 unterzukommen, ganz leidlich
Singen und Ziterspielen gelernt hatte. Das Mädchen war eben keine von den
schönsten. Aber eine schlanke Figur, ein paar große schwarze Augen, und die
frische Blume der Jugend ersetzten, seinen Gedanken nach, reichlich, was ihrem
Gesichte abging; und wirklich, wenn sie sich tüchtig gewaschen hatte, sah sie in
ihrem Festtagsstaat, mit ihren langen pechschwarzen Haarzöpfen, und mit einem
Blumenstrauß vor dem Busen so ziemlich dem wilden tracischen Mädchen Anakreons
ähnlich. Da sich nun bei näherer Erkundigung fand, dass der Erzpriester
Agatyrsus auch ein Liebhaber vom Ziterspielen und von kleinen Liedern war,
deren die junge Gorgo eine große Menge nicht übel zu singen wusste: so machten
sich Antrax und Krobyle große Hoffnung, durch das Talent und die Figur ihrer
Tochter am kürzesten zu ihrem Zweck zu kommen.
    Antrax wandte sich also an den Kammerdiener des Erzpriesters, und Krobyle
unterrichtete inzwischen das Mädchen, wie sie sich zu betragen hätte, um, wo
möglich, die Tänzerin auszustechen, und von der kleinen Gartentür ausschließlich
Meister zu bleiben. Die Sache ging nach Wunsch. Der Kammerdiener, der durch die
Neigung seines Herrn zum Neuen und Manchfaltigen nicht selten ins Gedränge kam,
ergriff diese gute Gelegenheit mit beiden Händen; und die junge Gorgo spielte
ihre Rolle für eine Anfängerin meisterlich. Agatyrsus fand eine gewisse
Mischung von Naivheit und Mutwillen, und eine Art wilder Grazie bei ihr, die ihn
reizte, weil sie ihm neu war - Kurz, sie hatte kaum zwei- oder dreimal in seinem
Kabinette gesungen, so erfuhr Antrax schon von sichrer Hand, dass Agatyrsus
seine gerechte Sache verschiedenen Richtern empfohlen, und sich mit einigem
Nachdruck habe verlauten lassen: wie er nicht gesonnen sei, auch den
allergeringsten Schutzverwandten des Jasontempels ein Schlachtopfer der
Schikanen des Sykophanten Physignatus und der Parteilichkeit des Zunftmeisters
Pfrieme werden zu lassen.
 
                                Viertes Kapitel
                            Gerichtliche Verhandlung
                         Relation des Assessor Miltias
                         Urtel, und was daraus erfolgt
Inzwischen war nun der Gerichtstag herbeigekommen, da dieser seltsame Handel
durch Urtel und Recht entschieden werden sollte. Die Sykophanten hatten in
Sachen beschlossen, und die Acten waren einem Referenten, Namens Miltias,
übergeben worden, gegen dessen Unparteilichkeit die Missgönner des Zahnarztes
verschiedenes einzuwenden hatten. Denn es war nicht zu leugnen, dass er mit dem
Sykophanten Physignatus sehr vertraut umging; und überdies wurde ganz laut davon
gesprochen, dass die Dame Strution65 (die für eine von den hübschen Weibern in
ihrer Klasse passierte) ihm die gerechte Sache ihres Mannes zu
verschiedenenmalen in eigener Person empfohlen habe. Allein da diese Einwendungen
auf keinem rechtsbeständigen Grunde beruhten, und der Turnus nun einmal an
diesem Miltias war, so blieb es bei der Ordnung.
    Miltias trug die Geschichte des Streits so unbefangen, und beides, sowohl
Zweifels- als Entscheidungsgründe, so ausführlich
