seine erlangte Erfahrung auf naheliegende F�lle ganz geschickt anwenden, obgleich er arg pfu- schen w�rde, wenn er die Grenze des angemessenen allgemeinen Lehrsatzes feststellen wollte. Aber ob- gleich er richtig schliessen mag, so weiss er doch ei- gentlich niemals, ob er dies gethan; er hat sein Schliessen nicht gepr�ft. Dies ist nun aber genau was die Formen des Schliessens f�r uns thun. Wir bed�r- fen ihrer nicht, damit wir im Stand seien, zu schlies- sen, sondern damit wir im Stand seien, richtig zu schliessen. Es mag noch hinzugef�gt werden, dass sogar wenn die Probe angewandt und die Zul�nglichkeit des Be- weises erkannt worden ist, und wenn sie gen�gt hat, um das allgemeine Urtheil zu st�tzen, so gen�gt sie auch, um die Folgerung vom Besondern auf das Be- sondere zu st�tzen, ohne durch das allgemeine Urtheil hindurchzugehen. Der Forschende, der sich logisch �berzeugt hat, dass die Bedingungen einer g�ltigen Folgerung in den F�llen A, B, C verwirklicht waren,| w�rde gerade so sehr gerechtfertigt sein, direct auf den Herzog von Wellington als auf alle Menschen zu schliessen. Der allgemeine Schluss w�rde niemals richtig sein, wenn es nicht auch der besondere w�re; und in keinem mir verst�ndlichen Sinne kann man sagen, der besondere Schluss sei aus dem allgemeinen gezogen. Dass das Erproben der Zul�nglichkeit einer inductiven Folgerung eine Operation von einem allge- meinen Charakter ist, gebe ich gern zu, ich habe selbst ein Gleiches gesagt, indem ich als ein funda- mentales Gesetz aufstellte, dass wenn Grund vorhan- den ist, aus besonderen F�llen �berhaupt Schl�sse zu ziehen, auch Grund f�r einen allgemeinen Schluss vorhanden ist. Aber dass dieser immerhin n�tzliche allgemeine Schluss wirklich gezogen werde, kann keine unerl�ssliche Bedingung der G�ltigkeit der Fol- gerung in dem besondern Falle sein. Ein Mensch giebt sechs Kreuzer durch dasselbe Verm�gen hin- weg, womit er �ber sein ganzes Besitzthum verf�gt; f�r die Gesetzlichkeit des einen ist es aber nicht noth- wendig, dass er sein Recht, das andere zu thun, f�rm- lich, wenn auch nur vor sich selbst, behaupte. Einige weitere Bemerkungen auf geringf�gigere Einw�rfe sind unten beigef�gt.54 Viertes Capitel. Vom Kettenschluss und von den deductiven Wissenschaften. �. 1. Aus unserer Analyse des Syllogismus ging hervor, dass die untere Pr�misse immer eine Aehn- lichkeit zwischen einem neuen Fall und einigen vor- her bekannten F�llen behauptet, w�hrend die obere Pr�misse etwas behauptet, das wir in jenen bekannten F�llen wahr fanden, und das wir uns daher berechtigt f�hlen, in anderen F�llen f�r wahr zu halten, die den ersteren in gewissen gegebenen Einzelheiten gleichen. Wenn in Beziehung auf die untere Pr�misse alle Syllogismen den