Verfahrens beim Schliessen. Wir finden dieses in allen F�llen in die folgenden Ele- mente zerlegbar: Gewisse Individuen haben ein gege- benes Attribut; ein Individuum oder Individuen |glei- chen den ersteren in gewissen anderen Attributen, daher gleichen sie ihnen auch in dem gegebenen Attri- but. Dieser Typus macht nicht, wie der Syllogismus, Anspruch auf Beweiskraft auf die blosse Form des Ausdrucks hin, auch kann dies m�glicherweise nicht der Fall sein. Dass ein Urtheil gerade die in einem an- dern Urtheil bereits behauptete Thatsache behauptet oder nicht, kann aus der Form des Ausdrucks, d.h. aus einer Vergleichung der Sprache hervorgehen; wenn aber die zwei Urtheile Thatsachen behaupten, die bona fide verschieden sind, so kann aus der Sprache niemals hervorgehen, ob die eine Thatsache die ande- re beweist oder nicht, sondern es muss dies von ande- ren Betrachtungen abh�ngig sein. Ob aus den Attribu- ten, in welchen Sokrates den Menschen gleicht, wel- che bisher gestorben sind, gefolgert werden darf, dass er ihnen auch in dem Sterblichsein gleicht, ist eine Frage der Induction, und diese muss durch die Princi- pien oder Regeln dieser grossen Geistesoperation, wie wir sie sp�ter werden kennen lernen, entschieden wer- den. Unterdessen ist es gewiss, dass wenn diese Folge- rung in Beziehung auf Sokrates gemacht werden kann, sie auch in Betreff aller anderen gemacht wer- den kann, die den beobachteten Individuen in densel- ben Attributen wie er gleichen, d.i. (um es kurz aus- zudr�cken) in Betreff aller Menschen. Wenn daher das Argument im Falle von Sokrates g�ltig ist, so steht es uns frei, den Besitz der Attribute des Men- schen ein- f�r allemal als ein Merkmal oder einen ge- n�genden Beweis des Attributes Sterblichkeit am be- handeln. Wir thun dies, indem wir das allgemeine Ur- theil aufstellen: Alle Menschen sind sterblich, und dasselbe gelegentlich bei seiner Anwendung auf So- krates und andere interpretiren. Hierdurch entsteht eine sehr bequeme Trennung des ganzen logischen Verfahrens in zwei Theile; erstens, bestimmen, wel- che Attribute Merkmale der Sterblichkeit sind; zwei- tens, bestimmen, ob ein gegebenes Individuum diese Merkmale besitzt. Bei unseren Betrachtungen �ber das Verfahren beim Schliessen wird es im allgemei- nen rathsam sein, diese doppelte Operation so anzuse- hen, als ob sie in Wirklichkeit stattf�nde, und als ob alles Schliessen in der Form vollzogen w�rde, in wel- che es nothwendig gefasst werden muss, wenn wir im Stande sein sollen, die Vollziehung desselben auf ihre Richtigkeit zu pr�fen. |Obgleich daher alle Denkprocesse, in welchen die letzten Pr�missen besondere Urtheile (oder Thatsa- chen) sind,