�ber- einstimmen, sowie ein Richter vermeidet eine Ent- scheidung zu geben, die mit der Absicht des Gesetz- gebers nicht �bereinstimmt. Die Regeln f�r diese Auslegung sind die Regeln des Syllogismus, und der ganze Zweck desselben besteht darin, die Ueberein- stimmung zwischen den Schl�ssen, die wir in einem jeden besondern Fall ziehen, und der vorhergehenden allgemeinen Anleitung sie zu ziehen, aufrecht zu er- halten, ob nun diese allgemeine Anleitung von uns selbst, als das Resultat von Inductionen aufgestellt, oder ob sie von competenter Autorit�t erhalten wor- den sei. �. 5. Ich glaube, es ist in den obigen Bemerkungen deutlich gezeigt worden, dass obgleich da wo ein Syl- logismus gebraucht wird, immer ein Schliessen oder Folgern stattfindet, der Syllogismus doch nicht die richtige Analyse dieses schliessenden oder folgernden Verfahrens ist; dass dieses im Gegentheil (wenn es nicht ein blosses Folgern aus einem Zeugniss ist) ein Folgern vom Besondern auf das Besondere ist, wel- ches durch eine vorausg�ngige, wesentlich mit ihm eins seiende Folgerung vom Besondern aufs Allge- meine gerechtfertigt, mithin von der Natur der Induc- tion ist. Aber w�hrend mir diese Schl�sse unwider- sprechlich erscheinen, muss ich doch so stark wie Erzbischof Whately gegen die Lehre protestiren, dass die syllogistische Kunst f�r die Zwecke des |Schlie- ssens ohne Nutzen sei. Das Schliessen liegt in dem Generalisationsacte, nicht in der Interpretation der Aufzeichnung dieses Actes, aber die syllogistische Form ist eine unentbehrliche collaterale Sicherheit f�r die Richtigkeit der Generalisation selbst. Man hat bereits gesehen, dass wenn wir eine An- zahl von besonderen F�llen haben, die hinreichend ist, um eine Induction darauf zu gr�nden, wir nicht n�thig haben, ein allgemeines Urtheil zu bilden; wir k�nnen direct von diesem Besondern auf ein anderes Beson- dere schliessen. Aber es muss durchaus bemerkt wer- den, dass, wenn wir aus einer Reihe von besonderen F�llen irgend eine g�ltige Folgerung ziehen, wir unse- re g�ltige Folgerung zu einer allgemeinen machen k�nnen. Wenn wir aus der Erfahrung und dem Expe- riment auf einen neuen Fall schliessen k�nnen, so k�nnen wir auch auf eine unbestimmte Anzahl von F�llen schliessen. Was daher bei unserer vergangenen Erfahrung als wahr galt, wird auch in Zukunft wahr sein, es wird nicht bloss von einigen individuellen F�llen, sondern von allen F�llen von einer gegebenen Art wahr sein. Eine jede Induction, welche gen�gt, um eine Thatsache zu beweisen, beweist eine unbe- stimmte Anzahl von Thatsachen; die Erfahrung, wel- che eine einzige Voraussage rechtfertigt, muss der Art sein, dass sie einen allgemeinen Lehrsatz aush�lt. Es ist von der h�chsten Wichtigkeit, diesen Lehrsatz in seiner weitesten Form von Allgemeinheit zu bestim- men