 einem Agenten, so habe ich einen Handel am Halse, und
wie recht ich auch habe, so weiß man wohl, wie es geht, wenn mal die Hagle die
Finger darin haben.« »Was klagt er, was ist ?« frug Vreneli. Nun trug Uli die
Geschichte vor, soviel er aus des Mannlis Gestürm hätte klug werden können, wie
er sagte. Er selbst trug aber auch nicht zu der Verdeutlichung der Geschichte
bei, denn es war einer von den zahllosen Händeln, welche sittlich und christlich
schlecht sind, wo bloß das formelle Recht in Frage gestellt werden konnte,
welches in der Schweiz nach Ordnung verzwickt werden kann, da bei den engen
Grenzen der Kantone, wo täglich hinüber und herüber gehandelt wird, gezankt
werden kann, nach welchen Gesetzen der Handel geschlossen worden oder nach
welchen er entschieden werden solle. Vreneli begriff die Sachlage alsbald und
sagte: »Aber Uli, wie kannst du so handeln! Wie oft habe ich dir doch
angehalten, du möchtest ehrlich sein und niemand anführen (betrügen soll man ja
nicht sagen), auch den fremdesten Menschen nicht! Das bringt nicht Segen, macht
einen schlechten Namen, und wie wenig oder nichts trägt es dir ab!«
    »Oh,« sagte Uli, »es machte mir wenigstens zehn Taler Unterschied, und zehn
Taler sind nicht zu verachten, besonders wenn man sie so nötig hat wie ich, zehn
Taler findet man nicht auf der Gasse.« »Aber Uli, was sind zehn Taler, wenn du
nun allgemeinverbrüllet wirst, wie du einen angeschmiert!« »He,« sagte Uli, »es
macht jeder, was er kann. Warum ist er ein Narr und glaubt mir? Ich bin nicht
der Erste und werde nicht der Letzte sein, der zu lösen sucht, so viel er kann,
da, gegen wird wohl kein vernünftiger Mensch viel haben können.«
    »He ja,« sagte Vreneli, »das ist so; rühmst du den Handel in einem
Wirtshause, so wird dir jedermann beipflichten, sagen, gerade so müsse man es
machen, und jeder wird zu er, zählen wissen, wie er diesen oder jenen noch
zehnmal ärger angeschmiert, und der sei froh gewesen, sich stillzuhalten und zu
schweigen, denn machen hätte er nichts können und das Auslachen gefürchtet.
Kömmt dann der Handel vor Gericht und verlierst du ihn, so wird es allgemein
heißen, es geschehe dir ganz recht, man hätte dir das vorher sagen können. Man
hätte aber nicht geglaubt, dass du so schlecht seist, vor so einem müsse man
sich in acht nehmen; werdest aber das Geld nötig haben, es hätte ihnen schon
lange geschienen, es gehe nicht am besten
