 seien.
    Dieser Antrag brachte den Zunftmeister und diejenigen, die ihre Partei mit
ihm gegen allen Erfolg zum voraus genommen hatten, auf einmal wieder in
Harnisch. Der Sykophant Physignatus, der dadurch wieder Mut bekam, verlangte
von dem Nomophylax noch einmal zum Gehör gelassen zu werden, weil er auf die
Rede seines Gegenteils etwas neues vorzubringen habe; und da ihm dieses, den
Rechten nach, nicht versagt werden konnte, so ließ er sich folgendermaßen
vernehmen:
    »Wenn das gerechte Vertrauen zu einem so ehrwürdigen Gericht, wie das
gegenwärtige, den verhassten Namen einer bestechenden Schmeichelei, womit mein
Gegenteil solches zu belegen sich nicht gescheut hat, verdient - so muss ich mich
darein ergeben, einen Vorwurf auf mir sitzen zu lassen, den ich nicht vermeiden
kann; und ich glaube allenfalls durch eine allzuhohe Meinung von Euch,
Grossmögende Herren, weniger zu sündigen, als mein Gegner durch die Einbildung,
Eure Gerechtigkeit und Einsicht in einer so groben Schlinge zu fangen, als
diejenige ist, die er Euch gelegt hat. Der Schein von gesunder Vernunft womit er
seine plumpe Vorstellungsart der Sache überstrichen und ein Ton, den er seinem
Klienten abgeborgt zu haben scheint, können höchstens eine augenblickliche
Überraschung wirken; aber dass sie die Weisheit des obersten Rats von Abdera ganz
umzuwerfen vermögend wären, wäre an mir Lästerung zu fürchten, und war Unsinn an
ihm, zu hoffen. Wie? Polyphonus, anstatt die gerechte Sache seines Klienten zu
behaupten, wie er vor dem ehrwürdigen Stadtgerichte und bisher immer hartnäckig
getan hat, gesteht nun auf einmal selbst ein, dass der Eseltreiber unrecht und
unsinnig daran getan habe, seine gegen den Zahnarzt Strution erhobne Klage auf
sein vermeintes Eigentumsrecht an den Eselsschatten zu gründen er bekennt
öffentlich, dass der Kläger eine unbefugte, ungegründete, frivole Klage erhoben
habe: und er untersteht sich von Recht an Schadloshaltung zu schwatzen, und in
dem trotzigen Tone eines Eseltreibers Genugtuung zu fordern? Was für eine neue
unerhörte Art von Rechtsgelehrsamkeit, wenn der unrechtabende Teil damit
durchkäme, dass er am Ende, wenn er sich nicht mehr anders zu helfen wüsste,
selbst gestünde, er habe Unrecht, und mit fünfundzwanzig Prügel, die er sich
dafür geben ließe (und die ein Kerl, wie Antrax, schon auf seinen Buckel nehmen
kann), sich noch ein Recht an Entschädigung und Satisfaction erwerben könnte?
Gesetzt auch, des Eseltreibers Fehler bestünde bloß darin, dass er nicht die
rechte Action instituiert: was geht das den unschuldigen Gegenteil oder den
Richter an? Jener muss sich mit seiner Verantwortung nach der Klage richten; und
dieser urteilt über die Sache, nicht wie sie vielleicht in einem andern Licht
und unter einem andern Gesichtspunct erscheinen könnte, sondern wie sie ihm
vorgetragen worden. Ich verspreche mir also
