 rückgängig gemacht werden!«
    »Was soll man rückgängig machen?«
    »Ich meine, die Verleumdung muss widerrufen werden.«
    »Von wem?«
    »Vom Herrn Pfarrer, weil er sie verbreitet hat.«
    »Gut! Verlangen Sie das von ihm!«
    »Der Schuller meint, Sie sollen es ihm amtlich befehlen.«
    »Wie soll ich denn das machen?«
    »Er hat Sie doch getäuscht!«
    »Angenommen, er hätte mir die Unwahrheit gesagt, warum soll ich ihn zum
Widerruf zwingen? Das tut doch immer der Beleidigte!«
    »Wenn er Ihnen amtlich eine Fälschung vorgelegt hat!«
    »Es ist haarsträubend!« sagte Otteneder. »Sie reden immer, als wenn
gerichtlich eine Fälschung festgestellt wäre. Das ist doch bloß Ihre Behauptung!
Was fange ich damit an? Wenn ich sie weiter gebe, verklagt der Pfarrer mich. Das
darf ich doch nicht!«
    »Dös derfen Sie net?«
    »Nein! Ich werde mich hüten.«
    »Aba geg'n mi, da hamm Sie scho derfen? Da hamm Eahna Sie net g'hüat!«
    »Schreien Sie mich nicht so an!«
    »Da hat's koan Beweis braucht, gel? Da hamm S' all's weiter geb'n derfen?
Jetzt is anderst, weil der Fälscher koa Bauer is!«
    »Was erlauben Sie sich denn?«
    »Ja so! Sie san ja a Herr Beamter! Da müasst i eigentli Respekt ham vor
Eahna! Aba da feit's weit! Und i gab' mi net her zu dem, was Sie to hamm. Gengan
S' zua, Herr Mang! Mir hamm nix mehr verlor'n da herin.«
    »Schuller!«
    Aber der war schon zur Türe hinaus, und Sylvester stand allein vor dem
erzürnten Bezirksamtmann.
    »Was haben Sie sich eigentlich hineinzumischen?« herrschte ihn Otteneder an.
»Sie könnten was Besseres tun, als diesen rabiaten Menschen aufreizen.«
    »Ich weiß, dass ihm Unrecht geschehen ist.«
    »Sie sind schnell fertig mit dem Wort! Wie Sie im Handumdrehen eine
Fälschung entdecken wollen, das ist ein starkes Stück. Nehmen Sie sich in acht!«
    »Ich fürchte mich nicht.«
    »Nur nicht zu heldenhaft! Sie könnten sich die Finger einmal bös
verbrennen.«
    Sylvester verbeugte sich höflich und wandte sich zum Gehen.
    Da sagte der Bezirksamtmann noch:
    »Richten Sie dem Vöst aus, dass ich ihn nicht belangen werde wegen seines
Benehmens. Ich denke mir, er war nicht zurechnungsfähig.«
Im Stiegenhause wartete der Schuller.
    »Ist es Ihnen recht, wenn wir ins Amtsgericht gehen?«
