und dafür lass ich mich nicht mit Geld
auszahlen. Zudem weiß man wohl, für was der Herzog die Dukaten in der
Westentasch trägt - fürs Weibervolk. Das ist kein Geld für mich.«
    »Hast's so übrig?« fragte der Vater, indem er den Löffel niederlegte, den er
mit dem besten Appetit zu handhaben begonnen hatte. Das Essen wollte ihm nicht
mehr recht schmecken. »Du bist mir der Recht zum Obenaussein«, setzte er hinzu.
    »Dann hätt das Geld wenigstens mir gehört«, maulte der Knecht, »denn ohne
mein' Beistand kann man nicht wissen, wie das Ding ausgegangen wär.«
    »Warum hast's nicht genommen?« sagte Friedrich. »Ich hätt's dir nicht
missgönnt.«
    »Such, Johann, such!« rief der Sonnenwirt. Aber der Knecht war schon
aufgesprungen, und man hörte ihn die Treppe hinunterpoltern. Nach einer guten
Weile kam er finster zurück und sagte: »Ich hätt mir's schon denken können, dass
so was nicht lang liegenbleibt. Wer's aber genommen hat, ist ein Dieb. Der soll
mir kommen. Ich werd's schon rausbringen, wer den gelben Vogel im Käfig hat. Der
Fischerhanne, der ist, glaub ich, am nächsten dabei gestanden. Dem wassergrünen
Spitzbuben werd ich aufpassen.«
    »Schäm dich, Johann«, sagte Friedrich, »dass du dein' Nebenmenschen schlecht
machst, eh du weißt, ob er's ist. Der Fischerhanne ist nicht mein Freund und
wird's auch nicht werden, aber ich tät mich doch zweimal besinnen, eh ich ihn
einen Dieb hieß ohne allen Grund und Beweis. Und dir hat er nie was zuleid
getan. Esel, warum hast du das Geld nicht gleich aufgehoben?«
    Der Knecht sah ihn giftig an und murmelte halblaute Flüche in seine Suppe
hinein.
    »Das Aufheben wär an dir gewesen, du hochmütiger Herr«, sagte der Sonnenwirt
zu seinem Sohne. »Du nimmst, wo du nichts anrühren sollt'st, und lässt liegen,
was dein ist.«
    Friedrich schwieg. Er hatte einem Advokaten in Göppingen geschrieben, ob er
sich nicht seiner annehmen und seine Sache gegen seinen Vater führen wolle.
Inzwischen gedachte er jeden unnützen Streit mit diesem zu vermeiden und sich,
solange er ihm sein mütterliches Erbe nicht herausgab, als Kind von ihm ernähren
zu lassen, was er ihm durch seine Dienste hinlänglich zu vergelten glaubte; denn
wenn er auch mitunter, von Zorn und Überdruss ergriffen, in seiner Arbeit
nachließ, so meinte er sich doch das Zeugnis geben zu dürfen, dass sein Vater mit
Unrecht über solche Unterbrechungen klage, die im Vergleich mit
