 Menschenleben
hindurch in der Stille und unbemerkt, ohne Bücher geschrieben zu haben, immer
gleich edel, verständig, konsequent und fest gehandelt und durch Rat, Tat und
Beispiel viel Gutes um sich her verbreitet hat. Endlich, da wir allen Prunk,
alle Spielerei hassen und uns der Gedanke empört, dass man wahre Tugend und
wahres Verdienst belohnen und krönen könne, so ist bei uns an keine Preise für
literarische Verdienste und an keine Bildsäulen und dergleichen Torheiten zu
denken. Unsre Jünglinge ermuntern wir durch Preise, sich in körperlichen Übungen
geschickt zu machen, aber Tugend und Weisheit lassen sich nicht taxieren noch
bezahlen. Das mittelmäßige Genie wird dadurch nicht groß, und das erhabene
bedarf solcher Ermunterungen nicht, sondern arbeitet sich sogar durch
Schwierigkeiten und Hindernisse empor.
    Über die Grenzen der Pressfreiheit und Publizität ist im vorhergehenden schon
genug gesagt worden.
    Dem Buchhandel gestattet die Regierung alle mögliche Freiheit; allein aus
Ursachen, die hier zu weitläuftig zu entwickeln wären, kann sie den Nachdruck
nicht durch ein bestimmtes Gesetz verbieten. Sie hält ihn für eine moralische
Untat und alle Nachdrucker für Schelme; als bürgerliche Verbrecher aber kann sie
diese Schleichhändler nicht betrachten.
    Eine vernünftige Kritik stiftet gewiss für die Gelehrsamkeit großen Nutzen
und eine unvernünftige richtet gar keinen Schaden an. Da nun überhaupt jedermann
freisteht, über alles seine Meinung zu sagen, so muss es auch jedem erlaubt sein,
fremde, öffentlich gedruckte Geistesprodukte öffentlich zu beurteilen. Freilich
wäre zu wünschen, dass dies immer in einem bescheidenen, höflichen Tone geschähe;
allein auch das lässt sich nicht von Obrigkeits wegen befehlen. Dafür aber sorgt
die Polizei, dass erstlich keine Kritik oder Rezension erscheinen dürfe, ohne dass
der Beurteiler seinen Namen nenne, und zweitens, dass in diese Kritiken auf keine
Weise der geringste Angriff auf den persönlichen Charakter eines Schriftstellers
mit eingemischt werde. Beides wird, wenn es auskömmt, strenge bestraft.
    Wir wünschten, dass die Herren Gelehrten das Publikum mit ihren oft in
Grobheit ausartenden, für den dritten Mann sehr uninteressanten Streitigkeiten
verschonen möchten. Jedoch lässt sich auch das durch kein Gesetz bewirken; die
Regierung wird aber bei Unterstützung und Versorgung der Gelehrten vorzüglich
auf diejenigen Rücksicht nehmen, die sich zugleich als bescheidene, sanftmütige
und weltkluge Männer bekannt gemacht haben.
    Die schönen Künste verfeinern den Geschmack, mildern die Sitten, rühren das
Herz, machen es zum Wohlwollen geneigt und stimmen es zu allerlei sanften und
edelen Empfindungen; allein die Freuden, welche sie gewähren, müssen keusch und
vorsichtig genossen werden. Ihr Missbrauch macht weich, weibisch, wollüstig,
erhitzt die Phantasie, bringt die Sinnlichkeit in Aufruhr und lenkt von
ernsthafter Anstrengung ab. Deswegen nun machen wir es nicht eben zu einer
Staatsangelegenheit, den Flor der schönen Künste tätig zu befördern, sondern
überlassen
