 gutem Föhrenholz, mit Steinfarbe angestrichen, setzen zu lassen. Auch wurde,
unter Garantie des abderitischen Senats, festgesetzt, dass die Besitzer beider
Grundstücke zu ewigen Zeiten schuldig sein sollten, besagte Bildsäule nebst dem
Feigenbaum gemeinschaftlich zu unterhalten. Gestalten dann auch beide, und zwar
der Feigenbaum in sehr ansehnlichen, die Bildsäule aber in sehr verfallnen und
wurmstichigen Umständen, zum ewigen Gedächtnis dieses merkwürdigen Handels, noch
zur Zeit des gegenwärtigen zu sehen waren.
    Der andre Prozess schien mit dem vorliegenden noch eine nähere Verwandtschaft
zu haben. Ein Abderit, Namens Pamphus, besaß ein Landgut, dessen vornehmste
Annehmlichkeit darin bestund, dass es auf der südwestlichen Seite eine ganz
herrliche Aussicht über ein schönes Tal hatte, welches zwischen zween waldigten
Bergen hinlief, in der Ferne immer schmäler wurde, und sich endlich in das
ägeische Meer verlor. Pamphus pflegte oft zu sagen: dass ihm diese Aussicht nicht
um hundert attische Talente feil wäre; und er hatte um so mehr Ursache, sie so
hoch zu taxieren, da das Gut an sich selbst so unerheblich war, dass ihm niemand,
der bloß auf den Nutzen sah, fünf Talente darum gegeben haben würde.
Unglücklicherweise fand ein ziemlich begüterter abderitischer Bauer, der auf
eben dieser südwestlichen Seite sein Nachbar war, sich veranlasst, eine Scheune
bauen zu lassen, die dem guten Pamphus einen so großen Teil seiner Aussicht
entzog, dass sein Landgütchen, seiner Rechnung nach, wenigstens um 80 Talente
dadurch schlechter wurde. Pamphus wandte alles Mögliche an, den Nachbar in Güte
und Ernst von einem so fatalen Bau abzuhalten. Allein der Bauer bestand auf
seinem Rechte, seinen erbeigentümlichen Grund und Boden zu überbauen, wo und wie
es ihm beliebte. Es kam also zum Prozess. Pamphus konnte zwar nicht erweisen, dass
die strittige Aussicht ein notwendiges und wesentliches Pertinenzstück seines
Gutes sei; oder, dass ihm Luft und Licht dadurch entzogen werde; oder, dass sein
Großvater, der es käuflich an seine Familie gebracht, um besagter Aussicht
willen nur eine Drachme mehr bezahlt habe, als das Gut nach damaligem Preise an
sich selbst wert war; noch, dass ihm sein Nachbar, der Bauer, mit einiger
Servitut verhaftet sei, Kraft deren er ein Recht hätte, ihm den Bau
niederzulegen. Allein sein Sykophant behauptete, dass die Entscheidungsgründe
dieser Sache viel tiefer lägen, und aus der ersten ursprünglichen Quelle alles
Eigentumsrechts unmittelbar geschöpft werden müssten. Wäre die Luft nicht ein
durchsichtiges Wesen, sagte der Sykophant: so möchte Elysium und der Olympus
selbst dem Landgute meines Principals gegenüber liegen, er würde so wenig jemals
davon zu sehen bekommen haben, als ob unmittelbar vor seinen Fenstern eine Mauer
stünde, die bis an den Himmel reichte. Die durchsichtige Natur und Eigenschaft
der Luft ist also die
