zweierlei Art m�glich. Entweder das Pr�dikat B geh�rt zum Subjekt A als etwas, was in diesem Begriffe A (versteckter Weise) enthalten ist; oder B liegt ganz au�er dem Begriff A, ob es zwar mit demselben in Verkn�pfung steht. Im ersten Fall nenne ich das Urteil analytisch, in dem andern synthetisch. Analytische Urteile (die bejahende) sind also diejenige, in welchen die Verkn�pfung des Pr�dikats mit dem Subjekt durch Identit�t, diejenige aber, in denen diese Verkn�pfung ohne Identit�t gedacht wird, sollen synthetische Urteile hei�en. Die erstere k�nnte man auch Erl�uterungs-, die andere Erweiterungsurteile hei�en, weil jene durch das Pr�dikat nichts zum Begriff des Subjekts hinzutun, sondern diesen nur durch Zergliederung in seine Teilbegriffe zerfallen, die in selbigen schon (obgleich verworren) gedacht waren: da hingegen die letztere zu dem Begriffe des Subjekts ein Pr�dikat hinzutun, welches in jenem gar nicht gedacht war, und durch keine Zergliederung desselben h�tte k�nnen herausgezogen werden. Z.B. wenn ich sage: alle K�rper sind ausgedehnt, so ist dies ein analytisch Urteil. Denn ich darf nicht �ber den Begriff, den ich mit dem K�rper verbinde, hinausgehen, um die Ausdehnung, als mit demselben verkn�pft, zu finden, sondern jenen Begriff nur zergliedern, d.i. des Mannigfaltigen, welches ich jederzeit in ihm denke, mir nur bewusst werden, um dieses Pr�dikat darin anzutreffen; es ist also ein analytisches Urteil. Dagegen, wenn ich sage: alle K�rper sind schwer, so ist das Pr�dikat etwas ganz anderes, als das, was ich in dem blo�en Begriff eines K�rpers �berhaupt denke. Die Hinzuf�gung eines solchen Pr�dikats gibt also ein synthetisch Urteil. Erfahrungsurteile, als solche, sind insgesamt synthetisch. Denn es w�re ungereimt, ein analytisches Urteil auf Erfahrung zu gr�nden, weil ich aus meinem Begriffe gar nicht hinausgehen darf, um das Urteil abzufassen, und also kein Zeugnis der Erfahrung dazu n�tig habe. Dass ein K�rper ausgedehnt sei, ist ein Satz, der a priori feststeht, und kein Erfahrungsurteil. Denn, ehe ich zur Erfahrung gehe, habe ich alle Bedingungen zu meinem Urteile schon in dem Begriffe, aus welchem ich das Pr�dikat nach dem Satze des Widerspruchs nur herausziehen, und dadurch zugleich der Notwendigkeit des Urteils bewusst werden kann, welche mir Erfahrung nicht einmal lehren w�rde. Dagegen ob ich schon in dem Begriff eines K�rpers �berhaupt das Pr�dikat der Schwere gar nicht einschlie�e, so bezeichnet jener doch einen Gegenstand der Erfahrung durch einen Teil derselben, zu welchem ich also noch andere Teile eben derselben Erfahrung, als zu dem ersteren geh�rten, hinzuf�gen kann. Ich kann den Begriff des K�rpers vorher analytisch durch die Merkmale der Ausdehnung, der Undurchdringlichkeit, der Gestalt etc., die alle in