der unserer Mei- nung nach folgte, dass die durch das Wort Mensch mitbezeichneten Attribute ein Merkmal der Sterblich- keit sind. Aber wenn wir schliessen, dass der Herzog von Wellington sterblich ist, so folgern wir dies nicht aus dem Memorandum, sondern aus der vorausgegan- genen Erfahrung. Unser eigener vorg�ngiger Glaube (oder der Glaube derjenigen, welche uns das Urtheil �berlieferten) in Betreff der Folgerungen, welche diese fr�here Erfahrung rechtfertigen w�rde, ist alles was wir aus dem Memorandum folgern. Diese Ansicht von der Natur des Syllogismus macht in Beziehung auf die Grenzen, auf welche seine Functionen beschr�nkt sind, consequent und verst�nd- lich, was in den Ansichten von Erzbischoff Whately und anderen aufgekl�rten Vertheidigern der syllogisti- schen Lehre Dunkles und Verworrenes liegt. Sie be- haupten mit so deutlichen Worten als nur m�glich, dass die einzige Aufgabe des allgemeinen Schliessens sei, Inconsequenz in unseren Meinungen zu verh�ten; zu verh�ten, dass wir da unsere Zustimmung geben, wo ein Widerspruch mit dem besteht, welchem wir fr�her auf gute Gr�nde hin zugestimmt haben. Sie sagen uns ferner, dass der einzige Grund, den ein Syl- logismus f�r die Zustimmung zu dem Schluss darbie- tet, darin besteht, dass die Voraussetzung, er w�re falsch, in Verbindung mit der Voraussetzung, die Pr�- missen w�ren wahr, zu einer contradictio in adjecto f�hren w�rde. Dies ist aber eine sehr schwache Erkl�- rung der wirklichen Gr�nde, welche wir haben, um die Thatsachen, welche wir im Gegensatz zur Beob- achtung durch Schliessen lernen, zu glauben. Der wahre Grund, warum wir glauben, dass der Herzog von Wellington sterben wird, ist der, dass seine V�ter und unsere V�ter und alle anderen die mit ihnen leb- ten, starben. Diese Thatsachen sind die wirklichen| Pr�missen des Schlusses, aber es ist nicht die Noth- wendigkeit w�rtliche Inconsequenz zu vermeiden, die uns den Schluss aus diesen Pr�missen folgern l�sst. Es liegt kein Widerspruch in der Voraussetzung, der Herzog von Wellington k�nne ewig leben, wenn auch alle jene Personen gestorben sind. Es w�re aber ein Widersprach, wenn wir auf Grund dieser Pr�missen hin zuerst eine, den Fall vom Herzog von Wellington einschliessende und deckende allgemeine Behauptung aufstellen, und dann in dem individuellen Fall nicht dabei bleiben wollten. Es ist ein Widerspruch zu ver- meiden zwischen dem Memorandum, das wir von den Folgerungen machen, die wir in k�nftigen F�llen ge- rechterweise ziehen k�nnen, und den Folgerungen, welche wir in diesen F�llen, wenn sie sich darbieten, wirklich machen. Zu diesem Zweck interpretiren wir unsere eigene Formel genau wie ein Richter das Ge- setz auslegt, damit wir vermeiden, Folgerungen zu ziehen, die nicht mit unserer fr�heren Absicht