 wollen Sie?«
    »I bin der Schuller von Erlbach. Andreas Vöst schreib' i mi.«
    »Ach, richtig! Der zum Bürgermeister gewählt war?«
    »Ja. Wo Sie dös Schreiben 'nausg'schickt hamm.«
    »Mhm! Sie kommen vermutlich wegen der Sache?«
    »Desweg'n bin i da.«
    »So, so. Warten Sie einen Augenblick!«
    Der Bezirksamtmann stand auf und zog die Klingel.
    Der Amtsdiener trat ein.
    »Gehen Sie zum Herrn Offizianten hinüber. Er soll Ihnen den Akt geben:
Gemeindewahl in Erlbach.«
    »Jawohl, Herr Bezirksamtmann.«
    Otteneder setzte sich wieder und schlug das rechte Bein über das linke.
    Er nahm ein Lineal vom Tische und spielte nachlässig damit.
    »Sie wollen sich beschweren?«
    »Z'erscht kimm i zu Eahna selm, Herr Bezirksamtmann.«
    »Schön. Aber wer is denn Ihr Begleiter?«
    »Dös is der Florian Weiß von Erlbach; früherszeit war er der Metzbauer,
jetzt lebt er im Austrag.«
    »Hat er mit der Sache was zu tun?«
    »Eigentli hab' i mit der Sach' selm nix z'toa,« sagte Weiß. »Da Schuller hat
mi g'rad mitg'numma, weil i Kirchapfleger g'wen bi und an Pfarra Held guat kennt
hab'.«
    »Das ist doch nicht von Belang! Ich denke, Vöst, bei dieser Unterredung
haben wir besser keinen Zeugen. In Ihrem Interesse.« - »Herr Bezirksamtmann, is
dös verbot'n im G'setz, dass da Weiß dableibt?«
    »Nein; für so etwas gibt es kein Gesetz. Aber es ist unnötig und vielleicht
auch für Sie unangenehm.«
    »Wenn's net verboten is, nacha lassen S' an Weiß da! Was i sag', derf a
jeder hör'n.«
    »Gut, meinetwegen. Haben Sie den Akt, Mayerhofer?«
    Der Amtsdiener überreichte Otteneder ein blaues Heft.
    Dieser las die Aufschrift.
    »Betreff Gemeindewahlen in Erlbach. Stimmt. Sie können gehen, und wenn
jemand kommt, soll er warten. Ich will nicht gestört werden.«
    Otteneder legte das Heft vor sich hin und schlug es auf.
    »Also, Vöst, Sie sind am 18. November zum Bürgermeister gewählt worden. Mit
neun Stimmen Mehrheit. Die Wahl ist ordnungsgemäss verlaufen. Das stimmt?«
    »Ja, Herr Bezirksamtmann.«
    »Dann gehen wir weiter. Sie wissen, dass jede Gemeindewahl von dem
zuständigen Bezirksamte bestätigt werden muss. Die Ihrige also von mir. Die Wahl
ist erst gültig, wenn ich als Vertreter der Aufsichtsbehörde die Genehmigung
erteile
