 soll ich mit dieser ganzen sonderbaren Geschichte anfangen?
Was treibt Euch, sie gerade mir und jetzt zu erzählen?« fragte der Sammler.
    Der Patriotenkaspar erhob sich und sagte: »Herr Schmitz, ich will nun mein
Recht haben. Ich habe mein Herze befriedigt und nun will ich mein Recht
desgleichen haben. Ich will nicht länger unter dem Banne von meinesgleichen
leben, sondern mein Urteil haben vor den Gerichten des Königs. Ihnen habe ich
die Sache erzählt, weil Sie sich doch auch auf Amtssachen verstehen, damit Sie
ein hübsches und richtiges Protokoll aufnehmen, worin alles gehörig steht von
Notwehr und von den Zeugen, denen der Fritze gesagt hat, er wolle mir auflauern
(denn es leben ihrer noch einige), damit mir nicht der Kopf abgehauen wird. Dazu
habe ich keine Lust, aber sitzen will ich ein paar Jahre recht gerne. Im
Gefängnis betrage ich mich ordentlich, mache mir Überverdienst, komme mit einem
guten Attestat vom Direktor zurück, lege von meiner Sparsumme einen
Winkelkramladen an, und dann soll das Donnerwetter dem in die Eingeweide fahren,
der mich noch ferner hoch necken oder verachten will!
    Also, Herr Schmitz, tun Sie mir die Gefälligkeit, das Protokoll zu
schreiben, ich will dann drei Kreuze darunter setzen und es selbst in die
Gerichte tragen.«
    Der Sammler ließ sich das Jahr, worin die Mordtat vorgefallen war, nennen.
Er dachte nach und sagte dann: »Kaspar, das Protokoll würde keinen Erfolg haben.
Die Sache ist verjährt.«
    »Was heißt das: Verjährt?«
    »Das heißt: Ihr mögt über die Sache angegeben werden, oder Euch selbst
angeben, ja, Ihr mögt, wie Ihr tut, die Strafe begehren, so wird dem keine Statt
gegeben, denn nach dem Ablaufe von dreißig Jahren ist eine Untat ab und tot vor
dem Richter. Ihr müsst also Euer Geschick schon so nehmen, wie es einmal liegt
und es bis an Euer Lebensende tragen.«
    Er ging an dem Totschläger vorüber, gab ihm den silbernen Ring, da dieser
bei näherer Betrachtung ihm nichts Merkwürdiges gezeigt hatte, zurück und
entfernte sich. Der Geächtete stand betroffen, sann über die Verjährung und
konnte darin durchaus keinen Sinn finden. »Also«, sagte er endlich, »meine
Gedanken an die Missetat muss ich behalten und bis in jene Ewigkeit mit
hinüberschleppen; aber wenn ich mit meinem Fell die Sache büßen will, so geht
das nicht mehr an, weil dreißig Jahre vorüber sind!« -
    Ein Lärmen, der ganz in der Nähe entstand, unterbrach sein Nachsinnen und
machte ihn aufmerksam. Kaum zwanzig Schritte vom Kreuzwege kamen auf dem Wege
vom Oberhofe Menschen gelaufen und andere begegneten ihnen, die vom Hofe des
Eidams gegangen
