 ihrer
Mitbürger anwenden, viel Grundstücke zusammenkaufen, große, mächtige Herren im
Lande werden und viel Menschen zu Sklaven und Knechten machen.
    Keinem Dorfbewohner wird gestattet, auf seine Landportion mehr als einen
Knecht und eine Magd zu halten. - Lasst uns aber das Wort Knecht abschaffen und
diese Leute Gehülfen oder Arbeiter nennen! Ist seine Familie stark, so sind
dagegen die ältesten seiner Kinder auch gewiss schon imstande, ihm und der Mutter
in der Landarbeit zu helfen.
    Wer sein Gut ansehnlich verbessert oder den Wert des Inventariums und der
Gebäude zweckmäßige erhöht, dem oder dessen Erben bezahlt der Staat, wenn ihm das
Gut heimfällt, eine Vergütung.
    Auf kein Grundstück darf Geld geliehen werden.
    Wer dem andern Geld leiht, darf keine Zinsen nehmen. Hierdurch wird allem
Wucher, aller Übermacht des Kapitalisten gesteuert, und doch behält der reiche
Mann einen Wirkungskreis, indem er mit seinem Gelde Handel treiben, Manufakturen
anlegen darf usf.
    Es ist im vorigen Abschnitte gesagt worden, dass die jungen Leute im
funfzehnten Jahre sich zu einer Lebensart bestimmen müssten. Wählen sie nun die
Landwirtschaft zu ihrem Fache, so haben sie Gelegenheit, sich in derselben zu
vervollkommnen, indem sie als Gehülfen bei andern Landleuten oder auf den Ämtern
dienen. Haben sie aber das zwanzigste Jahr erreicht, verheiraten sich und wollen
einen eignen Haushalt anfangen, so übergibt ihnen der Staat eine Landportion,
und sie können ihre Geschäfte ohne alle häuslichen Sorgen anfangen. Durch die
Menge der Kinder wird kein Hausvater zurückkommen, weil der Staat auf die bisher
beschriebne Weise für sie sorgt; der arbeitsame Mann kann also nie verarmen.
(Von Erleichterung in Unglücksfällen soll in der Folge geredet werden.)
    Wie wird es aber mit dem Verschwender? Ihm wird niemand Geld leihen, weil
bei dem Geldleihen nichts zu gewinnen ist. Kömmt er nun sehr zurück, lässt sein
Land unbebauet liegen, seine Gebäude verfallen und verkauft sein Vieh, so greift
endlich der Staat zu, nimmt sein Gut in Besitz, versorgt seine Kinder und gibt
ihm seine Stelle in einem Werkhause oder bei andern öffentlichen Arbeiten. Hier
wird er zur Tätigkeit angehalten, aber sein Schicksal ist doch noch immer sehr
milde. (Seine Frau muss freilich dies Schicksal mit ihm teilen.) Zeigt er aber
Besserung, so wird er aufs neue in den Besitz eines Guts gesetzt oder vorerst
auf den Amtsgütern angestellt.
    Nichts von dem, was Pachtung heißt, findet hier im Lande statt; denn wer ein
Gut verwalten kann, dem übergibt man es ja gern zum lebenslänglichen Eigentume.
    Die Regierung bemüht sich, nach und nach alle Gegenden des Reichs urbar,
fruchtbar zu machen, Holz anzupflanzen und neue Landportionen einzurichten.
    Wenn ein Mann zu einem öffentlichen Amte gewählt wird, welches ihn
verhindert, seinem
