 ist, da kein Leser, der eine
Nase hat, den Duft der Abderiteit verkennen wird, der daraus emporsteigt - ein
innerliches Argument, das am Ende doch immer das beste zu sein scheint, das für
das Werk irgend eines Sterblichen, er sei nun ein Ossian, oder ein abderitischer
Feigenredner, sich geben lässt.
 
                              Dreizehntes Kapitel
                       Rede des Sykophanten Physignatus
Der Sykophant Physignatus, der als Sachwalter des Zahnarztes Strution zuerst
redete, war ein Mann von Mittelgrösse, starken Muskeln und breiten Lungenflügeln.
Er wusste sich viel damit, dass er ein Schüler des berühmten Gorgias gewesen war,
und machte Ansprüche, einer der größten Redner seiner Zeit zu sein. Aber darin
war er, wie in vielen andern Stücken, ein offenbarer Abderit. Seine größte Kunst
bestund darin, dass er, um seinem wortreichen Vortrag durch die manchfaltige
Modulation seiner Stimme mehr Lebhaftigkeit und Ausdruck zu geben, in dem Umfang
von anderthalb Octaven von einem Intervall zum andern wie ein Eichhorn
herumsprang, und so viel Grimassen und Gesticulationen dazu machte, als ob er
seinen Zuhörern nur durch Gebärden verständlich werden könnte.
    Indessen wollen wir ihm doch hiemit das Verdienst nicht ableugnen, dass er
mit allen den Handgriffen, womit man die Richter zu seinem Vorteil einnehmen,
ihren Verstand verwirren, seinen Gegenteil verhasst, und überhaupt eine Sache
besser als sie ist, scheinen machen kann, ziemlich fertig umzuspringen, - auch,
bei Gelegenheit, keine unfeine Gemälde zu machen wusste wie der scharfsinnige
Leser aus seiner Rede selbst, ohne unser Erinnern, am besten abnehmen wird.
    Physignatus trat mit der ganzen Unverschämtheit eines Sykophanten auf, der
sich darauf verlässt, dass er Abderiten zu Zuhörern hat, und fing also an:
    »Edle, Ehrenfeste und Weise, Grossmögende Vierhundertmänner!
    Wenn jemals ein Tag war, an welchem sich die Vortrefflichkeit der Verfassung
unsrer Republik in ihrem größten Glanz enthüllt hat, und wenn jemals ich mit dem
Gefühl, was es ist ein Bürger von Abdera zu sein, unter euch aufgetreten bin: so
ist es an diesem großen festlichen Tage; da vor diesem ehrwürdigen höchsten
Gerichte, vor dieser erwartungsvollen und teilnehmenden Menge des Volks, vor
diesem ansehnlichen Zusammenfluss von Fremden, die der Ruf eines so
außerordentlichen Schauspiels scharenweise herbeigezogen hat, ein Rechtshandel
zur Entscheidung gebracht werden soll, der in einem minder freien, minder
wohleingerichteten Staat, der selbst in einem Teben, Athen oder Sparta, nicht
für wichtig genug gehalten worden wäre, die stolzen Verwalter des gemeinen
Wesens nur einen Augenblick zu beschäftigen. Edles, preiswürdiges, dreimal
glückliches Abdera! Du allein geniessest unter dem Schutz einer Gesetzgebung, der
auch die geringsten, auch die zweifelhaftesten und spitzfündigsten Rechte und
Ansprüche der Bürger heilig sind, du allein geniessest das Wesen einer Sicherheit
und Freiheit von denen andere
