�dicats auf eine jede Regierung rechtfertigten, welche jenen in dem Attribut gleicht, das Wohl ihrer Unterthanen ernstlich zu wollen. Aber gleicht die fragliche Regierung denselben wirklich in dieser Hinsicht? Hier�ber kann man mit vielen Gr�n- den pro und contra streiten, und es muss in jedem Fall durch eine zweite Induction bewiesen werden, denn wir k�nnen die Gef�hle und W�nsche der Men- schen, welche die Regierung f�hren, nicht direct be- obachten. Um die untere Pr�misse zu beweisen, be- d�rfen wir daher eines Arguments von der Form: Eine jede Regierung,