, der mit unfehlbarer Hand den Wurf thut, welcher seine Beute oder seinen Feind niederbringt, und der dies in der seinem Zwecke am besten entsprechenden Weise und unter Bemessung aller nothwendigen Bedingungen des Gelingens, wie Schwere und Gestalt der Waffen, Richtung und Entfernung des Gegenstandes, Einwir- kung des Windes etc. thut, verdankt diese Geschick- lichkeit einer langen Reihe von vorhergehenden Expe- rimenten, deren Resultat er gewiss niemals in w�rtli- che Lehrs�tze oder Regeln fasste. Dasselbe kann im allgemeinen von andern ungew�hnlichen Handfertig- keiten gesagt werden. Es ist nicht lange her, dass sich ein schottischer Fabrikant zu hohem Lohn aus Eng- land einen F�rber verschrieb, der wegen der Erzeu- gung feiner Farbenschattirungen ber�hmt war, damit dieser seinen eigenen Arbeitern diese Geschicklichkeit lehre. Der F�rber kam, aber die Art und Weise wie er die Mengenverh�ltnisse der Ingredienzien bestimmte, in denen das Geheimniss der Farbeeffecten beruhte, bestand darin, dass er sie handvollweise nahm, w�h- rend die gew�hnliche Methode im Abw�gen derselben bestand. Der Fabrikant veranlasste ihn, sein System in ein entsprechendes Abw�gesystem zu ver�ndern, damit das allgemeine Princip dieses eigenth�mlichen Verfahrens bestimmt werden k�nne. Der Mann fand sich aber g�nzlich ausser Stand dies zu thun, und konnte daher seine Geschicklichkeit auch Niemandem mittheilen. Er hatte aus den individuellen F�llen sei- ner eigenen Erfahrung in seinem Geist einen Zusam- menhang zwischen feinen Farbeeffecten und Wahr- nehmungen des Tastsinns beim Handhaben der Farbe- materialien hergestellt, und aus diesen Wahrnehmun- gen konnte er in einem besondern Falle folgern, wel- che Mittel anzuwenden waren und welche Wirkungen damit erreicht werden w�rden, aber er konnte andere nicht in Besitz der Grunds�tze bringen, nach denen er verfuhr, da |er sie in seinem eigenen Geiste niemals verallgemeinert und sie niemals in Worten ausge- dr�ckt hatte. Fast ein jeder kennt den Rath, welchen Lord Mans- field einem Mann von gutem praktischen Verstand gab, der als Gouverneur einer Colonie in dem Ge- richtshof derselben den Vorsitz zu f�hren hatte, der aber weder richterliche Erfahrung noch juristische Bildung besass. Der Rath bestand darin, die Entschei- dung dreist zu geben, denn sie w�rde wahrscheinlich richtig sein, sich aber niemals auf Gr�nde einzulas- sen, denn sie w�rden fast unfehlbar falsch sein. In ge- wiss nicht selten vorkommenden F�llen wie dieser w�re es absurd anzunehmen, dass die falschen Gr�nde die Ursache der richtigen Entscheidung w�ren. Lord Mansfield wusste, dass irgend welche Gr�nde noth- wendig aus einer sp�tern Ueberlegung hervorgehen w�rden, w�hrend der Richter in Wirklichkeit durch die Eindr�cke seiner fr�hern Erfahrung geleitet wurde, ohne den Umweg zu nehmen, allgemeine Grunds�tze daraus zu bilden, und dass, wenn er ver- suchen w�rde, dies zu thun, er